Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.02.2007
Eing. Dat. 01.02.2007
Nr. 126
Nachprüfung beanstandeter
Sicherheitsmängel
Antrag CDU vom 01.02.2007, DS I (A)
126
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein gegliedertes Konzept zu erstellen, wonach
von der Feuerwehr beanstandete Sicherheitsmängel in öffentlichen Gebäuden nach
Ablauf einer festgelegten Zeit auf Vollzug hin überprüft werden kann.
Den Ausschüssen „Kultur, Schule, Sport“ sowie „Umwelt, Planen und Bauen“ ist
halbjährlich Bericht zu erstatten
Begründung:
Nach geltender Rechtslage überprüft die Feuerwehr bei öffentlichen Gebäuden
nicht die Beseitigung festgestellter Sicherheitsmängel. Während bei privaten
Gebäuden die Feuerwehr die Beseitigung der Gefahrensituationen überprüft, wird
eine solche Maßnahme bei öffentlichen Gebäuden nicht vorgenommen. Der
Gesetzgeber unterstellt vielmehr, dass die Öffentliche Hand zur Beseitigung von
Sicherheitsmängeln von Amts wegen verpflichtet ist. Soweit die Theorie.
Bei der Besichtigung der Albert-Schweizer-Schule durch Mitglieder der CDU-Fraktion stellten die CDU-Parlamentarier fest, dass es für die Beseitigung von Sicherheitsmängeln unterschiedliche Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung als auch bei den Stadteigenen Betrieben gibt. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten werden durch Kommunikationsprobleme zwischen den Beteiligten zusätzlich erschwert. Für die Beseitigung von Sicherheitsmängeln, die von der Feuerwehr festgestellt und an die Stadtverwaltung gemeldet werden, sind das Städtische Schulamt, das Bauamt, die Schulleitung, die GBM und die EEG in unterschiedlichster Weise zuständig. Durch diese Zuständigkeitsvielfalt sind verlässliche Informationen über Mängelbeseitigungen nicht möglich. Im Interesse der Sicherheit von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, ist es daher notwendig, ein nachprüfbares Meldesystem für alle an diesem Prozess Beteiligten einzurichten.