Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010

Eing. Dat. 21.01.2010

 

Nr. 552

 

 

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) – Abbrucharbeiten für Durchwegung Mathildenschule, Arthur-Zitscher-Straße 12 und Austraße 1 in 63065 Offenbach
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 019/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 552


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Den Abbrucharbeiten für die Durchwegung Mathildenschule, Arthur-Zitscher-
    Straße 12 und Austraße 1 in 63065 Offenbach,
nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 250.000,00 €  einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 61500.94050
    „Umsetzung HEGISS / 36100 (09.01.06)“ SK 09510000, Projekt
    601090000000, Produkt 09.01.06, PN 9042 vorbehaltlich der Resteüber-
    tragung wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2009 u. früher:            250.000,00 €

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer städtebaulichen Maßnahme gemäß Grundsatzbeschluss,  Vorlage Nr. 321/02 vom 30.10.2002, Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf“, Offenbach östliche Innenstadt.

 

Geplante Maßnahme

Im Zuge des städtebaulichen Projektes „HEGISS - Offenbach östliche Innenstadt" soll eine Grundstücksfläche zwischen dem Schulhof der Mathildenschule sowie dem Gründerzentrum an der Hermann-Steinhäuser-Straße erschlossen und zu einer öffentlich nutzbaren innerstädtischen Grünfläche ausgebaut werden – Durchwegung Mathildenschule. Hierzu wurde seitens der Stadt Offenbach zu dem vorhandenen Grundstück zur Austr. 1 - Flurstück 24214 -, ein Teil des Grundstücks zur Arthur-Zitscher-Str. 12 - Flurstück 23712 - erworben. Die Flächen werden freiraumplanerisch ausgebaut, um die Aufenthaltsqualität und fußläufige Erschließung in diesem Stadtquartier zu verbessern. Für die Umsetzung der geplanten landschafts- und städteplanerischen Maßnahmen, mit dem Ziel der Herstellung  der „Durchwegung Mathildenschule", muss eine freie und neu bebaubare Fläche geschaffen werden. Hierzu werden vorhandene Bauwerke und Bauteile abgebrochen und entsorgt. Außerdem werden die Einfriedungen entsprechend der neu entstandenen Grundstücksparzellen umgebaut. Mit dem Verkäufer des Grundstücks wurde vertraglich vereinbart, dass der Abbruch des Hinterhauses auf dem bei ihm verbliebenen Grundstücksteil durch die Stadt Offenbach übernommen wird. Des weiteren ist vereinbart, dass die Stadt eine neue, ca. 2 m hohe, neue Mauer entlang der neuen Grundstücksgrenze errichten lässt.

 

 

Bauliche Maßnahmen

 

Allgemein

Bestandteil dieser Planung sind ausschließlich die Abbrucharbeiten. Das Baufeld kann von der Austraße her angefahren werden. An dieser Stelle ist eine Zufahrt vorhanden, die für Baufahrzeuge mittlerer Größe geeignet ist. Da die Abbrucharbeiten nicht mit schwerem Gerät erfolgen können, sind entsprechende Zulagen bereits in den Kosten berücksichtigt. Zunächst werden der Anbau und die fünf auf dem städtischen Grundstück vorhandenen Garagen abgebrochen. Hiernach erfolgt der Rückbau der Grenzmauern. Anschließend werden die Oberflächen aufgebrochen und abtransportiert sowie neue Einfriedungen hergestellt.

 

-       Abbruch eines Teils des Stahlmattenzauns am Schulhof

-       Rückbau der Einfriedungen zu den Grundstücken „Gründerzentrum", Flurstück 261 13 und Austr. 1 - Flurstück 24214

-       Abbruch von Asphaltflächen,

-       Abbruch von Bodenplatten und Fundamente bereits abgebrochener Gebäude,

-       Abbruch des Hinterhauses Arthur-Zitscher-Straße 12,

-       Elektro- und Sanitärarbeiten im Zuge der Abbrucharbeiten des Gebäudes

-       Herstellung einer Klinkermauer zum Grundstück „Gründerzentrum", Flurstück 26113

-       Abbruch von fünf Garagen und einer Überdachung für PKW

-       Herstellung einer Öffnung in vorgenannter Klinkermauer zum Grundstück „Gründerzentrum", Flurstück 26113

 

Abbrucharbeiten

Alle zuvor beschriebenen Bauteile auf den Grundstücken Austr. 1 - Flurstück 24214 - sowie Arthur-Zitscher-Str. 12 – Flurstück 23712 -, müssen fachgerecht abgebrochen und entsorgt werden. Bei dem Abriss der einzelnen Bauteile müssen sowohl die Standsicherheit als auch die fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden.

 

Zu diesem Zweck wurde eine Abbruchstatik erstellt. Im Laufe der Abbrucharbeiten werden zur Sicherstellung der Standsicherheit alle Bauteile nochmals geprüft. Falls sich hierbei herausstellen sollte, dass verschiedene Bauteile nicht die nötige erwartete Standsicherheit aufweisen, sind hierfür Sicherungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Rohbauarbeiten

Um die Grundstückstrennung zum benachbarten Grundstück zur Austr. 1 - Flurstück 24214 - wieder herzustellen, wird eine neue, 2,00 m hohe, Grenzwand aus beidseitig verputzen Betonwinkeln errichtet. Des Weiteren muss die zurückgebaute Grenzmauer bestehend aus Klinkersteinen, zum Grundstück „Gründerzentrum", Flurstück 26113, auf  ca. 7,00 m Länge durch eine neue Klinkermauer ergänzt werden, da in diesem Bereich eine Wand aus Betonsteinen abgerissen wird. In der vorgenannten Grenzwand aus Klinkersteinen wird ferner eine Öffnung von 2,90 m nach Angabe der Landschaftsplanerin hergestellt.

 

Elektroarbeiten

Für den Fall, dass im Zuge der Abbrucharbeiten Elektroleitungen in abzubrechenden Bauteilen gefunden werden, sind für Stilllegung, Sicherung oder Bauprovisorien entsprechende Kosten berücksichtigt.

 

Heizungs- und Sanitärarbeiten

Für den Fall, dass im Zuge der Abbrucharbeiten Leitungen für Heizung und Wasserversorgung in abzubrechenden Bauteilen in gefunden werden, sind für Stilllegung, Sicherung oder Bauprovisorien entsprechende Kosten berücksichtigt.

 

Belange des Natur- und Artenschutzes

Im Rahmen der Planung wurde dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität die Planung vorgestellt und erläutert. Die Stellungahme des Umweltamtes liegt vor.

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände

Als vorbereitende Maßnahme für die Herstellung der Durchwegung wird ein Teil des vorhandenen Ballfangzauns am Schulhof der Mathildenschule zurückgebaut. Der derzeitige Bewuchs ist in diesem Bereich zu entfernen.

 

Altlasten - Boden - Gewässerschutz/Lagerung wassergefährdender Stoffe

Zur Sicherstellung der fachgerechten Entsorgung aller abgebrochenen Bauteile wurde der TÜV mit der Untersuchung und Klassifizierung der Materialien, insbesondere mit Blick auf vorhandene Schadstoffe, beauftragt. Das vorliegende Ergebnis dient als Grundlage für die Ausschreibung sowie die spätere Ausführung der Abbrucharbeiten. Erhöhte Entsorgungskosten für belastete Baustoffe sind in der Kostenberechnung berücksichtigt.

Die Entsorgung der Abbruchmaterialen erfolgt nach den aktuellen behördlichen Bestimmungen im Begleitscheinverfahren gegen Vorlage von Entsorgungsnach-weisen.

 

Voraussichtliche Bauzeit:

 

2010                 - Baubeginn März

                 - Fertigstellung Mai

 

Die Planung wurde zwischen Schulleitung, Stadtschulamt, Amt für Stadtplanung und Baumanagement, EEG und GBO abgestimmt. Die Maßnahme wird in enger Abstimmung mit der Schulleitung und der GBO während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt.

 

Der eigentliche freiraumgestalterische Umbau der Fläche befindet sich zur Zeit in der Endabstimmung und wird als gesondertes Projekt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Vorziehen der Abbrucharbeiten ist aus zeitlichen Gründen erforderlich, um die Mittel aus dem auslaufenden HEGISS-Programmteil noch rechtzeitig binden zu können.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.