Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Juni 2024

 

 

TOP 19
Grundstückserwerb Gemarkung Bieber Flure 6 und 12
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2024-188 (Dez. I, Amt 80) vom 22.05.2024,
2021-26/DS-I(A)0708

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von dem in der Anlage genannten Verkäufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 6 Nr. 812 = 1.019 m² und Flur 12 Nr. 102 = 2.202 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 128.840 EUR (40 EUR/m²) und wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 140.000 EUR stehen - vorbehaltlich der Resteübertragung für das Haushaltsjahr 2024 - im Haushaltsjahr 2024
beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Für den Fall, dass den anderen Eigentümern im künftigen Baugebiet Waldhof-West ein höheres Kaufangebot unterbreitet wird und hierüber eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, erfolgt eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zum vereinbarten Kaufpreis.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 10.06.2024

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung