Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0697/1Ausgegeben am 20.06.2024

Eing. Dat. 20.06.2024

 

 

 

 

 

Neubenennung von Stadtverordneten für den Aufsichtsrat

hier: Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2024-231 (Dez. I, Amt 10.1) vom 19.06.2024

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:*

 

Die ursprüngliche* Magistratsvorlage 2024-169 wird wie folgt geändert:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung möge aus ihrer Mitte

 

vier Stadtverordnete für den Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

 

zur dann folgenden Benennung durch den Magistrat wählen.

 

2.

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für den Fall der Erschöpfung von Wahlvorschlägen erfolgt die Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern bis zum Ablauf der regulären Amtszeit durch den Magistrat unter Berücksichtigung von § 10 Abs. (2) des Gesellschaftsvertrages der Mainviertel GmbH & Co. KG.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Gemäß §10 des Gesellschaftsvertrags der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG ist die Kommanditistin verpflichtet, acht Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden, wobei sie den Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin, den Kämmerer, vier Stadtverordnete der Stadt Offenbach a. M. sowie ein Mitglied der Geschäftsführung als Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden hat.

 

Im Juni 2024 wird der aktuelle Aufsichtsrat über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließen. Entsprechend des Gesellschaftsvertrags ist der Aufsichtsrat dann neu zu besetzen.

 

Nach der Wahl der Stadtverordneten erfolgt die komplette Benennung des Aufsichtsrates durch den Magistrat.

 

Die Änderung der ursprünglichen Vorlage begründet sich in der zusätzlich festzulegenden Regelung für die Erschöpfung von Wahlvorschlagslisten bei Nachbesetzungen. Dem Aufsichtsrat der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG obliegen auch kurzfristig anberaumte Entscheidungen zu Grundstücksgeschäften, weshalb hier besonderer Wert auf die jederzeitige Beschluss- und Handlungsfähigkeit des Gremiums zu legen ist.

 

Die Vorlage erfolgt im Wege des Nachtrags * (in den Magistrat), da einige Details erst nach der regulären Abgabefrist abschließend geklärt werden konnten.

 

* redaktionell geändert

 

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.