Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005

Eing. Dat. 24.11.2005

 

Nr. 917

 

 

Einrichtung von Guthabenkonten
Antrag DIE LINKE. vom 24.11.2005, DS I (A) 917


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird verpflichtet, unverzüglich die Magistratsanfrage vom 24.5.2005
    betreffend die Einrichtung von Guthabenkonten zu beantworten.

2. Der Magistrat wird ferner verpflichtet mitzuteilen, warum er die Magistratsanfrage
    vom 24.5.2005 nicht binnen der in § 40 der Geschäftsordnung der Stadt-
    verordnetenversammlung vorgesehenen Frist von 4 Wochen beantwortet hat.


Begründung:

 

Durch die Magistratsanfrage unserer Fraktion vom 24.5.2005 wurde der Magistrat aufgefordert fünf Fragen über die Einrichtung von Guthabenkonten zu beantworten. Seitdem sind sechs Monate vergangen, ohne dass die Magistratsanfrage beantwortet wurde.

 

Dies stellt eine Verletzung der Rechte der Stadtverordnetenversammlung seitens des Magistrats dar. Der Magistrat wäre gehalten gewesen, die Magistratsanfrage binnen vier Wochen zu beantworten. Von daher soll der Magistrat Auskunft darüber geben, warum er diese Magistratsanfrage bisher nicht beantwortet hat.

 

Gleichzeitig macht die Fraktion der Linken von ihrem Recht aus § 40 Abs. 3 S. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Gebrauch und beantragt hiermit, die Magistratsanfrage vom 24.5.2005 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen.

 

Die damalige Magistratsanfrage ist diesem Antrag als Anlage beigefügt.

Anlage