Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0264Ausgegeben am 03.05.2022

Eing. Dat. 03.05.2022

 

 

Beschlussaufhebung „Sicherheit im Straßenverkehr stärken“

2021-26/DS-I(A)0068 vom 15.07.2021

Antrag CDU vom 03.05.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss 2021-26/DS-I(A)0068 vom 15.07.2021 „Sicherheit im Straßenverkehr stärken“ wird aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Auf Antrag der Koalition vom 01.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021 beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, ein zusätzliches mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für die Kontrolle innerstädtischer Geschwindigkeitsbegrenzungen anzuschaffen. Dabei war bereits bei Antragstellung ersichtlich, dass die Antragsteller unschlüssig darüber waren, welches Geschwindigkeitsgerät eigentlich gewollt war. Nach dem Antragstenor sollte dies ein „mobiles Geschwindigkeitsmessgerät“ sein. In der Begründung wurde ersichtlich, dass man die Anschaffung eines „zweiten Gerätes“ zu dem bereits „vorhandenen Blitzanhänger“ begehrt. Im Bestand befinden sich drei mobile Geschwindigkeitsmessgeräte und ein sog. Enforcement-Trailer, der aber an genehmigte Standorte gebunden ist und nicht als mobiles Gerät gilt.

 

Dem Beschlusstenor folgend, ist man auf Seiten der Verwaltung davon ausgegangen, dass ein weiteres mobiles Geschwindigkeitsmessgerät angeschafft werden soll. Dies hat jedenfalls eine Anfrage ergeben, wonach 2023 die Anschaffung eines mobilen Messgerätes Poliscan FM1 der Fa. Vitronic zum Kaufpreis von 55.000 € im Wege des Mietkaufs geplant sei. Aus der Anfrage ist ferner ersichtlich, dass die vorhandenen drei mobilen Messgeräte nicht ausgelastet sind und derzeit auch keine Personalressourcen zur Verfügung stehen, um ein weiteres Gerät zu nutzen. Da eine Erhöhung des Personaleinsatzes aufgrund der Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, soll der Beschluss aufgehoben werden, um den Haushalt durch die Beschlusslage nicht weiter zu belasten. Sollten die personellen und ggf. rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz eines weiteren Messgerätes gegeben sein, könnte eine erneute Beschlussfassung erfolgen, und zwar in Bezug auf den an sich wohl begehrten Enforcement-Trailer, der angesichts des geringen Personaleinsatzes höchst effizient betrieben werden kann. Zwischenzeitlich könnte die Genehmigung weiterer Standorte nach Prüfung durch die Hessische Polizeiakademie beantragt werden und dann - von der Genehmigungslage abhängig – von der Stadtverordnetenversammlung über die Anschaffung eines weiteren mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes oder eines Enforcement-Trailers entschieden werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.