Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0240Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme in das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren";
Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-070 (Dez. I und IV, Amt 80 und 60) vom 23.02.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte

der Umnutzung und Umgestaltung des Rathaus-Pavillons, sowie für die Verstetigung einer Bürgerbeteiligung die Aufnahme in das Bundes-Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beantragen.

 

2.    Gemäß den Anforderungen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Bundesförderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden.

Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2023 auf 350.000 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt 87.500 €.

 

3.    Die Finanzierung der Ausgaben von insgesamt 50.000 € für die Verstetigung der Bürgerbeteiligung erfolgt über das Produktkonto 15010100.6861000180 „Innenstadtmarketing“ von Amt 80. Die Finanzierung der Ausgaben von insgesamt 300.000 € der vertiefenden Objektplanung für die Umgestaltung des Rathaus-Pavillons erfolgt über das Produktkonto 01011300.6161000560 „Raumprojektbudget“ von Amt 60.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in den Haushalten 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) zum Zukunftskonzept Innenstadt wird die Umnutzung und Umgestaltung des Rathaus-Pavillons als Sofortmaßnahme des Zukunftskonzepts benannt und der Magistrat beauftragt, die Umsetzung des Projekts in vollem Umfang vorzubereiten, einschließlich der erforderlichen Projektbeschlüsse.

 

Weiter heißt es im Grundsatzbeschluss: „…Den Zielen des Konzepts Innenstadt und der skizzierten Vision wird zugestimmt. Sie sollen als Richtschnur aller Maßnahmen der Innenstadtentwicklung der nächsten 10 Jahre dienen…“. Für eine gelingende Umsetzung von zweien der insgesamt drei dort benannten Ziele (s. S. 48 (Print), S. 50 (PDF), Ziel 1-2 des „Zukunftskonzepts Innenstadt“, hier Anlage 4) ist die Ermöglichung von Teilhabe elementar. Die engagierte Bürgerschaft sowie sämtliche interessierte Akteure und Akteurinnen in den Gesamtprozess der Transformation sind folglich miteinzubinden. Dafür soll die Bürgerbeteiligung unter anderem in Form des Zukunftsclubs, die bei der Entstehung des „Zukunftskonzepts Innenstadt“ bereits eine wichtige Rolle spielte, verstetigt werden.

 

Um die jeweils nächsten Projektschritte umsetzen zu können, braucht es die hiermit beantragten Fördergelder.

 

Die Interessensbekundung ist als Anlage 01 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darin werden erste grobe Planungsziele, die Maßnahmen und der derzeit geschätzte finanzielle Rahmen des Programms benannt.

 

Über neue Programmaufnahmen wird auf Bundesebene entschieden. Hierzu hat der Fördergeber ein formalisiertes Zuwendungsverfahren vorgesehen, auf dessen Grundlage der konkretisierte Antrag der dazu aufgeforderten Kommunen bis zum 28.02.2022 erfolgen muss. In der Handreichung zum Zuwendungsverfahren wird ausdrücklich ein Ratsbeschluss gefordert.

 

Der Beschluss der Stadtverordneten kann und soll dann nachgereicht werden. Vorab dieses Beschlusses wurde mit dem Fördergeber vereinbart, dass als Anlage der Unterlagen zum Zuwendungsverfahren die Magistratsvorlage, sowie die Stellungnahme der Kämmerei beigelegt wird.

 

Die Fördergelder, die nun beantragt werden, werden für das Projekt Rathaus-Pavillon für die vertiefende Objektplanung genutzt, also noch vor der Umsetzung eingesetzt. Dies ist dem Fördergeber bekannt. Eine mögliche dauerhafte Umsetzung des Projekts wird den Stadtverordneten erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags (in den Magistrat) *, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Anlage 1: ZIZ_Interessensbekundung_Projektblatt_06-2021

Anlage 2: ZIZ_Interessensbekundung_Zwischenbericht-MBS_06-2021

Anlage 3: ZIZ_Interessensbekundung_Anlage_06-2021

Anlage 4: Zukunftskonzept-Innenstadt-Offenbach

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.