Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0024Ausgegeben am 01.06.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

 

Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/11 (Dez. I, Amt 37) vom 25.05.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan (BuE-Plan) der Stadt Offenbach,
    der als Anlage 1 der Vorlage beigegeben wurde, wird beschlossen.

2. Die Umsetzungen der sich aus dem BuE-Plan ergebenen personalrelevanten
    Veränderungen erfolgen in den Stellenplänen 2011 bis 2016.

3. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Veränderungen erfolgt im Haushalts-
    plan 2015.

4. Das RP Darmstadt sieht als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom
    13.01.2011 (Anlage 2) die im BuE-Plan beschriebenen personellen Anforderungen
    bei der Berufsfeuerwehr als unabdingbar notwendig an, um die zur Sicherstellung
    der Soll-Funktionsstärke und den Ausbildungsbedarf notwendigen Planstellen zu
    schaffen.

5. Die Auswirkungen des von der Landesregierung in der Verordnung über die
    Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (HAZVO) eingeführten Le-
    bensarbeitszeitkontos auf die Personalvorhaltung der Berufsfeuerwehr wurden
    nicht berücksichtigt und werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt, wenn
    die tatsächlichen Auswirkungen auf die Personalwirtschaft nachgewiesen werden
    können.


Begründung:

 

Die Stadt Offenbach muss im Rahmen des Vollzuges des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischen Ausstattungen ausstatten und vorhalten.

 

Der vorliegende Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach beschreibt, wie die für das spezifisch in Offenbach am Main vorhandene Gefährdungs- und Risikopotential notwendige leistungsfähige Feuerwehr aufgestellt sein muss.

 

Für die Bewertung wurden alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik und Standards herangezogen und individuell ausgewertet. Diese sind z.B. das HBKG selbst, die Hessische Bauordnung, Industrie-Baurichtlinie, Muster-Versammlungsstättenverordnung, die in der Feuerwehr-Organisationsverordnung beschriebenen Mindestanforderungen, die anerkannten Regeln der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien zur Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, die für die Feuerwehren gültigen Europanormen und DIN-Normen, die Unfallverhütungsvorschriften sowie Feuerwehr-Dienstvorschriften, die in Hessen verbindlich zur Anwendung eingeführt wurden.

 

Der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene BuE-Plan ist Voraussetzung, um investive Maßnahmen für den Brandschutz, z.B. Neubauvorhaben für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr und Fahrzeugbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr, vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) als förderfähig anerkennen zu lassen.

 

Der vorliegende BuE-Plan wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Personalamt, der Gleichstellungsbeauftragten, den Personalrat Feuerwehr, der Fachkraft für Arbeitssicherheit Feuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr von Amt 37 erarbeitet. Die Teilergebnisse wurden in Arbeitssitzungen einer projektbezogen etablierten Arbeitsgruppe mit Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenden Fraktionen in mehreren Sitzungen beraten und erläutert.

 

Der BuE-Plan zeigt Handlungsbedarf in drei Themenbereichen auf:

 

1.  Die Personalstärke der Berufsfeuerwehr muss um 14 Planstellen angehoben werden, um rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr eine Mindestpersonalstärke von tagsüber 20 Beamtinnen und Beamten und nachts sowie an Wochenenden 18 Beamtinnen und Beamte sicher zu stellen. Zu diesen Funktionsstärken kommen noch drei Beamte des Führungsdienstes sowie zwei Beamtinnen und Beamte in der Leitfunkstelle hinzu.

Bei der Bemessung der Personalstärke der Berufsfeuerwehr musste eine seit Jahren nachlassende Alarmierungsverfügbarkeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt werden. Dieser Prozess konnte aufgrund veränderten Freizeitverhaltens und signifikant gesunkener Toleranz der Arbeitgeber nicht umgekehrt sondern allenfalls gestoppt werden.

 

2.  Die Zeiten zur Ausbildung von Feuerwehrbeamtinnen und –beamten beträgt 24 Monate. Die Ausbildungszeit ist in der Personalbedarfsberechnung für die Vorhaltung der Soll-Funktionsstärken der Berufsfeuerwehr nicht berücksichtigt. Hierfür sind Planstellen erforderlich, die eine Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fristgerecht vor der jeweiligen Ruhestandversetzung der abgehenden Beamten sicherstellt. Da aufgrund der vorgegebenen Ausbildungs- und Prüfungsabschnitte an der Hessischen Landesfeuerwehrschule feste Einstellungstermine beachtet werden müssen, muss eine Möglichkeit zur kurzfristigen Überlappung von fertig ausgebildeten und noch nicht pensionierten Beamten stellplantechnisch möglich sein. Zu den zur Zeit vorhandenen 10 Planstellen für Ausbildungsbeamtinnen und –beamte müssen 8 zusätzliche geschaffen werden, um überlappend je 6 Auszubildende je Kalenderjahr einstellen zu können und die fertig ausgebildeten bei Bedarf bis zur Pensionierung des jeweiligen Vorgängers weiterbeschäftigen zu können. Das bedeutet, dass die Ausbildungsplanstellen 13 bis 18 grundsätzlich aus stellenplantechnischen und beamtenrechtlichen Gründen heraus zwingend notwendig sind, aber nur zu einem geringen Anteil haushaltswirksam werden.

 

3.  Die räumlichen Rahmenbedingungen in der Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr in der Rhönstr. 10, die seit 50 Jahren in Betrieb ist, sind eng. Trotz beabsichtigter Verdichtung der Ruheraumnutzung kann aufgrund des in den vergangenen Jahren gestiegenen Bedarfs an Büroarbeitsplätzen und der zukünftig notwendigen Bereitstellung eins Nachtdienstzimmers mit Sanitäreinrichtungen für Feuerwehrbeamtinnen der zusätzliche Bedarf nicht gänzlich im Bestand gedeckt werden. Im Haushaltsjahr 2015 sollen deshalb über dem Werkstattgebäude zusätzliche Räume geschaffen werden.

 

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll der BuE-Plan im Jahr 2016 fortgeschrieben werden, um diesen an ggf. geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Anlage:

-       Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach

-       Stellungnahme des Regierungspräsidiums zum Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Offenbach

-       Stellungnahme des Personalamtes

 

Verteiler:

13 x HFB

   1 x Minderheitenvertreter (HFB) REP

   1 x Minderheitenvertreter (HFB) Piraten

   1 x Vertreter FNO

   8 x Fraktionen

   2 x Stv.-Büro