Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0698Ausgegeben am 14.05.2024

Eing. Dat. 08.05.2024

 

 

 

 

Sozialer Zusammenhalt (ehem. HEGISS) – Südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier

hier: Erweiterter Grundsatzbeschluss über die Entwicklung des Blockinnenbereichs Hospitalstraße / Mittelseestraße

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-177 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2024

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwicklung des derzeitigen Parkplatzes Hospitalstraße, Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstücknummer 455/13, zu einer öffentlichen Grünfläche mit rund 3.500 Quadratmetern Fläche wird zugestimmt.  

 

2.    Der Reorganisation des ruhenden Verkehrs in Form eines Parkdecks auf dem westlichen Teil desselben Grundstücks wird zugestimmt. Der Betrieb des Parkdecks soll durch eine Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding erfolgen.

 

3.    Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH soll mit der vertiefenden Planung und baulichen Realisierung der Quartiersgarage beauftragt werden. Als Grundlage für die weitere Entwicklung soll die Vertiefungsvariante vier der als Anlage 1 beigefügten Machbarkeitsstudie dienen. Die Integration weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Funktion als Mobilitätshub gemäß Punkt acht der Machbarkeitstudie sollen geprüft werden. Die entsprechenden Planungen werden den Beschlussgremien zum Projektbeschluss erneut vorgelegt.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, Kaufverhandlungen mit dem Eigentümer der Geleitsstraße 44, Gemarkung Offenbach, Flur 1, Flurstücknummer 282/1, aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Teil der rückwärtigen Grundstücksfläche (siehe Anlage 2) zur Erweiterung der Entwicklungsfläche zu nutzen. Der Grunderwerb wird den Beschlussgremien nach gutachterlicher Wertermittlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

5.    Zur Entwicklung der öffentlichen Grünfläche wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Planungen anzustoßen. Diese werden den Beschlussgremien zum Projektbeschluss erneut vorgelegt.

 

6.    Zur Finanzierung der öffentlichen Grünfläche stehen Zuwendungen aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt zur Verfügung. Im Fall des Grunderwerbs können sie nur für die zukünftig öffentlich genutzten Grundstücksbereiche eingesetzt werden. Zur Finanzierung des Parkdecks soll der Einsatz von Mitteln des Mobilitätsfördergesetzes geprüft werden.

 

Begründung:

 

Zu 1. bis 3.:

Mit den Stadtverordnetenbeschlüssen Nr. 2016-21/DS-I(A)0033/1 und Nr. 2016-21/DS-I(A)0033 wurde das Integrierte Entwicklungskonzept für das HEGISS- (mittlerweile „Sozialer Zusammenhalt“) Programmgebiet südliche Innenstadt / Senefelderquartier beschlossen. In diesem wurde als Maßnahme zur Behebung des starken Freiraumdefizits im Gebiet die Umgestaltung großer Teilflächen des Parkplatzes Hospitalstraße zu einer Grünfläche definiert (Maßnahme A.10). Als Voraussetzung dafür wurde die Reorganisation des ruhenden Verkehrs benannt. In seinem jetzigen Zustand ist der Parkplatz, der eines der letzten verbliebenen Freiraumpotentiale der südlichen Innenstadt darstellt, stark versiegelt und ohne Aufenthaltsfunktion für Anwohner*innen und Besucher*innen der Innenstadt.

 

Das Integrierte Entwicklungskonzept bezog sich mit der Projektidee auf bereits vorliegende Planungen im Rahmen des Förderprogramms „Einfache Stadterneuerung Südliche Innenstadt“, welches in den 1980ern und 1990ern in Grundzügen die selben Ziele verfolgte.

 

Im Rahmen dieses Programms wurde 1991 und 1992 die Schaffung der Stellplätze im heutigen Zustand gefördert, nachdem bescheinigt wurde, dass die Errichtung eines Parkdecks zur Konzentrierung der Parkplätze nicht förderfähig war. Die Bindungsfrist der eingesetzten Mittel von zehn Jahren ist abgelaufen.

 

Auf Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzepts wurde die OPG im Mai 2021 mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie über die Realisierungsmöglichkeiten eines Parkhauses auf dem Parkplatz Hospitalstraße beauftragt (Anlage 1). Dieses soll, gemäß Skizzierung eines Betriebsmodells in der Machbarkeitsstudie, gleichermaßen Besucher*innen der Innenstadt wie Anwohner*innen des umliegenden Quartiers zur Verfügung stehen.

 

Nach Erarbeitung und Abstimmung von vier Varianten, u. a. mit den angrenzenden Nachbarn, wurde die Variante Drei noch einmal zur vertieften Untersuchung beauftragt.

 

Bei dieser Vorzugsvariante kann das Parkhaus unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Grenzabstände als Parkdeck in Fertigbauweise hergestellt werden, was sowohl Kosten verringert als auch die Möglichkeit beinhaltet, es bei zukünftig veränderten Planungen leichter zurückbauen und an anderer Stelle weiternutzen zu können.

 

Gemäß dieser Variante ist das Parkdeck auf dem westlichen Teil des derzeitigen Parkplatzes vorgesehen. Dadurch wird der PKW-Verkehr in den Blockinnenbereich hinein minimiert und ergibt sich im Osten eine große zusammenhängende Fläche für den künftigen Park mit einem größtmöglichen Erhalt des wertvollen Baumbestands.

Schließlich kann diese Vorzugsvariante bis auf neun alle 172 Stellplätze des heutigen Parkplatzes aufnehmen. Die Errichtung eines zusätzlichen Untergeschosses in einem Teil des Parkdecks sorgt für einen vergleichsweise geringen Stellplatzzuwachs und gleichzeitig für deutlich höhere Kosten, zudem ist in diesem Fall ein potentiell reversibler Systembau nicht möglich.

 

Die weitere Planung und bauliche Realisierung des Parkdecks kann aufgrund ausgelasteter Kapazitäten nicht innerhalb der Stadtverwaltung betreut werden. Sie soll daher an die OPG übertragen werden, auch mit Blick auf den zukünftigen Betrieb der Garage. Dieser soll, analog zum Parkhaus Innenstadt, durch die Stadtwerke Offenbach übernommen werden.

 

Zu 4.:

Aufgrund von aktuellen Entwicklungen könnten sich kurzfristig Möglichkeiten zur Erweiterung des heutigen Parkplatzes Hospitalstraße um Teile des Anwesens Geleitsstraße 44 ergeben. Geprüft werden der Erwerb des Anwesens, Abbruch beider Hinterhäuser und Herausparzellierung des Wohn- und Geschäftshauses mit reduzierter Grundstücksfläche. So könnten rund 400 Quadratmeter der künftigen öffentlichen Grünfläche zugutekommen.

 

Zu prüfen ist zudem, ob die für das Gebäude nach Abbruch der Hinterhäuser noch notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst realisiert werden können. Bisher sind dreizehn diesem Anwesen zugeordnete Stellplätze auf dem heutigen Parkplatz Hospitalstraße nachgewiesen. Durch Reorganisation des künftig verringerten privaten Stellplatznachweises würden diese dreizehn der derzeit innerhalb der Quartiersgarage vorzuhaltenden Stellplätze voraussichtlich entfallen und könnten künftig anderen Nutzer*innen zur Verfügung stehen.

 

Ebenso ergäbe sich die Möglichkeit, den heute bereits bestehenden und mittels Gehrecht gesicherten Parkzugang über das Vorderhaus funktional zu stärken und aufzuwerten.

 

Zu 5. und 6.:

Aufgrund der Abhängigkeiten von der Realisierung der Quartiersgarage kann die bauliche Herstellung der Parkfläche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau räumlich gefasst und terminiert werden. Sie soll aber, damit Mittel des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ eingesetzt werden, innerhalb der verbleibenden Projektlaufzeit durchgeführt werden.

 

Die Herstellung der Garage ist über die Städtebauförderung demgegenüber nur eingeschränkt förderfähig. Eine im Rahmen der Machbarkeitsstudie durchgeführte Prüfung ergibt aber, dass sie im Rahmen des Mobilitätsfördergesetzes als Quartiersgarage grundsätzlich förderfähig ist. Die Beantragung der Fördermittel zu gegebener Zeit wird daher angestrebt.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

Anlagen:

Anlage 1: Machbarkeitsstudie Quartiersgarage auf dem Parkplatz Hospitalstraße

Anlage 2: Lageplanskizze Geleitsstraße 44

Anlage 3: Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.