Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2010

Eing. Dat. 22.04.2010

 

Nr. 586

 

 

Fenster-, Fassaden- und Dachsanierung am Neubau (1970er Jahre Bau) der Schillerschule, Goethestraße 109 in 63067 Offenbach
Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/10 (Dez. I, Amt 60) vom 21.04.2010, DS I (A) 586


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.
Der Fenster-, Fassaden- und Dachsanierung des Gebäudeteils aus den 1970er
    Jahren der Schillerschule, Goethestraße 109 in 63067 Offenbach, nach der von
    der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten
erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.576.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.576.000,00 € werden bewilligt. Die
    Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.500.000,00 € bei USK 20500.94050
    „Schillerschule Neubau, Fenster- und Fassadensanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK
    05300099, Projekt 601010000099 Produkt 01.01.50, entsprechend der
    Förderrichtlinien (Hessisches Sonderinvestitionsprogrammgesetz).
    USK 20500.94050 Nachtrag 2009 1.500.000,00 €.

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 76.000,00 € erfolgt über das USK 60010.50000
    „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur (01.01.08)“, SK 61610001,
    Produkt 01.01.08, PN V 0006 aus dem Haushaltsansatz des Jahres 2010.

2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung der
    Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes liegt vor.

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.


Begründung:

Mit Magistratsbeschluss vom 18.02.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 04.03.2009 (Hessisches Sonderinvestitionsprogramm Schul- und Hochschulbau) sowie Magistratsbeschluss vom 18.03.2009 / Stadtverordnetenbeschluss vom 02.04.2009 (Hessisches Konjunkturförderprogramm II für sonstige kommunale Infrastruktur) wurde beschlossen, für die vom Amt für Stadtplanung und Bauma-nagement in Zusammenarbeit mit den sonstigen beteiligten Ämtern und der EEG zur kurzfristigen Realisierung im Rahmen der Förderprogramme vorgeschlagenen Maßnahmen die Förderanträge einzureichen und die Detailplanungen erarbeiten zu lassen.

 

Gebäudehistorie, geplante Maßnahmen:

Das Hauptgebäude der heutigen Schillerschule wurde im Neorenaissancestil zwischen 1908 und 1910 erbaut. Zunächst Bernardschule genannt, nach dem Offenbacher Schnupftabakfabrikanten Bernard, wurde sie 1926 in Schillerschule umbenannt. Die 6-zügige integrierte Gesamtschule (Klassen 5 bis 10) mit Ganztagsangebot wird zurzeit von ca. 900 Schülerinnen und Schülern besucht.

 

In den Jahren 1971 bis 1973 wurde die Schule um einen Klassen- und Fachklassentrakt sowie eine Sporthalle erweitert. 2004/2005 erhielt die Schule im Rahmen des IZBB-Programms einen Pavillon für die Ganztagsbetreuung.

 

Inhalt dieses Bauvorhabens ist die energetische Sanierung der Gebäudehülle des Gebäudes aus den 1970er Jahren.

Die Grundlagen für die erforderlichen Maßnahmen für die Instandsetzung ergeben sich aus dem von der EEG mit Dritten erstellten „Baulichen Zustandsbericht“ aus dem Jahr 2006 und aus den Untersuchungen der im Zuge der Planung im Jahr 2009 beauftragten Architekten und Fachplaner sowie Energieberater.

 

Das 1971-73 errichtete Gebäude der Schillerschule ist in Stahlbeton-skelettbauweise konstruiert. Durchgängig in einem Raster von 7,80 x 7,80 m sind Stützen mit Konsolen angeordnet, auf denen die Hauptunterzüge auflagern. Als Dachkonstruktion sind über zusätzliche Stahlbetonfertigteilpfetten Trapezbleche verlegt. Die Fassade aus Sichtbetonfertigteilelementen ist auf den Randunterzügen aufgelagert und horizontal an die Stützen angebunden.

 

Die Gebäudehülle entspricht nicht mehr dem heutigen energetischen Standard. Auch das Gebäudeinnere ist sanierungsbedürftig und die haustechnischen Anlagen müssen mittelfristig erneuert und dem Stand der Technik angepasst werden. Zudem besteht ein Erweiterungsbedarf.

 

Für die Jahre 2014 ff ist daher die Gesamtsanierung und Erweiterung der Schule im Rahmen des 10-Jahres-Schulbauprogramms der Stadt Offenbach vorgesehen. Die Konjunkturprogramme von Land und Bund ermöglichen es nun, die Fassaden- bzw. Dachsanierungen der beiden Hauptgebäude vorzuziehen. Die Sanierung der Fassade des Gebäudes von 1910 wurde bereits 2009 als eigenes Projekt im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen beschlossen. Die Umsetzung beider Projekte soll zeitgleich erfolgen.

 

Die nun zu beschließende Sanierung des „Neubaus“ aus den 70-iger Jahren soll zeitgleich mit der Fassadensanierung des „Altbaus“ von 1910 umgesetzt werden.

 

Bauliche Maßnahmen:

Die geschlossenen Brüstungen und Wandscheiben des Gebäudes bestehen aus Stahlbetonfertigteilen mit innerer Betontragschale, außenliegender Deckschale und dazwischen liegender Dämmung. Die äußeren Sichtbetonelemente sind augenscheinlich in gutem Zustand. Betonabplatzungen und Risse sind nicht festzustellen. Die vorhandene Kerndämmung aus Mineralwolle jedoch entspricht nicht den aktuellen energetischen Anforderungen. Die gesamte Außenfassade des Gebäudes wird infolgedessen auf Basis der Anforderungen der EnEV 2009 mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen.

 

Die Fenster des Gebäudes stammen aus dem Erstellungsjahr 1971. Sowohl die Rahmen als auch die eingesetzte Isolierverglasung der als Vertikalschiebefenster ausgeführten Aluminiumrahmenfenster entsprechen nicht dem aktuellen energetischen Standard. Einzelne Scheiben sind darüber hinaus durch eingedrungene Luft und Feuchtigkeit blind, auch weisen die Rahmen im Innen- und Außenbereich Korrosionsschäden auf. Die Schiebemechanik ist sehr anfällig und erfordert häufige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Sämtliche Fenster sollen daher durch neue Aluminium-Fenster der Lärmschutzklasse 2 mit Zweischeiben-Isolierverglasung ersetzt werden.

 

Als Sonnen- und Blendschutz sind außenliegende, seilgeführte Senkrechtscreens mit elektromotorischem Antrieb und raumweiser Steuerung vorgesehen.

 

Im Bereich der Innentrennwände werden zur Verbesserung des Schallschutzes zwischen den Räumen die bislang durchlaufenden Fensterbänder durch geschlossene Felder unterbrochen.

 

Technische Gebäudeausrüstung:

Die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung ist nicht Bestandteil dieser Maßnahme; sie erfolgt im Rahmen der Gesamtsanierung. Es ist lediglich jetzt erforderlich, wegen der Anbringung der Wärmedämmung auf Außenwänden und Dach, die Blitzschutzanlage anzupassen. Die vorhandenen technischen Aufbauten im Dachbereich werden soweit erforderlich für die Bauzeit demontiert.

 

Natur- und Artenschutz:

Siehe Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität.

 

Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände:

Es werden keine Eingriffe vorgenommen.

 

Immisionsschutz/ Klimaschutz und Energie:

Der erforderliche bauliche Wärmeschutz wird mit folgenden Maßnahmen erreicht: Einbau von Aluminium-Fensterkonstruktionen mit Zweischeiben-Wärmeschutz-verglasung mit einem Uw-Wert von 1,3 W/m²K, Dämmung aller geschlossenen Fassadenbauteile mittels Wärmedämmverbundsystem sowie Dämmung der Dachfläche. Es werden Dämmstoffe aus Mineralfaser verwendet.

 

Der CO2-Ausstoß für dieses Gebäude wird um ca. 48,6 t/a reduziert.

Der Primärenergiebedarf wird um ca. 172.700 kWh/a verringert.

 

Die bauteilbezogenen Mindestwerte der Energieeinsparverordnung 2009, die für Maßnahmen an Bestandsgebäuden anzusetzen sind, werden im Bereich des Daches um 5 %, bei Fenstern und Außenwand um 23-30 % unterschritten.

 

 

Photovoltaikanlage/Dachbegrünung/Warmwasserkollektoren:

Auf dem Dach des Gebäudes befindet sich die Photovoltaikanlage eines privaten Betreibers. Die Anlage ist für die Bauzeit zu demontieren und wieder aufzustellen.

 

Die Kosten für die Demontage und den Wiederaufbau der PV-Anlage werden von dem Errichter der Anlage vertragsgemäß übernommen.

 

Es wurde überprüft, ob das Dach begrünt werden kann. Eine Begrünung ist jedoch aufgrund der nachfolgend aufgeführten Gründe nicht sinnvoll und die Kosten für die statische Ertüchtigung des Dachtragwerkes und für die Dachbegrünung deshalb nicht in den Planungs- und Kostendaten enthalten.

 

Zum Einen würde die Begrünung zu stark durch die vorhandene große Photovoltaikanlage verschattet. Zum Anderen ist das Dach statisch nicht dafür ausgelegt.

 

Dem statischen Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass die vorhandene statische Lastreserve für das Wiederaufstellen der Photovoltaikanlage nach Einbringung der zusätzlichen Wärmedämmung benötigt wird. Die Aufbringung weiterer Lasten durch die Dachbegrünung würde Verstärkungen der Tragstruktur des Dachs erfordern. Die Kosten für diese Ertüchtigung betragen laut  Berechnung des Tragwerksplaners mindestens 120.000,00 €.

Aus diesem Grund ist auch die Aufstellung von Solarkollektoren zur  Unterstützung der Warmwasserbereitung nicht möglich.

 

Gefahrstoffe in Bauteilen:

Im Zuge der Grundlagenermittlung zum 10-Jahres-Schulsanierungsprogramm wurden Schadstoffgutachten erstellt und Raumluftuntersuchungen durchgeführt. Grundsätzlich wurden keine kritischen Zustände in diesem Gebäude der Schillerschule festgestellt, die einen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf erfordern. Die hierbei als unkritisch eingestuften Schadstoffe werden im Rahmen der Sanierungsmaßnahme entsorgt.

 

Bodenschutz und Gewässerschutz:

Altlasten:

Kein Handlungsbedarf

 

Lagerung wassergefährdender Stoffe:

Kein Handlungsbedarf.

 

Voraussichtliche Bauzeiten:

Mai - Juli                               - 2010   Vorbereitung Ausführung

Juli                                         - 2010   Ausführungsbeginn

Oktober                                 - 2010   Fertigstellung der Maßnahme

 

Für die Baumaßnahme ist keine Auslagerung erforderlich. Die Sanierung beginnt in den Sommerferien. Arbeiten, welche den Zeitraum der Ferien überschreiten,  können bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Die Bauzeit sowie erforderliche Räumarbeiten werden mit der Schulleitung abgestimmt.

           

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.                                        

Anlage

Stellungnahme

Plan