Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0187Ausgegeben am 15.05.2012

Eing. Dat. 03.05.2012

 

 

Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme „Renaturierung eines Teilbereichs des
Kuhmühlgrabens“
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 128/12 (Dez. I, Amt 33) vom 02.05.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

1. Der Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme Kuhmühlgraben auf den Flurstücken
    Gemarkung Rumpenheim, Flur 14, Nr. 32/1 und 32/2 wird entsprechend der in der
    Anlage 1 beigefügten Genehmigungsplanung des Büro Götte in Frankfurt am
    Main, mit der darin beinhalteten und vom Revisionsamt geprüften
    Kostenberechnung in Höhe von 145.365,30 € zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, die wasser- und naturschutzrechtliche
    Genehmigung für die Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme auf dem Flurstück
    Gemarkung Rumpenheim, Flur 14, Nr. 32/1 und 32/2 bei dem
    Regierungspräsidium in Darmstadt - Obere Wasserbehörde – zu beantragen.

3. Die Finanzierung der Maßnahmen, einschließlich aller noch ausstehenden
    Planungskosten, wird in voller Höhe über das Untersachkonto 11300.94060
    „Ausgleichsflächenkonzeption“, Sachkonto 6779000 „Aufwendungen für andere
    Beratungsleistungen“, Produkt 14.01.01 „Umweltdienstleistungen“ vorgenommen.

    Vorbehaltlich der vorzeitigen Haushaltsresteübertragung steht bei dem o.g. USK
    der Betrag in Höhe von 145.365,30 € zur Verfügung.

4. Die anteiligen finanziellen Vorleistungen der Stadt Offenbach zur Herstellung der
    Ausgleichsmaßnahme und deren Folgepflege für 30 Jahre für die externen
    Eingriffsprojekte „Sportzentrum Bürgel“ und „Bundesautobahn Nothaltebuchten“ in
    Höhe von insgesamt 23.663 € werden spätestens ein Jahr nach
    Maßnahmenbeginn den jeweiligen Eingriffsverursachern in Rechnung gestellt und
    damit refinanziert.

5. Die ab dem Jahr 2016 anfallenden Folgekosten in Form von Pflege- und Unterhal-
    tungsmaßnahmen belaufen sich auf jährlich 5.170,00 EUR. Diese sind in den
    Rahmendienstleistungsvertrag zur Grabenunterhaltung mit dem ESO zu
    integrieren.



Begründung:

Die in städtischem Eigentum befindliche, derzeit als Acker genutzte Maßnahmenfläche (41.905 qm) liegt in dem von artenreichen Feuchtwiesen geprägten Kuhmühltal, in einer der wichtigsten Biotopachsen des Stadtgebietes von Offenbach. Als naturschutzrechtlich streng geschützte Art kommt hier u.a. der nach der Flora Fauna Habitat Richtlinie der Europäischen Union geschützte dunkle Wiesenknopfbläuling (Schmetterling) vor. Gemäß Landschaftsplan ist das gesamte Kuhmühltal Teil des Biotopverbundsystems mit vorrangigem Handlungsbedarf. Im Regionalen Flächennutzungsplan wird das Kuhmühltal in der Kategorie „ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Gemäß Freiraumkonzeption Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen ist für die Maßnahmenfläche das Planungsziel “Entwicklung / Aufwertung von Grünland“ sowie die Verlagerung des Grabens in die Fläche dargestellt.

Der heutige Grabenverlauf ist aufgrund von Uferbefestigungen und Regelprofilierungen stark degeneriert, so dass das Lebensraumpotenzial für Flora und Fauna nicht ausgeschöpft wird. Die ackerbauliche Nutzung auf feuchtem Standort in unmittelbarer Nähe zum Kuhmühlgraben führt u.a. zu Einträgen von Dünger und anderen schädlichen Stoffen in den Graben.

Die Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme hat zum Ziel, dem Graben mehr Raum zu geben, indem dieser vom Rand in das Flurstück hinein verlagert wird. Die zusätzliche Fläche wird im Hochwasserfall als Retentionsraum genutzt.

Entlang des Grabens sollen standortgerechte, naturnahe Röhricht- und Hochstaudenflächen entwickelt werden und es soll eine artenreiche Feuchtwiese entstehen.

Die ökologische Biotopaufwertung beträgt rechnerisch 730.000 Biotopwertpunkte gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen. Pro qm Fläche kann somit eine sehr hohe und damit effiziente Aufwertung von 17 Biotopwertpunkten erzielt werden.

Mit der Durchführung der Ausgleichs- und Ökokontomaßnahe Kuhmühlgraben wird der STVV-Beschluss Nr. 283 / 07 vom 30.08.2007 Ausgleichskonzeption Offenbach, insbesondere dessen Punkt 2 (Umsetzung im Pilotgebiet Bürgel-Rumpenheimer Mainbogen auf der Basis der Freiraumkonzeption) und Punkt 3.2 (Planung, Durchführung und Pflege von Ökokontomaßnahmen) umgesetzt.

Die Realisierung der Maßnahme Kuhmühlgraben erfüllt sowohl bestehende, rechtlich verbindliche Verpflichtungen der Stadt Offenbach zum Ausgleich von bereits erfolgten Naturschutz- und baurechtlichen Eingriffen in Natur und Landschaft als auch die für laufende Planungsverfahren bereits bestehenden Bindungen.

Insgesamt sind bereits 40.498 qm der Maßnahmenfläche für Ausgleich rechtsverbindlich oder planerisch belegt. Es handelt sich dabei um folgende Ausgleichsverpflichtungen, die im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren auf die Maßnahmenfläche gelenkt wurden:


- Mainuferweg Schöffenstraße: Gemäß einer Auflage der Genehmigung der Oberen
  Naturschutzbehörde vom 20.09.2010.ist der Ausgleich auf einer Fläche von 2.118
  qm herzustellen. Die Ausgleichsmaßnahme ist demnach spätestens in der der
  Fertigstellung der Baumaßnahme folgenden Pflanzperiode durchzuführen.

- Bauvorhaben Waldschule Tempelsee: Gemäß der Eingriffsgenehmigung der
  Unteren Naturschutzbehörde vom 21.12.2010 ist der Ausgleich auf einer Fläche
  von 749 qm herzustellen.

- B-Plan 131 A Sportzentrum Bürgel: Gemäß STVV-Beschluss vom 04.02.2010 über
  den Bebauungsplan ist der Ausgleich auf einer Fläche von 2.438 qm rechtsverbind-
  lich festgesetzt.

- Neubau der Grundschule Bieber, Außenstelle Waldhof - Rodung des gesetzlich
  geschützten Sumpfwaldes: Naturschutzrechtliche Befreiung der Unteren
  Naturschutzbehörde vom 23.02.210. Der Ausgleich ist auf einer Fläche von
  8.400 qm erforderlich (vgl. auch STVV-Beschluss vom 08.12.2011).

- Planfeststellungsverfahren Maindeichsanierung: Erforderlicher naturschutzrecht-
  licher Ausgleich auf 13.795 qm (Genehmigungsverfahren noch nicht
  abgeschlossen)

- Bundesautobahn 3 Nothaltebuchten: Erforderlicher naturschutzrechtlicher
  Ausgleich auf 957 qm (Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen)

- Bebauungsplan 564 Lämmerspieler Weg: Ausgleichsbedarf 12.041 qm
  (Satzungsbeschluss vom 02.05.1991)

1.407 qm der gesamten Maßnahmenfläche sind noch nicht als Ausgleich rechtsverbindlich oder planerisch gebunden. Dieser Anteil der ökologischen Aufwertung wird nach erfolgter Herstellung bei der unteren Naturschutzbehörde als Ökokontomaßnahme erstmalig in das Ökokonto der Stadt Offenbach gebucht. Für ein  zukünftiges Eingriffsprojekt der Stadt Offen­bach steht damit ein bereits realisierter Ausgleich in Höhe von 23.900 Biotopwertpunkten zur Verfügung, die vom Ökokonto abgebucht werden können.

Gemäß der Ausgleichskonzeption Offenbach (vgl. STVV-Beschluss Nr. 283 / 07 vom 30.08.2007) sollen Finanzmittel, die die Stadt Offenbach zur Vorfinanzierung von Aus­gleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen und deren Pflege für externe Eingriffsprojekte zur Verfügung stellt, vom jeweiligen Eingriffsverursacher an die Stadt Offenbach zurückerstattet werden. Dies betrifft hier die Eingriffsprojekte Sportzentrum Bürgel (vgl. Vertrag über kommunalersetzende Maßnahme Neubau Sportzentrum Bürgel § 3 Abs.1 Nr. 7) und Bundesautobahn A 3 Nothaltebuchten. Die Kosten pro aufgewertetem Biotopwertpunkt belaufen sich für die Herstellung einschließlich der Aufwendungen für Folgepflege für den Zeitraum von 30 Jahren nach erstmaliger Fertigstellung auf 0,41 €.

Die Stellungnahme des Revisionsamtes vom 22.03.2012 liegt vor. Es bestehen keine Einwände. Zwischen dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität und dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement ist die Maßnahme abgestimmt.

Ausgleichs- und Ökokontomaßnahmen müssen dauerhaft ihre ökologische Funktion erfüllen. Es wird erwartet, dass die ein Mal im Jahr erforderliche Wiesenmahd wie auf anderen städtischen Ausgleichsflächen auch hier kostenlos durch Landwirte erfolgen wird. Das Interesse eines Landwirtes die Mahd durchzuführen wurde bereits geäußert. Die erforderlichen Pflegemaßnahmen des Kuhmühlgrabens und der Röhrichtflächen werden sich gemäß der Kalkulation des ESO im Vergleich zu den bisherigen jährlichen Pflegekosten von 3.040 € brutto um 2.127 € auf insgesamt 5.166 € brutto erhöhen.

 

Anlage 1: „Ausgleichs- und Ökokontomaßnahme Kuhmühlgraben – Teilabschnitt“ des Büro Götte GmbH vom Juli 2012

 

 

Verteiler:

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro