Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0065Ausgegeben am 06.09.2011

Eing. Dat. 01.09.2011

 

 

 

 

Tempelseeanlage – Sanierung Teiche
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 255/11 (Dez. I, Amt 60) vom 31.08.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Sanierung der Teiche in der Tempelseeanlage, auf der Grundlage der vom
     Amt für Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro
    BGS Umwelt Brandt Gerdes Sitzmann GmbH, Darmstadt, erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 240.000,00 € wird
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    58000.51010 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen (13.01.01)“ SK
    61650003, Produkt 13.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2010 und 2011:                                             240.000,00 €

3. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), erhöhen sich durch die Maß-
    nahmen nicht.


Begründung:


Aufgrund eigener Beobachtungen sowie mehrere Hinweise bzw. Beschwerden von Bürgern wurde von den Ämtern 33 und 60 festgestellt, dass die beiden Teiche in der Tempelsee-Anlage faulig riechen. Es gab hierzu auch mehrere Bürgerbeschwerden beim Amt 33.

 

Bei einem damaligen gemeinsamen OT konnte festgestellt werden, dass selbst im Spätherbst ein leichter Faul-Geruch vom Wasser ausgeht. Zu erkennen war auch, dass die Teiche stark verlaubt und verschlammt sind. Beide Ämter sahen einvernehmlich Handlungsbedarf und hielten die Erstellung eines Sanierungs- und Pflegekonzeptes für sinnvoll. Ziel der Sanierung ist zum einen der Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines ökologisch wertvollen Lebensraumes für Tiere und Pflanzen. Zum anderen sind Wasser und Gewässer ein Element, das Bürgern als Freizeitflächen besonders wichtig ist. Insofern ist das zweite Ziel der Maßnahme der Erhalt dieser besonderen Qualität der Tempelsee-Anlage als Freizeitanlage.

 

In einem ersten Schritt wurde durch Amt 60 ein Gewässerökologe mit der Fest-stellung des Zustandes hinsichtlich Gehölzbeständen am Teich, Wasserfauna, Nährstoffen und chemisch-physikalische Parametern, Wasserqualität, Schlamm-volumen,  Schlammanalytik sowie daraus abgeleitet Empfehlungen für die Pflege und Sanierung der Teiche beauftragt.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Aufgrund der hohen Beschattung weisen die beiden Teiche nur geringe Sauerstoffwerte auf. Die Nährstoffgehalte sind aufgrund des organischen Eintrags (insbesondere durch Laubabwurf der umstehenden Bäume) sehr hoch, so dass man von einer Überdüngung sprechen kann. Die Schlammdicke füllt mindestens die Hälfte der Teichvolumina aus. Der darüber befindliche Wasserkörper ist damit starken Schwankungen von wasserchemischen und physikalischen Parametern ausgesetzt, die insgesamt als lebensfeindlich zu bezeichnen sind. Auftretende Sauerstoffdefizite, extrem hohe pH-Werte, hohe Ammoniakwerte und Faulgasbildungsprozesse führen dazu, dass das Gewässer „umkippt“, so dass es zu starker Geruchsbelästigung kommt und das Gewässer seine Funktion als Lebensraum für Fische und Amphibien verliert.

 

Handlungsempfehlungen des Gutachters:

1.     Restaurierung der Teiche durch Entfernung des Schlammes

2.     Weitestgehende Vermeidung des Eintrages von organischem Material

3.     Herstellung von Frischluftschneisen

4.     Ufergestaltung (Anlegen von Flachwasserzonen zur Erhöhung der Selbstreinigungsleistung)

5.     Öffentlichkeitsarbeit (Vermeidung von Hundekot, Vermeidung der Fütterung von Wasservögeln)

 

In einem nächsten Schritt wurde ein Ingenieurbüro mit der Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Entfernung des Schlamms beauftragt. Die Prüfung erfolgte insbesondere nach den Kriterien Kosten, Nachhaltigkeit und Genehmigungsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund wird eine Lösung empfohlen, die vorsieht, das Wasser des Teichs abzupumpen, den Schlamm vorkonditioniert, Trocknung bis zur stichfesten Konsistenz, zu entnehmen und zu entsorgen. Auf den ersten Blick finanziell günstigere Lösungen (nur Teilflächen sanieren, Reduktion des Schlammes durch Belüftung) wurden wegen des ungenügenden Schlammabbaus als nicht zielführend und nicht nachhaltig eingestuft und deshalb verworfen.

 

Daher wird das gesamte zur Verfügung stehende Budget für die eigentliche Sanierung des Teichs, also die Entschlammungsmaßnahmen benötigt. Weiterführende ökologische Maßnahmen (insbesondere die empfohlene Gehölzauslichtung) sollen im Sinne eines Gesamtkonzeptes in einem zweiten Schritt in 2012 durchgeführt werden. Das Budget dafür ist im Ergebnishaushalt, USK 58000.51010 vorgesehen.

 

Altlasten, Gewässerschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe

Der Schlamm wurde beprobt. Es liegen geringfügige Belastungen mit Blei und Zink vor (Einordnung nach LAGA Klasse Z1.1), so dass eine direkte Verwertung des Schlamms ohne Aufbereitung nicht möglich ist. Dies wird bei der Entsorgung entsprechend berücksichtigt, unmittelbare Gefährdungen gehen davon jedoch nicht aus.

 

Natur- und Artenschutz, Baumfällungen und Eingriffe in den Gehölzbestand

Baumfällungen und Eingriffe in den Gehölzbestand sind in dieser Maßnahme nicht vorgesehen.


Die Teiche sind bis auf wenige Grünfrösche amphibienfrei, so dass von einem Abfischen oder Absammeln vor der Entschlammung abgesehen werden kann. Beide Teiche sind in hoher Dichte vom Giebel (Fischart) besiedelt, der an extreme Lebensbedingungen angepasst ist. Diese Fische werden in Abstimmung mit den Ämtern 33 und 60 von örtlichen Fischereivereinen vorab abgefischt.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde durch das beauftragte Büro BGS Umwelt, Darmstadt, eine Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 240.000,00 € abschließt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

Stellungnahme des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität