Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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I (A) Ausgegeben am
17.09.2009
Eing. Dat. 17.09.2009
Nr. 491
Neubau Sportzentrum Bürgel
hier:
Finanzierungsbeschluss Dezernat I, III (Amt 20,
49.1, 60)
Vorlage an
den Magistrat Nr. 361/09
Neubau Sportzentrum Bürgel
hier: Grundsatz-
und FinanzierungsbeschlussAntrag Magistratsvorlage Nr.
361/09 (Dez. I, III, Amt 20,
49.1, 60) vom 16.09.2009,
DS I (A) 491
Der Magistrat beantragt, dass die
Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der
finanziellen Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem vom TSG Bür-
gel als Bauherr geplanten Bauvorhaben
„Neubau Sportzentrum Bürgel“ in Form
eines Darlehens in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. € wird
zugestimmt.
2. Mittel
für das Vorhaben, hier „Zuschuss Neubau Jahnhalle (08.02.01)“ sind in
2009 bei dem Untersachkonto 56100.98000 in Höhe von 1 Mio. €
als Zuschuss
veranschlagt. Diese Mittel sind als Darlehen für den „Umbau
der bestehenden
Tennishalle“ TSG Bürgel umzuwidmen. Die Umsetzung in ein neues
Untersach-
konto erfolgt in der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt
2009.
3. Weitere
Mittel für das neue Sportzentrum Bürgel, hier Neubau Drei-Feld-Halle,
sind gemäß Grundsatzbeschluss -Hessisches
Konjunkturförderprogramm II, Mit-
tel für sonstige Kommunale Infrastruktur- vom 02.04.2009 DS I
(A) 413 in Höhe
von 1 Mio. € als Zuschuss auf dem Untersachkonto 60500.98020
„Neubau Sport-
zentrum Bürgel Zuschuss TSG, SIP/ZIP (01.01.51)“
vorgesehen. Auch dieser
Zuschuss wird in der Änderungsliste zum Nachtrag 2009
als Darlehen umgewid-
met und unter einem neuen Untersachkonto „Darlehen Neubau
Sportzentrum
Bürgel TSG SIP/ZIP (01.01.51)“ veranschlagt.
4. Weitere
1,5 Mio. € sind bei dem Untersachkonto 55000.92702 „Darlehen an TSG
1847 Bürgel Neubau Sporthalle, Sportzentrum Bürgel Rumpenheim“,
im Entwurf zum Haus-
haltsplan 2010, zur Auszahlung im Jahr 2011 veranschlagt.
5. Vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen und der
Auftragsvergabe
werden
prüfungsfähige Unterlagen dem städtischen Revisionsamt zur Prüfung
vorgelegt.
6. Der Betreiber des
Sportzentrums muss zur Erfüllung der Vorgaben des Sportstät
tenerlasses
neben der TSG Bürgel weitere Nutzer nachweisen.
Begründung:
Zu 1.: Derzeit nutzt insbesondere
der Sportverein TSG die städtische Sporthalle „Jahnhalle“ in Bürgel. An die
Turnhalle angrenzend betreibt der Verein eine Kegelbahn, eine Gastronomie
und weitere Sportarten (Tanzen, Pistolenschießen etc.).
in eigenen Gebäuden. Der bauliche
Zustand der Halle ist kritisch. Eine von der EEG/GBM erstellte Studie kommt zum
Ergebnis, dass eine Sanierung im Vergleich zu einem Neubau unwirtschaftlich ist. Da derzeit
ein Neubau im erforderlichen Umfang für die intensive Vereins- und teilweise Schulnutzungen
über den städtischen Haushalt nicht finanzierbar ist, beabsichtigt die TSG. Die TSG
beabsichtigt, diese Bauaufgabe unter Einbeziehung der
sonstigen Vereinsnutzungen (Kegelbahn
etc.) in eigener Verantwortung zu
übernehmen. Sie hat hierzu vom Ing.-Büro Dillig eine Kostenplanung erstellen
lassen, die mehrere Bauabschnitte enthält. Demnach belaufen sich die von dem
beauftragten Ing.-Büro ermittelten Gesamtkosten auf in Höhe von 3,7 Mio. €. (Klärung durch 20!!!!!) Diese
teilen sich auf in einen 1. Bauabschnitt (energetische Sanierung der
vorhandenen Tennishalle, Umbau eines Feldes für Kegeln, Einzug einer 2. Ebene
für einen Gymnastikraum) mit ca. 1 Mio. € sowie in den 2. Bauabschnitt (Neubau
einer Ballsporthalle, unterteilbar in zwei Bereiche für Schulsport, wie bisher
in der Jahnhalle, einschließlich kleiner
Gastronomie) mit ca. 2,7 Mio. €. (Klärung durch 20!!!!!) ZUu diesem Zweck
soll das bestehende Erbpachtgelände
(der Tennishalle) entsprechend erweitert werden.
Das Umweltamt wurde im Rahmen
der B-Planänderung beteiligt. Eine Stellungnahme
zu dem Bauvorhaben liegt vor. Das geforderte Energiekonzept liegt erst im
Konzept vor, es ist zwischen dem Verein und dem Umweltamt noch abschließend im
Detail zu besprechen. Nach Aussage des Vereines werden die Forderungen
aus der Stellungnahme des Umweltamtes zu keinen Mehrkosten
führen.
Zu 2.: Zum Zeitpunkt der
Haushaltsmittelveranschlagung 2009 lagen noch keine Details über
das Baukonzept vor. Insofern erfolgte der Haushaltstitel für die veranschlagten
1.000.000,00-- €
global mit „Zuschuss Neubau Jahnhalle“. Nach Vorliegen des Planungskonzeptes
ergeben sich sowohl aus baulicher wie auch aus finanzieller Sicht zwei
Bauabschnitte. Die TSG hat beim Land Zuschussmittel beantragt,
eine Bezuschussung in Höhe von 200.000,00 € ist zugesagtbeantragt.
Auflage dieser Mittelzusage ist, dass mit dem Gesamtvorhaben noch in 2009 zu
beginnen ist. Aufgrund des erforderlichen Planungsvorlaufes für den
Hallenneubau (Bebauungsplanänderung) kann mit dem Neubau der Halle frühestens
2010 begonnen werden. Eine Baugenehmigung für den Umbau der bestehenden Halle
ist jedoch nach Vorlage der Genehmigungsplanung kurzfristig möglich, so dass
mit dem 1. Bauabschnitt, dem Umbau der Tennishalle, noch in diesem Jahr
begonnen werden kann.
Um die Kofinanzierung
des Landes Hessen aus der Vereinsförderung zu erhalten, wurde
das Vorhaben im Rahmen einer erweiterten Erbpachtlösung geplant und
beantragt. Ein Zuwendungsbescheid desr
Landes über € 200.000,00 € --liegt bereits
vor.
. Daher ist
eine Konkretisierung der Haushaltsstellenbezeichnung erforderlich.
Die TSG
wurde wegen drohender Insolvenz in 2008 von der Städtischen Sparkasse
Offenbach und der Stadt Offenbach selbst durch Erlass
bestehender Forderungen
entschuldet. Die Niederschlagung erfolgte gegen Besserungsabrede. Die
Grundschulden zu Gunsten der Städtischen Sparkasse im
Erbbaugrundbuch bestehen weiterhin.
Finanzielle Risiken in der Größenordnung des geplanten Bauvorhabens kann die TSG nicht tragen.
Zur Sicherung
der öffentlichen Gelder auch für den Fall eines Heimfalls des Erbbaurechts müssen die
Städtischen Mittel als im Erbbaugrundbuch dinglich
besichertes Darlehen ausgereicht werden. Eine
Rückführung des Darlehens durch die TSG ist derzeit nicht als reale Möglichkeit
anzusehen, die Konstruktion der Finanzierung dient
ausschließlich der Kostenbegrenzung und der Sicherung
städtischer Gelder.Begründung,
warum nicht Zuschuss, sondern Darlehen (Amt 20)
Zu 3.: Gemäß Grundsatzbeschluss DS I (A) 413 vom 04.02.2009 zum Hessischen Konjunkturförderprogramm II, Mittel für sonstige kommunale Infrastruktur, sollen aus dem Fördervolumen weitere 1 Mio. € für den Neubau Sportzentrum Bürgel (sog. kommunalersetzende Maßnahmen) als Zuschuss an die TSG gegeben werden.
Auch
diese Mittel müssen zur Verhinderung drohender Vermögensverluste als dinglich
besichertes Darlehen ausgereicht werden.Begründung, weshalb statt Zuschuss nun
Darlehen (Begründung Amt 20)
Zu 4.: Die hier veranschlagten Mittel dienen der Finanzierung der verbleibenden
Lücke aus
vorliegendenr
Kostenberechnung des Vereines für desas Bauvorhabens
und werden
ebenfalls als dinglich besichertes Darlehen ausgereicht.
Offenbach am
Main, den
Dezernat I
Dezernat III
H. Schneider Beseler
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Offenbachh am Main, den 01. September 2009
Dezernat I
H. Schneider
Oberbürgermeister
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