Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0122Ausgegeben am 23.09.2021

Eing. Dat. 23.09.2021

 

 

Konjunktur- & Hilfspaket Offenbach

hier: ergänzende Beschlussfassung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-305 (Dez. III, Amt 20) vom 22.09.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0872 vom 28.10.2020 werden die noch zur Verfügung stehenden und nicht für ihren ursprünglichen Verwendungszweck benötigten Mittel des Konjunktur- und Hilfspaket in Höhe von 268.500 €

 

Produktkonto                          Bezeichnung Konjunkturpaket       Noch zur Verfügung

04100100.7128000549             Sozialamt / coronabedingte Mehrausgaben  76.000 €

07020100.6179000059             Corona Hygienesiegel                                   20.000 €

15010100.6861000513             Taxi-Gutscheine                                            70.000 €

15010100.7175000080             kostenloser ÖPNV                                         36.000 €

15010100.7177000080             kostenloses Parken in                                    66.500 €

Offenbacher Parkhäusern und

Fahrradbewachung

                                                                       268.500 €

wie folgt verteilt:

 

Bezeichnung                           Amt/Gesellschaft                              Summe

Netzwerk Elternschule             Jugendamt                                                     25.600 €

Stellenaufstockung pro familia  pro familia                                                      55.500 €

Vereinsförderung                      Amt für Kultur- und Sportmanagement         47.000 €

Vermitteln von Schulstoff
und Lernkompetenzen             Jugendamt                                                     75.000 €

Liquiditätsaufbau                      Stadt Offenbach a.M.                                    65.400 €

                                                                                                                                                                268.500 €

 

2.         Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2021 zu verausgaben. Eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 ist nicht möglich.

 

3.         In Abänderung des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0921 vom 11. Februar 2021 werden dem Hilfsfonds für Offenbacher Künstler*innen etwaige Restmittel aus der Gutscheinaktion und der Tombola zur Verfügung gestellt.

 

Begründung:

 

Aufgrund der sich abzeichnenden angespannten Haushaltslage in 2022 soll ein Teil der Restmittel aus dem Konjunkturpaket für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden.

Ein weiterer Teil der Restmittel soll für die Unterstützung der Offenbacher Vereine genutzt werden, die durch Corona weniger Einnahmen generieren konnten.

 

Für das Netzwerk Elternschule, das im Bereich des Jugendamts angesiedelt ist, werden ebenfalls Mittel zur Verfügung gestellt. Der Alltag vieler Familien war und ist stark belastet durch existenzielle Sorgen, beengte Wohnverhältnisse, familiäre Konflikte, fehlende Alltagsstruktur und unzureichende Möglichkeiten, Kinder in Bildungsfragen / Homeschooling adäquat zu begleiten. Die Kooperationspartner des Netzwerk Elternschule OF haben sich daher für einen Ausbau zugehende Formate der Elternbildung und –beratung ausgesprochen. Dazu müssen Formate entwickelt werden, die eine Elternbildung „krisensicher“, d.h. in verschiedenen Pandemielagen dauerhaft möglich macht.

 

Für eine Stellenaufstockung bei pro familia im Bereich „Halte.Punkt – Beratung für Kinder und Jugendliche bei sexualisierter Gewalt“ sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass etwa 1.800 Kinder und Jugendliche derzeit von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Die momentane Personalausstattung kann dieser hohen Zahl nicht mehr gerecht werden. Es werden dringend weitere Personalkapazitäten gebraucht, um Kinder und Jugendliche informieren und aufklären zu können, wohin sie sich niedrigschwellig wenden können und zeitnah Hilfe erhalten.

 

Ein weiterer Betrag soll für Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche im oberen Grundschul- sowie im Sekundarstufenalter eingesetzt werden. Das systematische Vermitteln von Schulstoff und Lernkompetenzen

(Nachhilfe, Hausaufgabenhilfe, Lernpotenzialdiagnostik, Förderpläne)

stellt dabei einen Baustein dar. Ein weiterer Schwerpunkt zielt in erster Linie auf die Kompensation mangelnder sozialer Kontakte mit Gleichaltrigen, da dadurch soziale

Kompetenzen erlernt werden, die in den meisten Lebensbereichen als Grundlage für Resilienzentwicklung und damit Gesundheit zu werten sind. Hierfür sollen im Schulalter zum einen die kommenden Herbstferien und Weihnachtsferien ideal genutzt werden, um spielerisch Lern- und Kommunikationskompetenzen zu vermitteln und auch den Bogen zu schulischen Lernanforderungen zu spannen, insbesondere auch mit Fokus auf Kinder und Jugendliche in prekären Bildungssituationen (Lernrückstände, Schulabstinenz). Für Jugendliche stellen

erlebnispädagogische Projekte eine gute Methode dar, vergleichbare Inhalte mit Spannung und Abenteuer zu verknüpfen, um einen ähnlichen Zugang zum Vermitteln dieser Kompetenzen zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei einer gezielten Angebotsstruktur für Kinder in Notunterkünften (Mittagessen, Hausaufgabenhilfe und Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote).

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege einer Dringlichkeitsvorlage, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.