Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0145Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

 

Neubenennung von Stadtverordneten für den Aufsichtsrat

hier: Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG sowie INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-326 (Dez. I, Amt 10) vom 27.10.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge aus ihrer Mitte

 

4 Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

 

sowie

 

7 Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG

 

zur dann folgenden Benennung durch den Magistrat wählen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG ist die Kommanditistin SOH verpflichtet, acht Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, wobei sie die/den Oberbürgermeister/in, die/den Bürgermeister/in, die/den Kämmerer/-in, vier Stadtverordnete der Stadt Offenbach a. M. sowie mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung als Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden hat.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag der INNO GmbH & Co. KG ist die SOH GmbH als Kommanditistin verpflichtet „zwölf Aufsichtsratsmitglieder gemäß Weisung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main zu entsenden, wobei zu diesem der Oberbürgermeister, der Kämmerer (solange er nicht zugleich Oberbürgermeister ist), mindestens sieben Stadtverordnete der Stadt Offenbach am Main, ein/e Vertreter/in der Kämmerei der Stadt Offenbach, ein/e Vertreter/in der Hausbank der Gesellschaft, der Geschäftsführer der SOH (solange er nicht zugleich Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin der Gesellschaft ist) sowie weitere Stadtverordnete zu entsenden hat, bis die Gesamtzahl von 12 Aufsichtsratsmitgliedern erreicht ist“.

 

Nach der Wahl der Stadtverordneten erfolgt die komplette Benennung der genannten Aufsichtsräte durch den Magistrat.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.