Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0147Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

 

 

 

Beschaffung von drei Stück Feuerwehranhängern-Strom (FwA-Strom) für den Katastrophenschutz der Stadt Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-333 (Dez. I, Amt 37) vom 27.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Beschaffung von drei Stück Feuerwehranhängern-Strom (FwA-Strom) für den kommunalen Katastrophenschutz der Stadt Offenbach am Main mit Gesamtkosten in Höhe von 165.000,- € (brutto) wird zugestimmt.

 

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 165.000,- € stehen auf dem Produktkonto 02050100. 0801000037 „Werkzeuge, Werksgeräte, Modelle, Prüf- und Messmittel“ unter der Investitionsnummer 0205010800371701 „Bevölkerungsschutz“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

So gut wie alle Bereiche des täglichen Lebens sind abhängig von Strom. Deshalb ist die uneingeschränkte und jederzeitige Verfügbarkeit elektrischer Energie eine der grundlegenden Voraussetzungen für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Auch - und gerade - Behörden und andere wichtige öffentliche Einrichtungen sind bei ihrer Tätigkeit auf eine verlässliche Stromversorgung angewiesen. Insbesondere für den gesicherten Einsatz von moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ist Elektrizität unverzichtbar.

 

Trotz hoher Sicherheitsstandards bei den Energieerzeugern und den Betreibern der Versorgungsnetze in Deutschland können technische Defekte, menschliches Versagen, kriminelles Handeln, Naturkatastrophen oder auch in Ausnahmefällen Überlastungen zu großflächigen und länger andauernden Stromausfällen führen (wenige Minuten bis zu mehreren Wochen).

 

Zur Bewältigung eines flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfalles ist es zwingend notwendig, dass die Betriebsfähigkeit der Behörden und öffentlichen Einrichtungen, die der kritischen Infrastruktur (KRITIS) angehören, gewährleistet ist. Diese Notwendigkeit wird durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport in den zugehörigen Rahmenempfehlungen zur Einsatzplanung des Brand- und Katastrophenschutzes hervorgehoben.

 

Die Untere Katastrophenschutzbehörde ist dabei explizit angehalten, für ihre Einrichtung eine Ersatzstromversorgung mit einem hohen Grad an Verlässlichkeit und Einsatzfähigkeit bereit zu stellen. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 HBKG ist die Untere Katastrophenschutzbehörde dazu verpflichtet, Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der erforderlichen Ausrüstung aufzustellen. Die Freiwilligen Feuerwehren Bieber, Rumpenheim und Waldheim wirken als Einheiten im Katastrophenschutz mit. Deren Gerätehäuser umfassen die Erforderlichkeit der baulichen Anlagen im Falle eines flächendeckenden Stromausfalles nur, wenn deren eigene Stromversorgung sichergestellt ist. Dies kann durch die Beschaffung der Feuerwehranhänger-Strom erfolgen.

 

Deshalb sollen drei mobile Notstromaggregate mit Mitteln des Katstrophenschutzes beschafft und vorgehalten werden. Eine notwendige Leistungsermittlung in den drei Gerätehäusern wurde bereits durchgeführt, ebenso wurden die notwendigen Einspeisestellen für eine mobile Ersatzstromversorgung an den drei Standorten (wie auch an der Tankstelle der OVB) baulich bereits abgebildet.

 

Die zum Abschluss der Maßnahmen notwendige Beschaffung von drei, für den Einspeisebetrieb geeigneten, mobilen Stromerzeugern sieht deshalb eine Lösung auf Anhängern in der passenden Leistungsklasse (ca. 50 kVA) vor.

 

Damit können zukünftig die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren bei einem Stromausfall auch weiter unbegrenzt autark betrieben werden.

 

Die Beschaffung der drei Anhänger zur Stromerzeugung soll gemäß den Vorgaben der Vergaberichtlinie der Stadt Offenbach am Main mittels einer öffentlichen Ausschreibung (national) unterhalb des EU-Schwellenwertes durchgeführt werden.

 

Die im Beschlusstenor für diese Maßnahme genannten notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 165.000,- € stehen im Finanzhaushalt 2021 und früher im Produktkonto 02050100.0801000037 „Werkzeuge, Werksgeräte, Modelle, Prüf- und Messmittel“ unter der Investitionsnummer 0205010800371701 „Bevölkerungsschutz“ zur Verfügung.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.