Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.06.2006

Eing. Dat. 31.05.2006

 

Nr. 15

 

 

Neues Erörterungsverfahren für den Ausbau des Frankfurter Flughafens
Antrag SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 31.05.2006, DS I (A) 15


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach stellt fest, dass die
    vorliegenden Antragsunterlagen der Fraport AG zur Planfeststellung Ausbau
    Flughafen Frankfurt Main unvollständig und fehlerhaft und damit nicht
    genehmigungsfähig sind.

2. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet deshalb vom Hessischen
    Wirtschaftsminister eine klare Auflage für die Fraport AG zur vollständigen
    Überarbeitung der Antragsunterlagen. Dabei sollen Vorhabensalternativen zur
    dauerhaften Konfliktbewältigung in das Verfahren eingestellt werden.

3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Wirtschaftsminister
    auf, die überarbeiteten und vervollständigten Antragsunterlagen einer erneuten
    öffentlichen Beteiligung (Offenlage und Erörterung) im gesamten Beteiligungsraum
    zuzuführen.


Begründung:

 

Mit Aufklärungsschreiben vom 16.12.2005 stellt der HMWVL schon vor Beendigung des Erörterungstermins (EÖT), aber aufgrund der auf dem EÖT gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassend fest, dass der beantragte Ausbau mit den derzeit vorliegenden Antragsunterlagen nicht genehmigungsfähig sei. Im Einzelnen fordert der HMWVL in diesem Schreiben die Fraport AG auf eine neue nachvollziehbare und mit einem längeren Prognosezeitraum versehene Prognose zu erstellen, die Plausibilität der Annahmen, zutreffende Eingangsdaten, den Prognosehorizont, die Nachvollziehbarkeit der Zwischenergebnisse, den sich daraus ergebenden Überarbeitungsbedarf der gesamten betrieblichen Anlagen, der Projektauswirkungen (Lärm, Umwelt, etc.) eine Prognose des Nachtflugbedarfs, erneute Überprüfung der Variantenbetrachtungen und der technischen Alternativen (Bemessungsflugzeug, Länge der Landebahn Nordwest, der Kapazität, der Sicherheit und Hindernisfreiheit) erneut zu untersuchen, die Alternativen hinsichtlich Flächenbedarf und Landschaft neu zu bewerten, die Notwendigkeit der kürzesten möglichen Umsteigzeit (45 Minuten) hinsichtlich der Gesamtreisezeit neu zu bewerten, weitere technische Fragen hinsichtlich der Breiten, der Abstände, der Notwendigkeit und Lage, der Deltaprognose zwischen Nichtausbaufall und Ausbaufall, die Anzahl der vom Ausbau Betroffenen, sowie Nachweise über sonstige Anlagen, Bedarf und Dimensionierung aller Anlagen und verkehrlichen Auswirkungen im Straßennetz und Vervollständigung sonstiger fehlender Antragsunterlagen vorzunehmen.

 

Bei Kenntnis dieses Schreibens des HMWVL vom 16.12.2005 muss davon ausgegangen werden, dass es einen erheblichen Überarbeitungs- und Korrekturbedarf der Antragsunterlagen der Fraport AG gibt, der eine erneute Beteiligung aller Betroffenen erfordert.

 

Auf die Fehlerhaftigkeit und Unvollständigkeit der Antragsunterlagen hat die Stadt Offenbach in ihren Einwendungen und ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag, als auch durch einen Redebeitrag ihres Oberbürgermeisters schon zum Beginn des EÖT am 12.09.2005 und im weiteren Verlauf des EÖT durch ihre anwesenden Vertreter beständig hingewiesen und die Verfahrensbehörde (RP Darmstadt) aufgefordert den EÖT sofort zu beenden.