Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2010

Eing. Dat. 22.04.2010

 

Nr. 585

 

 

Aktive Innenstadt Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Handlungskonzept und
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Gesamtfinanzierung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 133/10 (Dez. I, Amt 60) vom 21.04.2010,
DS I (A) 585


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Das vom Büro bb22 in Zusammenarbeit mit dem Büro Stein + Schultz und dem
    Amt für Stadtplanung und Baumanagement unter intensiver Beteiligung der Of-
    fenbacher Bürgerschaft erstellte Integrierte Handlungskonzept (Anlage 4) wird
    zur Kenntnis genommen.

    Den Leitgedanken und Entwicklungszielen sowie dem Maßnahmenkatalog (An-
    lage 1) aus dem Integrierten Handlungskonzept wird zugestimmt.

2. Für die im Maßnahmekatalog des Integrierten Handlungskonzepts aufgeführten
    Maßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, werden über die
    Laufzeit des Förderprogrammes (8 Jahre) Kosten in Höhe von insgesamt rd.
    14,75 Mio € geschätzt. Diese sind aus Bundes- und Landesmitteln der Städte-
    bauförderung zu voraussichtlich rd. 70 % förderfähig. Die Umsetzung der im
    Integrierten Handlungskonzept angeführten Maßnahmen ist davon abhängig,
    welche Finanzmittel in den zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die
    geplanten Vorhaben veranschlagt werden können.

    Für die einzelnen investiven Maßnahmen der Stadt Offenbach sind im Zuge der
    weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenver-
    sammlung einzuholen. Zur Umsetzung der Ziele des Integrierten Handlungs-
    konzepts wird die Bearbeitung der Maßnahmen des Integrierten Handlungskon-
    zepts zeitlich wie in Anlage 2 angeführt priorisiert.










3. Der Magistrat wird beauftragt in 2010/2011 aus Haushaltsmitteln 2010 und frü-
    her mit den vertiefenden Planungen für folgende Maßnahmen zu beginnen:

Maßn.-Nr. gem. Maß-nahmekata-log (Anl. 1)

Titel / Kurzbeschreibung

Kosten (€)

I / E=

Investiti-ons- bzw. Ergebnis-HH

1.1.

Auslobung eines Kunstwettbewerbs für eine Installation auf dem K.Carstens-Platz

10.000

E

10.1.

Beauftragung eines Lichtplaners mit einem Lichtkonzept

100.000

E

11.1.

Beauftragung eines Konzepts für Gestaltungsregelungen

50.000

E

13.1.

Beauftragung eines Profilierungskonzepts für die städtischen Plätze

25.000

E

8

Einrichtung eines kommunalen „Fassadenprogramms“

200.000

I

13.3.2.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Stadthofs

215.000

I

13.11.1.

Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Umgestaltung des Marktplatzes

300.000

I

14

Beauftragung eines Kernbereichsmanagers

60.000

E

19

Installation/Performance in der einzurichtenden Veranstaltungsreihe „Kunst im öffentlichen Raum“ (2010 i.V.m. Nr. 1.1.; Ansatz hier für Öffentlichkeitsarbeit der Reihe)

10.000

E


    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Stadthofs“ erfolgt über das USK 06300.94180 „Sa-
    nierung Stadthof – Aktive Kernbereiche“ (12.01.01). Für die Umsetzung der
    Maßnahme werden in 2010 215.000 € bei diesem USK bereitgestellt. Die De-
    ckung erfolgt durch Minderausgaben bei den USK 58000.94520 „Regionalpark
    Mainufer bei Ortslage Rumpenheim mit Schiffsanleger (13.01.01)“ in Höhe von
    15.000 € und 61500.94010 „Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen
    Christian-Pleß-Straße, 36110 (09.01.06)“ in Höhe von 200.000 €.

    Die Finanzierung der Maßnahme „Auslobung eines städtebaulichen Wettbe-
    werbs zur Umgestaltung des Marktplatzes“ erfolgt über das USK 63000.94060
    „Umbau Marktplatz / Bieberer Straße bis Wilhelmsplatz, 35062, 36060, 36061
    (12.01.01)“. Für die Umsetzung der Maßnahme werden 50.000 € bei diesem
    USK bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK
    61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“ in gleicher Höhe. Die Finanzie-
    rung der Maßnahme „Einrichtung eines kommunalen Fassadenprogramms“
    (Nr. 8) erfolgt über das USK 61500.94070 „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“.

    Die Finanzierung der weiteren Maßnahmen erfolgt über das USK 61500.65530
    „Aktive Kernbereiche (09.01.06)“. Zur Gesamtfinanzierung werden Mittel in Hö-
    he von 60.000 € überplanmäßig bei diesem USK bereitgestellt. Die Deckung
    erfolgt durch Minderausgaben bei dem USK 61000.65530 „Planungsaufträge,
    Gutachten (09.01.06)“in gleicher Höhe.

    Die notwendigen Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2010 vorzunehmen.

4. Das Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ als Städtebauförde-
    rungsgebiet gemäß § 171 b BauGB wird gegenüber der Beschlussfassung der
    Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2009 räumlich um die Verkehrsflä-
    chen der Bismarckstraße sowie die südlich daran angrenzenden Grundstücke
    verkleinert.

    Das neue Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ ist im beigefüg-
    ten Lageplan (Anlage 3) parzellenscharf abgegrenzt.


Begründung:

 

Zu 1:

Gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB und den hessischen Leitlinien zum Programm „Aktive Kernbereiche“ hat sich die Stadt Offenbach mit der Beteiligung an diesem Städtebauförderungsprogramm verpflichtet, ein Integriertes Handlungskonzept unter Beteiligung der relevanten Akteure und Bürger zu erarbeiten.

 

Der Erarbeitungsprozess wurde mit der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 28.04.2009 begonnen und Ende 2009 abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurden die städtebauliche Bestandsaufnahme und –analyse sowie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu einem städtebaulichen Rahmenplan mit Maßnahmenkatalog zusammengeführt. Dieser formuliert Leitgedanken und Entwicklungsziele für die Innenstadt und strukturiert die Realisierungsphase des Städtebauförderungsprogrammes mit einer Vielzahl an Maßnahmen, die in der 8-jährigen Programmlaufzeit umgesetzt werden sollen.

 

Das Spektrum der Maßnahmen erstreckt sich von baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum über kommunale Anreizsysteme für private Vorhaben und Veranstaltungen bis hin zum Marketing. Nebeneinander stehen private Maßnahmen und solche, die durch die Stadt Offenbach zu finanzieren sind. Darunter wiederum sind nur bestimmte im Sinne der Förderrichtlinie „RiLiSE“ (Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung) förderfähig. Die in Anlage 1 beigefügte Tabelle „Maßnahmenkatalog“ (Auszug aus Kap. 9 des Integrierten Handlungskonzepts) stellt diese Sachverhalte -bezogen auf jede einzelne Maßnahme- dar.

 

Der Entwurf des „Integrierten Handlungskonzepts der Aktiven Innenstadt Offenbach“ ist als Anlage 4 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über das Integrierte Handlungskonzept und den Maßnahmenkatalog wird dieser in Kapitel 9 des „Integrierten Handlungskonzepts Aktive Innenstadt Offenbach“ eingearbeitet.

 

Zu 2:

Insgesamt umfasst der Maßnahmenkatalog des Integrierten Handlungskonzepts für die 8-jährige Programmlaufzeit der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ ein städtisches Investitionsvolumen von rd. 14,75 Mio €. In den auf die jeweiligen Investitionen folgenden Haushaltsjahren fließen hiervon voraussichtlich rd. 70 % als Bundes- und Landeszuschüsse wieder an die Stadt Offenbach zurück (in der Vergangenheit schwankten die jährlich bewilligten Förderquoten in den Städtebauförderprogrammen „HEGISS“ und „Stadtumbau“ zwischen 69 und 82 %).

 

Die Umsetzung der im Integrierten Handlungskonzept angeführten Maßnahmen ist davon abhängig, welche Finanzmittel in den zukünftigen Haushalten der Stadt Offenbach für die geplanten Vorhaben veranschlagt werden können. Vor diesem Hintergrund wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wichtigkeit und Wirksamkeit zur Erreichung der Ziele des Integrierten Handlungskonzepts priorisiert und in eine chronologische Bearbeitungsfolge eingestellt (Anlage 2). Auf dieser Grundlage ist eine zielorientierte Maßnahmenumsetzung möglich.

 

Für zahlreiche der benannten Einzelprojekte sind nach Abstimmung der Förderfähigkeit aus Städtebauförderungsmitteln mit dem Zuschussgeber auf Grundlage weiterer Konkretisierung und belastbarer Kostenermittlung Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. Hieraus können sich in der Programmlaufzeit ggf. Abweichungen von der derzeitigen Gesamtprogrammplanung ergeben.

 

Zu 3:

Eine Vielzahl von Projekten bedarf der planerischen Vertiefung, die in Teilen innerhalb der Verwaltung bzw. durch externe Planungsaufträge geleistet werden kann. Um eine zügige Maßnahmenumsetzung vorzubereiten, sollten diese Vorarbeiten umgehend erfolgen.

Hierzu zählen auch eine Reihe von Vorarbeiten, die durch die Verwaltung selbst und somit zurzeit ohne zusätzliche Kosten erbracht werden, wie die Entwicklung von Betriebskonzepten für eine städtische Galerie/Kunsthalle und ein Programmkino, die Durchführung eines Programmkino-Pilotprojekts als „Kino an ungewöhnlichen Orten“ bzw. die Vorbereitung der Teilnahme der Stadt Offenbach am Landeswettbewerb „Ab in die Mitte“ 2011.

 

Zu 4:

Im Zuge des Erarbeitungsprozesses des „Integrierten Handlungskonzepts Aktive Innenstadt Offenbach“ verdeutlichte sich, dass die Planungsziele für die teilweise leerstehenden Gebäude von Bahn und Post an der Bismarckstraße und den Busbahnhof noch nicht hinreichend konkret formuliert werden konnten. Vor diesem Hintergrund scheinen hier konkrete Maßnahmenumsetzungen im Zeitrahmen der 8-jährigen Programmlaufzeit des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Innenstadt Offenbach“ unwahrscheinlich, so dass die Zweckmäßigkeit der räumlichen Einbindung gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB dieser Teilflächen nicht gegeben ist.

 

Gleichzeitig prüft der Magistrat derzeit, ob die betreffenden Flächen ggf. in dem Städtebauförderungsprogramm „HEGISS“ zielführender –nämlich mit funktionalem Bezug zum direkt umliegenden Wohnquartier- eingebunden werden können und in der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzepts für ein neues „HEGISS“-Gebiet in Offenbach nochmals gezielt auf Nutzungsänderungen und bauliche Verbesserungen hin untersucht werden sollen.

Da Grundstücke in Hessen grundsätzlich nur einem Städtebauförderungsprogramm zugeordnet werden dürfen, ist die Herausnahme der betreffenden Flächen aus dem Programmgebiet der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ damit sinnvoll.

 

Anlagen

  1. Auszug „Leitgedanken, Ziele und Maßnahmenkatalog“ aus dem Integrierten Handlungskonzept
  2. Bearbeitungsprioritäten der Maßnahmen im Programm Aktive Innenstadt Offenbach
  3. Lageplan mit neuem Programmgebiet gemäß § 171 b BauGB der „Aktiven

Innenstadt Offenbach“

  1. Entwurf des „Integrierten Handlungskonzepts Aktive Innenstadt Offenbach“

 

Verteiler:
15 x HFB
 
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15 x UPB
 
 1 x Minderheitenvertreter (UBP)
15 x KSS
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  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro