Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025

 

 

 

 

 

TOP 3

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-362 (Dez. III, ESO) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0967

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  107.186.886 EUR

Aufwendungen                                                                   104.671.704 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                      2.515.182 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                             15.517.653 EUR

Ausgaben                                                                              15.517.653 EUR

 

2.    Investitionsprogramm

Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.

 

3.    Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.056.142 EUR festgesetzt.

Die zur Finanzierung im Vorjahr vorgesehene aber bisher noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung gilt gemäß § 115 Abs. 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 3 HGO fort.

 

4.    Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

 

6.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

7.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

 

Die Anlagen (Wirtschaftsplan 2026 und Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.12.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung