Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0252Ausgegeben am 06.04.2022

Eing. Dat. 05.04.2022

 

 

 

 

 

Wohnungssicherungsstelle

Antrag SPD, B‘90/Die Grünen und FDP vom 05.04.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept für eine Wohnungssicherungsstelle zu erarbeiten, die präventiv drohendem Wohnungsverlust vorbeugt und damit zur Wohnraumsicherung beiträgt. Bei der Konzepterstellung sind die heute schon auf dem Gebiet tätigen Akteur:innen und Träger:innen in Offenbach einzubeziehen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

 

·         Wie die bereits bestehenden Strukturen gegen Wohnungsverlust ausgebaut und im Konzept der Wohnungssicherungsstelle berücksichtigt werden können.

 

·         Wie eine umfassende fallbezogene Beratung für von drohendem Wohnungsverlust Betroffene gewährleistet werden kann.

 

·         Wie der vielfältigen Bevölkerungsstruktur Rechnung getragen werden kann, z.B. durch möglichst breite Sprach- und interkulturelle Kompetenz.

 

·         Wie die Funktionalität der Schnittstellen zwischen städtischer Verwaltung, dem Amtsgericht und/oder beteiligten Trägern sichergestellt werden kann.

 

·         Wie eine dauerhafte Wohnraumsicherung durch eine Nachbetreuung gewährleistet werden kann.

 

 

Begründung:

Die eigene Wohnung ist mehr als eine Schlafstätte. Sie ist ein Rückzugsort, ein Ort für soziale Kontakte und ein individueller Lebensmittelpunkt. Daher genießt Wohnraum einen hohen Schutz und es ist eine zentrale kommunale Aufgabe Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verhindern. Neben der Schaffung neuen Wohnraums stehen vor allem präventive Ansätze gegen Wohnungsverlust im Fokus.

Der Verlust der eigenen Wohnung ist für Betroffene eine existenzielle Bedrohung und die Unterbringung in einer Notunterkunft eine besondere Belastung, die, wann immer möglich, vermieden werden muss. Notunterkünfte können nur der letzte Ausweg sein, da sie für die Betroffenen keine menschenwürdige Wohnsituation darstellen und mit Stigmatisierungen einhergehen. Deshalb soll die neue Wohnungssicherungsstelle aktiv dazu beitragen, Wohnungslosigkeit bereits präventiv zu verhindern und die Zahl der Menschen, die auf Notunterkünfte angewiesen sind zu reduzieren. Wohnungssicherungsstellen können Wohnungsverlust vorbeugen, indem sie sich um die oft komplexen Problemlagen der Betroffenen kümmern und Hilfen aus einer Hand bieten, damit sie in ihrer derzeitigen Wohnung bleiben können. Sie können beratend zur Seite stehen und weiterhelfen, zum Beispiel bei Problemen mit Vermieter:innen, Mietrückständen, Kündigungen und drohenden Räumungen oder auch der Suche nach einer alternativen Wohnung.

Dafür ist es notwendig, dass in der Anlaufstelle eine möglichst breite Expertise in diesem Bereich vorhanden ist. Ein wichtiger Aspekt ist der ständige Austausch und die Zusammenarbeit von Wohnungsträgern und Vermieter:innen, für die die Wohnungssicherungsstelle ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung stehen soll, wie auch für hilfesuchende Mieter:innen. Um eine gute Grundlage für eine intensive und gedeihliche Kooperation mit den Vermieter:innen zu legen ist es unerlässlich Netzwerke mit den wichtigen Vermieter:innen in Offenbach zu vertiefen oder zu etablieren. Bei der Konzeption der Wohnungssicherungsstelle ist außerdem der Nachbetreuung der Fälle ausreichend Beachtung zu geben. Um dem Ziel gerecht werden zu können, die zentrale Anlaufstelle für die Problematik der Wohnungssicherung in ganz Offenbach zu sein, muss bei ihrer Planung sichergestellt werden, dass sie eng verknüpft und in direkter Kommunikation mit allen anderen hierfür relevanten Stellen in der städtischen Verwaltung und den Wohlfahrtsträgern steht (wie z.B. dem Ordnungs-, Wohnungs- und Sozialamt, der MainArbeit und der Schuldnerberatung). Auch ist über eine gezielte Bewerbung der Anlaufstelle diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Angesichts der diversen Bevölkerungsstruktur der Offenbacher Bevölkerung ist ein sensibler Umgang mit dem Thema Migration sowie ein breites Sprachangebotzu berücksichtigen, um das Angebot niedrigschwellig zu gestalten.

Die konkrete Ausgestaltung der Fachstelle soll der Magistrat gemeinsam mit den relevanten Akteur:innen auf diesem Gebiet erarbeiten und den Stadtverordneten in einem Konzept vorlegen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.