Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0022Ausgegeben am 01.06.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Städt. Sparkasse Offenbach a. M.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/11 (Dez. I, 10) vom 25.05.2011


Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Anhörung der zur Wahl stehenden Personen in der Stadtverordnetenversammlung oder im Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen, aus diesem Kreis

    9 sachkundige Personen

die der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat oder gesellschaftlich relevanten Gruppen angehören in den Verwaltungsrat der der Städtischen Sparkasse wählen.


Begründung:

 

Dem Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse Offenbach a. M. gehören neben dem Vorsitzenden und weiteren Dienstkräften der Sparkasse gem. § 5a Abs., Ziff. 2 HSpG neun sachkundige Mitglieder, die der Vertretungskörperschaft, dem Verwaltungsorgan oder gesellschaftlich relevanten Gruppen angehören, wobei gem. § 5b Abs. 1 HSpG von den gewählten 9 Mitgliedern nicht mehr als 4 den Organen, aber nicht mehr als ein Mitglied dem Verwaltungsorgan angehören dürfen.

 

D. h., von den zu wählenden Verwaltungsratsmitgliedern darf nur einer dem Magistrat und insgesamt dürfen nicht mehr als 4 der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat angehören.

 

Gem. § 5b Abs. 2 HSpG findet vor der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder in der Vertretungskörperschaft des Trägers oder deren zuständigen Ausschuss eine Anhörung der zur Wahl stehenden Personen statt.

 

Näheres zu den Wahlvoraussetzungen können dem Schreiben des RP Darmstadt vom 01.02.2011 entnommen werden, das in der Anlage beigefügt ist.

Anlage