Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0699Ausgegeben am 13.05.2024

Eing. Dat. 10.05.2024

 

 

 

 

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern

und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main, betreffend die ehrenamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte / den ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 10.05.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main

am                              folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2019 beschlossen:

 

 

                                                     Artikel 1

 

In § 3 wird Absatz 6 ersatzlos gelöscht.

 

 

                                                     Artikel 2

In-Kraft-Treten:

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Der Stadtverordnetenbeschluss 2021-26/DS-I(A)0579/2, 2021-26/DS-I(A)0579 vom 19.10.2023 wurde mittlerweile umgesetzt. Eine hauptamtliche Antidiskriminierungsbeauftragte hat ihre Tätigkeit zum 01.03.2024 bei der Stadt Offenbach am Main aufgenommen. Dadurch ist die Funktion der / des ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten erloschen. Eine Regelung für eine Aufwandsentschädigung wurde demgemäß obsolet.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.