Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2002

 

Förderung der Sprachkurse für Migranten nicht verschlechtern, sondern verbessern!
Dringlichkeitsantrag der FDP vom 06.11.2002, DS I (A) 412
Ergänzungsantrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG vom 14.11.2002, DS I (A) 412/1


DS I (A) 412/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, bei Inkrafttreten der „Verordnung über Integrationskurse für Ausländer“ entsprechend dieser Verordnung ausreichende Mittel für die Aufbausprachkurse für Zuwanderer zur Verfügung zu stellen.

DS I (A) 412
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Bundesregierung auf, Städte mit einem hohen Ausländeranteil in der Förderung ihrer Integrationsarbeit künftig nicht schlechter, sondern besser zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Sprachkurse.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert,

- durch eine Übergangsregelung sicherzustellen, dass die bisher vom
  Sprachverband
  Mainz geförderten Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ im gleichen Umfang
  und zu
  den gleichen Bedingungen wie bisher bezuschusst werden, bis
  Neuregelungen im
  Zuge des neuen Einwanderungsgesetzes greifen;

- die Neuregelungen zur Bezuschussung von Sprachkursen durch das neue 
  Bundesamt für Migration so zu gestalten, dass die Förderung der
  Kursteilnehmer
  unabhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer erfolgt, die pädagogischen
  Bedingungen nicht verschlechtert werden und auch künftig Mittel für
  Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.

Beschlusslage:

DS I (A) 412
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Bundesregierung auf, Städte mit einem hohen Ausländeranteil in der Förderung ihrer Integrationsarbeit künftig nicht schlechter, sondern besser zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Sprachkurse.

Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert,

- durch eine Übergangsregelung sicherzustellen, dass die bisher vom
  Sprachverband
  Mainz geförderten Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ im gleichen Umfang
  und zu
  den gleichen Bedingungen wie bisher bezuschusst werden, bis
  Neuregelungen im
  Zuge des neuen Einwanderungsgesetzes greifen;

- die Neuregelungen zur Bezuschussung von Sprachkursen durch das neue 
  Bundesamt für Migration so zu gestalten, dass die Förderung der
  Kursteilnehmer
  unabhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer erfolgt, die pädagogischen
  Bedingungen nicht verschlechtert werden und auch künftig Mittel für
  Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.

DS I (A) 412/1
Der Ursprungsantrag wird um folgenden Punkt ergänzt:

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, bei Inkrafttreten der „Verordnung über Integrationskurse für Ausländer“ entsprechend dieser Verordnung ausreichende Mittel für die Aufbausprachkurse für Zuwanderer zur Verfügung zu stellen.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden beglaubigten Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

Offenbach a.M., den 18.11.2002

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung