Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0964Ausgegeben am 06.11.2025
Eing. Dat. 06.11.2025
Mieter*innen in der Strahlenberger Straße 123-125 schützen – Druck auf Eigentümer ausüben
Antrag Die Linke vom 06.11.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,
(1) den Bewohner*innen des Mietshauses in der Strahlenberger Straße 123-125, 63067 Offenbach, aktiv Unterstützungsangebote hinsichtlich ihrer sich zunehmend erschwerenden Wohnsituation und möglicher Konflikte mit der Eigentümerfirma der Immobilie zu unterbreiten. Dies kann beispielsweise eine mietrechtliche Beratung bzw. die Vermittlung von rechtlichem Beistand, die Unterstützung einer Mieter*innenversammlung oder finanzielle Hilfen beinhalten.
(2) in Abstimmung mit der Energieversorgung Offenbach (EVO) bzw. dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) zu prüfen, wie sich die Versorgung mit Fernwärme, Strom und Trinkwasser im Mietshauskomplex Strahlenberger Straße 123–125 in 63067 Offenbach kurz- und langfristig sichern lässt.
Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, inwiefern eine direkte Abrechnung zwischen Hausbewohner*innen und Versorgern rechtlich möglich ist und im Sinne der Mieter*innen zielführend wäre.
Des Weiteren ist in Abstimmung mit den Versorgerbetrieben zu prüfen, durch welche rechtlichen Maßnahmen (Zwangsverwaltungsverfahren, etc.) der Druck auf den Vermieter erhöht werden kann, um die Versorgung und Instandhaltung des Hauses sicherzustellen und die offenen Forderungen einzuholen.
Begründung:
Zu 1: Die Wohnsituation in dem Gebäude ist schon über einen längeren Zeitraum nicht tragbar. Neben vielen baulichen Mängeln ist nun seit einigen Wochen auch die Fernwärmeversorgung des Hauses abgestellt. Laut Zeitungsberichten liegt dies an nicht gezahlten Rechnungen und einem nicht behobenen Sicherheitsmangel an der Übergabestelle, was auf Versäumnisse des Hauseigentümers zurückgeführt wird.
Für die Bewohner*innes des Mietshauses ergeben sich daraus etliche Nachteile, die einer Beratung über mögliche mietrechtliche Schritte bedürfen. Auch eine Mieter*innenversammlung könnte ein sinnvoller Weg sein, um gemeinsam dieser schwierigen Situation zu begegnen. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sollte sich die Stadt hierbei unbedingt unterstützend einbringen oder zumindest entsprechende Angebote unterbreiten, da die Situation für die Bewohner*innen bereits sehr fordernd ist und jede Entlastung und Rückendeckung seitens der Kommune hilfreich sein kann.
Zudem sollte geprüft werden, inwiefern finanzielle Hilfen nötig sind, falls bei Mieter*innen Notlagen entstehen, beispielsweise durch erhöhte Stromkosten für den Betrieb von Heizlüftern und Tauchsiedern oder durch Anwaltskosten.
Zu 2: Wie aus Zeitungsberichten hervorgeht, kommt der Eigentümer der Immobilie bereits seit längerem der Begleichung von Rechnungen bei EVO, ZWO und wohl auch der Stadt Offenbach nicht nach. Auch bauliche Mängel werden nicht behoben. Aus dem bisherigen Gebaren der Eigentümerfirma (auch über Offenbach hinaus) ist nicht zu erwarten, dass man sich hier einer Verantwortung bewusst ist und den Forderungen nachkommt.
Neben dem finanziellen Schaden bei Versorgern und Stadt, wirkt sich dies in besonderem Maße negativ auf die Wohnsituation der Mieter*innen des Hauses aus. Weder die Versorgung mit Energie und Wasser, noch die Instandhaltung des Hauses wird durch die Eigentümerfirma mit der notwendigen Sorgsamkeit verfolgt.
Vor diesem Hintergrund muss erstens die Situation im Haus stabilisiert und damit die Bewohnbarkeit sichergestellt werden. Zweitens braucht es eine Lösung, wie die offenen Forderungen eingetrieben werden können. Die Kommune sollte hierfür alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg prüft aktuell, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, dass Mieter*innen in einem ähnlich gelagerten Fall, Abschlagszahlungen direkt an den Versorgerbetrieb leisten, sodass die Eigentümergesellschaft die Zahlungen nicht mehr verschleppen kann und die Versorgung sichergestellt bleibt[1]. Diese Option könnte auch die Stadt Offenbach prüfen und sich dazu mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Verbindung setzen. Ein Zwangsverwaltungsverfahren könnte ebenfalls ein zu prüfender Weg für die Strahlenberger Straße 123–125 sein, um die Verwaltung der Immobilie in geordnete Bahnen zu bringen und den Druck auf die Eigentümerfirma hoch zu halten.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
[1] https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1602250.php
