Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0288Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

 

Förderrichtlinie Belegungsrechte

Antrag SPD, B‘ 90/Die Grünen und FDP vom 08.06.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt die Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von

Belegungsrechten zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ziele sind:

 

·         den Verkauf von Belegungsrechten für Eigentümer:innen attraktiver zu

gestalten, um die Zahl sozial geförderter Wohnungen zu erhöhen,

 

·         sozial geförderte Wohnungen in Segmenten zu fördern, wo aktuell deutlich zu wenig Wohnungen angeboten werden

 

·         die Möglichkeit zu schaffen, komplementär zu Landes- und Bundesförderung zu fördern und so beispielsweise eine längere Bindung zu erreichen.

 

Die überarbeitete Förderrichtlinie ist mit der GBO abzustimmen und im Anschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

Die Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten wurde im Jahr 2016 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren sowohl die Förderlandschaft, als auch die Situation am Wohnungsmarkt andere. Seither ist das Land Hessen in den Ankauf von Belegungsrechten eingestiegen und vom Bund ist ähnliches zu erwarten.

Die Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten setzt den Rahmen  für den Ankauf von Belegungsrechten durch die Stadt Offenbach und ist damit ein wichtiges Instrument politischer Steuerung. Durch die oben genannten Änderungen ist es notwendig, die Richtlinie anzupassen.

In umliegenden Kommunen wird dazu häufig eine ergänzende Förderung genutzt, die auf die Landesförderung aufsetzt und ergänzende Förderziele stärkt, bzw. eine längere Bindungsdauer zu erreichen versucht. Auch für die Stadt Offenbach wäre ein vergleichbarer Ansatz zielführend, weil dadurch die Notwendigkeit der Anpassung der Offenbacher Förderrichtlinie an Änderungen in Landes bzw. Bundesregelungen nicht mehr gegeben wäre, sondern diese Förderungen immer die Grundlage darstellen würden.

Gerade im Bereich von Wohnungen für große Familien und bei bestimmten Bereichen der Barrierefreiheit existieren Förderlücken, die durch eine ergänzende Förderung geschlossen werden können. Das Schließen dieser Förderlücken ermöglicht es den Zubau geförderter Wohnungen besser an den tatsächlich bestehenden Bedarfen zu orientieren.

Ein Funktionieren der Förderrichtlinie ist schon daher essentiell, da über sie die Verausgabung der zweckgebundenen Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe geregelt wird und eine nicht-Verausgabung dazu führt, dass die Mittel ans Land Hessen abgeführt werden müssen.

Es sind Lösungsansätze auch in der Art zu entwickeln, die die Eigentümer unterstützen und damit motivieren, z.B. den erhöhten Verwaltungsaufwand für einzelne Einheiten zu tragen und ebenso sollen Lösungsansätze entwickelt werden, sollten die Mittel nicht abgerufen werden, wie mit den Mitteln zu verfahren ist (z.B. Verbesserung des Wohnumfelds z.B. Verbesserung von bestehenden öffentlichen Kinderspielplätzen oder auch Zuschüsse zu kleineren Maßnahmen z.B. Treppenhausrenovierungen, barrierefreie Müllplätze o.ä.)

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.