Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2010

Eing. Dat. 22.04.2010

 

Nr. 592

 

 

 

Studie Fluglärmbelastung und Gesundheitsrisiken
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 22.04.2010, DS I (A) 592


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Hessische
    Landesregierung auf, eine Studie in Auftrag zu geben, die den Zusammenhang
    zwischen Fluglärmbelastung und Gesundheitsrisiken in der Rhein-Main-Region näher
    untersucht.

2. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert zusammen mit den von Fluglärm
    betroffenen Kommunen ein Studiendesign zu formulieren und auf Basis dieses
    Studiendesigns eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Die Stadt Offenbach
    ist bereit, ihre Kenntnisse, Erfahrungen und die für die Studie benötigten Daten zur
    Verfügung zu stellen.


Begründung:

 

Aktuelle Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes (Fallstudie zum Flughafen Köln Bonn) weisen erneut darauf hin, dass mit steigender Belastung durch Fluglärm das Risiko für bestimmte Krankheiten, z.B. Herz- Kreislauf- Erkrankungen, eindeutig zunimmt.

 

Seitens der Luftverkehrswirtschaft, aber auch der Hessischen Landesregierung, wird die Übertragbarkeit der Ergebnisse der Kölner Studie auf Frankfurt angezweifelt. Weiterhin werden Zweifel an der Studie des Umweltbundesamtes angemeldet, weil dazu keine Qualitätssicherung erstellt wurde. Beide Argumente sprechen dafür, durch eine weitere Studie bisherigen Ergebnisse zu überprüfen.

 

Fluglärm, besonders nächtlicher Fluglärm,  ist zweifellos gesundheitsschädlich, sonst müssten in der Umgebung von Flughäfen keine Schutzzonen aus Gesundheitsvorsorgegründen ausgewiesen werden. Da die derzeit angewandten Grenz- und Vorsorgewerte aber höchst umstritten sind und die Übertragbarkeit und Qualität der Kölner Studie angezweifelt werden, spricht alles dafür, in einer weiteren Studie am größten deutschen Flughafen Gewissheit über die gesundheitliche Folgen und die erforderlichen Vorsorge- und Grenzwerte zu erhalten. Die in der Umgebung des Flughafens Köln angewandte Methode, Vergleich von Daten der Krankenkassen in der von Fluglärm betroffenen Region und einer Kontrollregion ohne Fluglärm, erscheint geeignet zu sein, eine Breite Datenbasis und verlässliche Ergebnisse zu erhalten.

 

Deshalb wäre am Standort Frankfurt zu überlegen, ob durch eine Längsschnittstudie – vor und nach dem Ausbau – eine noch breitere Datenbasis zu den gesundheitlichen Folgen des Fluglärms erhoben werden sollten. Die Ergebnisse dieser Studie können dann für die Hessische Landesregierung ein wichtiges Instrument für die spätestens 2017 anstehenden Beratungen des Bundesrates über den Stand der Lärmwirkungsforschung (§ 2 Abs. 3 Fluglärmschutzgesetz) sein. Eine solche Gesundheitsstudie für die Region Rhein-Main ist unerlässlich, um wissenschaftlich zu klären, wie schädlich Fluglärm (insbesondere nächtlicher Fluglärm) tatsächlich ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung weist darauf hin, dass selbst nach den Ermittlungen der Fraport AG bei dem beabsichtigten Flughafenausbau mehr als 80.000 Einwohner in Offenbach einem Fluglärm von mehr als 55 Dezibel Dauerschallpegel am Tage dauerhaft ausgesetzt sein werden und nach Berechnungen der Stadt Offenbach mehr als 20.000 Einwohner in der Nachtschutzzone leben werden.