Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 3
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-362 (Dez. III, ESO) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0967
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 107.186.886 EUR
Aufwendungen 104.671.704 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 2.515.182 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 15.517.653 EUR
Ausgaben 15.517.653 EUR
2. Investitionsprogramm
Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.
3. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.056.142 EUR festgesetzt.
Die zur Finanzierung im Vorjahr vorgesehene aber bisher noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung gilt gemäß § 115 Abs. 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 3 HGO fort.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.
5. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
6. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
7. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
Die Anlagen (Wirtschaftsplan 2026 und Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
