Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0241Ausgegeben am 24.02.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

 

 

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-071 (Dez. III, Amt 20) vom 23.02.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Stadt Offenbach am Main übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 HGO eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) mit einem Betrag in Höhe von 25 Mio. € zuzüglich sämtlicher Nebenforderungen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH) beabsichtigt, einen Schuldschein zur Refinanzierung des Vorhabens der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB) zur Elektrifizierung der Busflotte, der Installation der für ihren Betrieb erforderlichen Ladeinfrastruktur und der Investitionen in den Betriebshof, herauszugeben.

 

Die Stadt Offenbach am Main ist Aufgabenträgerin des ÖPNV für ihr Stadtgebiet. Mit der Erfüllung der Aufgabenfelder Betrieb und Sicherstellung des Stadtverkehrs ist seit dem 13.12.2015 die OVB betraut. Die OVB ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO), welche wiederrum im Alleineigentum der SOH steht, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt ist.

 

Die Stadt hat sich mit dem im Jahr 2020 beschlossenen Klimakonzept und dem fortgeschriebenen Luftreinhalteplan aus 2019 u.a. zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung im Stadtgebiet verpflichtet. Die Verbesserung der Luftqualität in der Stadt soll u.a. auch durch den Wechsel von konventionellen Antrieben im ÖPNV hin zur Elektromobilität erreicht werden. In Abstimmung mit der Stadt, der SOH sowie der NiO plant die OVB vor diesem Hintergrund, insgesamt 44 Elektrobusse zu beschaffen sowie die Elektrifizierung des Betriebshofes und die Einrichtung geeigneter Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet sicherzustellen.

 

Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen soll durch die SOH ein kommunalverbürgter Schuldschein in Höhe von 25 Mio. € mit einer Laufzeit von 10 Jahren herausgegeben werden. Um den Zielen der Nachhaltigkeit auch hier Rechnung zu tragen, ist vorgesehen, ein nachhaltiges „grünes“ Finanzierungsprodukt auf den Markt zu bringen, in dem die Kapitalbeschaffung für Aktivitäten zur Verringerung bzw. Verhinderung von Umwelt- bzw. Klimaschäden, hier der nachhaltigen Reduzierung von CO2 Emissionen, dient.

 

Das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde hat die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme gem. § 104 Abs. 2 HGO in Aussicht gestellt.

 

Die SOH erklärt sich für die Übernahme der Bürgschaft bereit, eine Avalprovision an die Stadt in Höhe von 0,25 % p.a. zu zahlen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Wege des Nachtrags (in den Magistrat) *, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich. Darüber hinaus ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich, da für eine zeitnahe Übernahme der Ausfallbürgschaft die Einbringung dieser Vorlage in die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022 erfolgen muss.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.