Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0202Ausgegeben am 12.01.2022

Eing. Dat. 12.01.2022

 

 

 

 

 

Schulbaurichtlinien für Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 12.01.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt bei der Planung für Schulbauten und umfassende Sanierungen folgende Punkte ab sofort zu berücksichtigen und zeitnah in Form einer Schulbaurichtlinie darzustellen:

 

1.  Die Schulplanung soll sich an den jeweils aktuellen Anforderungen an den Ganztagsbetrieb orientieren.

2.  Die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung sind immer zu berücksichtigen.

3.  Das Schulbaukonzept soll einen Schwerpunkt auf ausreichend Platz für Bewegung setzen.

4.  Die Schulbaurichtlinie hat Vorgaben zu klimagerechten und –angepassten Bauen in den Bereichen Baustoffe, energetische Standards und Raumklima festzulegen.

5.  Die besonderen Bedürfnisse der Schulen im Bereich Gesundheits- und Lärmschutz sind zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch eine angemessene Versorgung der Schüler:innen mit Trinkwasser (u.a. sprudelfähige Trinkwasserspender in Mensen), effektiver Lärmschutz und ausreichende Belüftung.

6.  Bei den Planungen sollen Schulzusammenhänge erhalten bleiben.

7.  Bei den Planungen ist die Mobilität (Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs, Abstellplätze für Fahrräder, etc.)  zu berücksichtigen.

8.  Es sollen die jeweils aktuellsten Anforderungen an die Digitalisierung der Schulen berücksichtigt werden.

9.  Die Planungen sollten das Einrichten von „Lernlandschaften“ zur Umsetzung des individualisierten Lernens ermöglichen.

 

In der Begründung sind die zu berücksichtigen Aspekte detaillierter dargestellt.

 

 

Begründung:

 

In 2018 wurde in Bezug auf Schulplanungen seitens der Stadtverordnetenversammlung bereits der Beschluss 2016-21/DS-I(A)0337 gefasst. Mit diesem Antrag sollen weitere Aspekte diesen Beschluss ergänzen. Die internen Planungsgrundlagen für Schulneubauten sollen hiermit transparent gemacht und in Folge in einer  Schulbaurichtlinie veröffentlicht werden. Durch die Weiterentwicklung wird sichergestellt, dass neben allgemeinen schulbaufachlichen Vorgaben und Vorgaben zum Raumprogramm die Weiterentwicklung besonders wichtiger Schulstandards sichergestellt wird. Auch andere Städte gehen diesen Weg.

 

Die aufgezählten Punkte im Antrag sind nicht abschließend, aber von besonderer Bedeutung für die Weiterentwicklung der aktuellen schulpolitischen Diskussion und der pädagogischen Arbeit:

 

Zu 1: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.

 

Zuzüglich zu Klassen- und Fachräumen müssen Räume bereitgestellt werden, die dem Ganztagskonzept entsprechen und multifunktional nutzbar sind. Neben einer Mensa betrifft das beispielsweise Mediatheken und Freizeiträume, so wie zum Beispiel Möglichkeiten, um vor Ort mit den Schüler:innen zu kochen, werken und ähnliches. Schon heute ermöglichen alle Offenbacher Schulen ganztägige Arbeit und das Raumprogramm für Neubauten berücksichtigt stets die Ganztagsfähigkeit im höchsten Profil. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nimmt die Zahl der zu betreuenden Grundschulkinder absehbar zu, so dass insbesondere bei Bestandsgebäuden Nachrüstungsbedarfe entstehen können. Dabei sind die aktuellsten Standards zu berücksichtigen.

 

Zu 2: Der Kommunale Aktionsplan Inklusion stellt auf S. 18 fest: Sanierte Schulen sind baulich für die Inklusion auszustatten. Die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung sollen durch rollstuhlgerechtes Bauen bzw. Barrierefreiheit, durch das zwei-Sinne-Prinzip und durch ein entsprechendes Raumangebot mit Differenzierungs- und Rückzugsmöglichkeiten erfüllt werden. Bei Neubauten sind sie zu erfüllen und stets an die neuesten Erkenntnisse anzupassen.

 

Zu 3: Viel Bewegung fördert die Denkfähigkeit der Schüler:innen, baut Leistungsdruck ab und hilft, dass unsere Schüler:innen gesund bleiben. Die Ausstattung der Schulhöfe mit geeigneten Geräten zum Bewegen muss ernst genommen werden.

Es bedarf großer Schulhöfe u.a. auch um Fahrradtraining an Grundschulen und Schulsport zu ermöglichen. Die Schule ist darum bei der Planung mit einzubeziehen bzw. Schulpraktiker:innen sind zu hören, insbesondere erfahrene Sportlehrer:innen der jeweiligen Schulform.

Es sind großzügige Schulhöfe mit viel Raum für Bewegung anzustreben (beispielsweise durch Grundstückserweiterungen). Sie sollen so geplant werden, dass sie in außerschulischen Zeiten als Spielhöfe genutzt werden können, beispielsweise ist daher auf eine gute Einsehbarkeit zu achten. Daneben sollten in unmittelbarer Schulnähe gelegen Parks (oder eine größere Grünfläche) für die Schule mitnutzbar sein, zum Beispiel für den Schulsport.

 

Zu 4: Gerade der Bausektor trägt einen hohen Anteil am bundesdeutschen CO2-Ausstoß. Insofern ist beim Bau von städtischen Gebäuden auch in Offenbach auf ressourcen-schonende Bauweise zu achten. Nachhaltigkeit zahlt sich für das städtische Klima und langperspektivisch auch für die Unterhaltungskosten der verschiedenen Schulgebäude positiv aus. Dies kann beispielsweise durch Passivhausbauweise erreicht werden. Ressourcenschonend kann ebenfalls die Verwendung von recycelten oder nachwachsenden Rohstoffen oder die Einbeziehung regenerativer Energiequellen wirken.

Ökologischen Baustoffen sollte wenn möglichder Vorzug gegeben werden. Es ist ein energetischer Standard festzuschreiben, welcher ressourcenschonend wirkt. Ziel sollte es sein, bereits jetzt energetische Standards zu erreichen, welche über die jeweils geltenden Einsparverordnungen hinausgehen.

Es sollten hitzereduzierende Maßnahmen vorgesehen werden, die das Raumklima und den Lärmschutz verbessern, insbesondere können dies Fassaden- und Dachbegrünung sein. Ergänzend sind Verschattungsmöglichkeiten für Fenster vorzusehen. Auf Schulhöfen sollte ebenfalls auf Verschattungsmöglichkeiten geachtet werden.

 

Zu 5: Eine grundsätzliche Ausstattung neuer und (möglichst auch) zu sanierender Schulgebäude mit Lüftungsanlagen ist gerade in Offenbach sehr wichtig. Sie filtern Pollen und Feinstaub heraus und befördern verbrauchte Luft nach draußen. Immer mehr Kinder leiden nachweislich an Pollenallergie und durch den Klimawandel werden sich die Probleme der Pollenallergiker durch eine längere Saison noch verstärken.

Unter Corona hat sich durch die Nutzung von CO2-Ampeln in Schulen wieder gezeigt, mit wie wenig Sauerstoff SchülerInnen und Lehrkräfte bisher auskommen mussten, denn wie in Büros übliche Arbeitsschutzregelungen gibt es für sie bisher nicht. Durch Verkehrslärm und insbesondere den Fluglärm in Offenbach mindert das Öffnen von Fenstern die Unterrichtsqualität mitunter massiv, wie die Norah-Studie eindrucksvoll bewiesen hat.

Im Ganztagsbetrieb und vor allem an heißen Tagen ist auch eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser notwendig. Es ist daher zeitgemäß und überdies ressourcenschonend Trinkwasser kostenfrei der Schülerschaft anzubieten. Die Praxis zeigt, dass gesprudeltes Wasser einen höheren Anklang unter den Schüler:innen findet.

 

Für guten Unterricht ist auch ein guter Lärmschutz wichtig. Es muss ein effektiver Schutz vor Nachhall und Lärm von außen erfolgen.

 

Zu 6: Die Aufspaltung einer Schule auf mehrere Standorte führt zu einem hohen Verlust an Lernzeit und sorgt bei Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern für mehr Stress und verkürzte Pausen durch lange Wege auch außerhalb des Schulgeländes. Dies sollte so weit wie möglich vermieden werden bzw. wo möglich bei Neubauten wieder rückgängig gemacht werden.

 

Zu 7: Seit Jahren ist zu beobachten, dass Schulkinder mit sogenannten „Mamataxis“ bis direkt vor das Schultor gefahren werden. Dies sorgt tagtäglich zu einem morgendlichem Verkehrchaos vor den Schulen einhergehend mit Gefahren für alle Schüler:innen.

Hintergrund ist ein gesellschaftlicher Wandel, der dazu führt, dass manche Eltern ihren Kindern nicht mehr zutrauen, ihren Schulweg selbst zu bewältigen und ihnen damit die Chance nehmen, altersgemäß selbständig zu werden. Somit geht den Kindern auch die wichtige Möglichkeit verloren, Orientierung im Stadtraum zu entwickeln. Sicherere und möglichst autofreie Zuwegungen zu den Schulen erhöhen die Bereitschaft der Eltern, ihren Kindern den Schulweg selbst bewältigen zu lassen.

 

Um Kinder und Lehrkräfte zur Nutzung des Fahrrades für den Schulweg zu bewegen, sind genügend sichere und gut durch Schulpersonal einsehbare Fahrradabstellplätze notwendig.

Die Zuwegungen der Schule sind sicher zu gestalten. Vor den Toren soll genügend autofreier Raum existieren, so dass die Schülerinnen und Schüler nicht durch motorisierten Hol- und Bringverkehr gefährdet werden. Auch sollen genügend Fahrradabstellplätze eingeplant werden. Diese müssen so gestaltet sein, dass die Fahrräder an Bügeln angeschlossen werden können. Die Fahrradabstellplatzverordnung sowie der Leitfaden zur Planung von Radabstellanlagen in Hessen sind dabei anzuwenden.

 

Zu 8: Die Pandemie hat gezeigt, welche Defizite im digitalen Bereich in ganz Deutschland bestehen. Derzeit erfolgt in Offenbach die Umsetzung des Digitalpaktes mit umfangreichen technischen Nachrüstungen aller Schulen und der Ausstattung mit digitaler Präsentationstechnik. Da gerade hier eine besonders schnelle Weiterentwicklung zu erwarten ist, sollte diese bei Neubauten und Sanierungen immer Berücksichtigung finden.

 

Zu 9: Die Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern werden immer unterschiedlicher, durch die Pandemie hat die Heterogenität der Schülerschafft noch weiter zugenommen. Viele Schulen entwickeln deshalb Formen des individualisierten Lernens, um ihre pädagogischen Angebote daran anzupassen. Zur Umsetzung dieser Konzepte benötigen Schulen räumliche Rahmenbedingungen, die einen individuellen und flexiblen Wechsel zwischen verschiedenen Lernformen ermöglichen. Offene „Lernlandschaften“, die für das individualisierte Lernen deshalb bereits bundesweit eingerichtet werden, sollten bei den Planungen zu Neubauten und Sanierungen mitgedacht und passend zu den pädagogischen Konzepten der Schule ermöglicht werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.