Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0284Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

 

Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“;

Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-175 (Dez. I und IV, Ämter 80 und 60) vom 08.06.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Projekte der Ertüchtigung des Rathaus-Pavillons für Zwischennutzungen, sowie für temporäre Interventionen im Rathaus-Pavillon, wie auch für Investitionen in nachhaltiges Stadtmobiliar und Stadtbegrünung für die Innenstadt die Aufnahme in das Landes-Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ zu beantragen.

 

2.    Gemäß den Anforderungen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Landes-Förderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich innerhalb 2022-2023 auf 333.333,33 €. Der kommunale Eigenanteil beträgt für 2022 voraussichtlich 28.000 € und für 2023 voraussichtlich 5.333,33 €. Der Eigenanteil beläuft sich insgesamt auf 33.333,33 €.

 

3.    Die Fördergelder von 300.000 EUR werden über das Produktkonto 15010100.5421000080 „Landesförderung Innenstadt“ von Amt 80 eingenommen. Dieses liegt im Deckungskreis mit dem Produktkonto 15010100.7128000080 „Zukunftsprojekte Innenstadt“. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 33.333,33 EUR l erfolgt über das Produktkonto von Amt 80 „Wirtschaftswerbung und -förderung“ 15010100.6869000080.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in den Haushalten 2022 und 2023 zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Im Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) zum Zukunftskonzept Innenstadt werden die Umnutzung und Umgestaltung des Rathaus-Pavillons sowie temporäre Interventionen und das „Grüne Band“ als Sofortmaßnahmen des Zukunftskonzepts benannt und der Magistrat beauftragt, die Umsetzung des Projekts in vollem Umfang vorzubereiten, einschließlich der erforderlichen Projektbeschlüsse.

 

Das Antragsformular ist als Anlage 01 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darin werden erste grobe Planungsziele, die Maßnahmen und der derzeit geschätzte finanzielle Rahmen des Programms benannt (s. dazu S. 4-5, 01_Antragsformular_ZI_2022_ Offenbach).

 

Um die jeweils nächsten Projektschritte umsetzen zu können, braucht es die hiermit beantragten Fördergelder.

 

Über neue Programmaufnahmen wird auf Landesebene entschieden. Hierzu hat der Fördergeber ein niederschwelliges Antragsverfahren vorgesehen, auf dessen Grundlage im Sommer 2022 entschieden wird. In der Handreichung zum Antragsverfahren wird ausdrücklich ein Ratsbeschluss gefordert.

 

Der Beschluss der Stadtverordneten kann und soll dann nachgereicht werden.

Anlage 1: 01_Antragsformular_ZI_2022_Offenbach

Anlage 2: 02_ZI_2022_Formelle_Erklaerungen_OF

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.