Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0059Ausgegeben am 18.08.2011

Eing. Dat. 04.08.2011

 

 

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung 2011 und Nachtragshaushaltsplan 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 221/11 (Dez. III, Amt 20) vom 03.08.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 wird festgestellt und
    die beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird beschlossen,

b) die sich aus der gesonderten Nachtragshaushaltssatzung 2011 und dem gesonderten
    Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investiti-
    onsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2011 (für die
    Jahre 2011 bis 2015) berücksichtigt.


Begründung:

Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die gesonderte Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu be­schließen. Der Beschluss über die gesonderte Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamt­finanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.

 

Die gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 dient der Aktualisierung der Haushaltspla­nung. Der gesonderte Nachtragshaushalt enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung überseh­baren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im geson­derten Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen