Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0132Ausgegeben am 10.01.2012

Eing. Dat. 22.12.2011

 

 

 

 

Schaffung von Schulsozialarbeiterstellen und Kostenbeteiligung für Mittagsverpflegung im Hort durch Verwendung einzusetzender Bundesmittel
Antrag Magistratsvorlage Nr. 430/11 (Dez. II, Amt 51) vom 21.12.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Stadt Offenbach verwendet die vom Bund für Mittagsverpflegung für Hortkinder
    sowie für Schulsozialarbeit bis 2013 über die erhöhten Zuweisungen für Kosten der
    Unterkunft zur Verfügung gestellten Mittel von ca. 1,22 Mio. Euro pro Jahr zweck-
    gemäß zur Finanzierung der unter 2., 3. und 4. aufgeführten Maßnahmen.

2. Die Kosten für Mittagsverpflegung von Grundschulkindern in institutionalisierten
    Betreuungs- bzw. Bildungseinrichtungen werden gem. den Regelungen des SGB II
    und VIII durch die Kommune in den Jahren 2012 und 2013 übernommen. Hierfür
    werden auf der Basis der bestehenden Betreuungsplätze über alle Haushaltspositi-
    onen hinweg aus denen Zuschüsse für Essensangebote oder Mittel für Soziale Ent-
    lastung von Essensbeiträgen i.H.v. 204.000 € kalkuliert.

3. Der Stellenplan 2013 wird im UA 46000 – Einrichtungen der Jugendarbeit – um 5
    Stellen für Schulsozialarbeit nach TVöD S11 erweitert. Die Besetzung aller Stellen
    erfolgt gem. Pkt. 4 in 2012 zum frühest möglichen Zeitpunkt zunächst mit auf 24
    Monate befristeten Verträgen. Hierfür fallen Personalkosten in Höhe von ca.
    250.000 Euro für 12 Monate an.

4. Aus Produkt 05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende,
    Sachkonto 5472000, USK 48200.19100 (Leistungsbeteiligung bei Leistungen für
    Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) bei Amt 50 werden die eingehenden
    Drittmittel in den Jahren 2012 und 2013 für die Beteiligung an den Ausbaukosten für
    Schulsozialarbeit dem Produkt 06.02.01 - Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozial-
    arbeit -, Sachkto. 54880003 - Personalkostenerstattung div. Bereiche -, USK
    46000.16800 – Personalkostenerstattungen Amt 51 - zur befristeten Finanzierung
    der Stellen wie unter 3 in Höhe der tatsächlich anfallenden Personalkosten (kalkula-
    torisch ca. 250.000 €) zugeführt. Die Stellen sollen damit befristet für 24 Monate
    zeitnah besetzt werden.

5. Im 1. Nachtrag 2012 wird das Produkt 05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung
    für Arbeitssuchende -, Sachkonto 5472000 -, USK 48200.19100 (Leistungsbeteili-
    gung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) bei Amt 50
    mit folgendem Haushaltsvermerk versehen: „Eingehende Mittel in Höhe der Kosten
    der für Schulsozialarbeit vorgesehenen 5 Stellen nach TVöD S11 bei Amt 51 wer-
    den zu deren Finanzierung über ein hier neu zu schaffendes Aufwandskonto – Per-
    sonalkostenerstattung - dem Produkt 06.02.01 - Kinder- und Jugendarbeit / Ju-
    gendsozialarbeit -, Sachkto. 54880003 - Personalkostenerstattung div. Bereiche -,
    USK 46000.16800 – Personalkostenerstattungen Amt 51- zugeführt.

6. Das Produkt 06.02.01 – Kinder- u. Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit -, Sachkonto
    60110000 – Lehr- u. Unterrichtsmaterial -, Untersachkonto - 45210.59020 Sachkos-
    ten pädagogische Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit) wird im  1.
    Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 um 50.000,- € auf 64.470,- € angehoben.

7. Im 1. Nachtrag 2012 wird das Produkt 05.02.01 – Verwaltung der Grundsicherung
    für Arbeitssuchende -, Sachkonto 5472000 -, USK 48200.19100 (Leistungsbeteili-
    gung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende) bei Amt 50
    mit folgendem Haushaltsvermerk versehen: „Eingehende Mittel in Höhe von
    50.000,- € der für Schulsozialarbeit vorgesehenen Sachmittel werden dem Produkt
    05.02.01 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende- Sachkto. 72700000
    - Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an Arbeitsgemeinschaften nach § 22
    SGB II bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende – USK
    48200.69100 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen Unterkunft und Heizung an Ar-
    beitssuchende nach § 22 SGB II – zugeführt und hierüber wiederum dem Produkt -
    06.02.01 – Kinder- u. Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit -, Sachkto. 54880000 -
    Kostenerstattungen von übrigen Bereichen, USK 45210.24010 Rückerstattung für
    päd. Projekte und Maßnahmen der Schulsozialarbeit - zugeführt“.

8. Rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zum Haushalt 2014 legt der Magistrat der
    Stadtverordnetenversammlung eine Konzeption zur weiteren Ausgestaltung der
    Schulsozialarbeit in Offenbach sowie zum weiteren Vorgehen hinsichtlich einer
    Subventionierung der Mittagsverpflegung von Hortkindern zur Beratung und weite-
    ren Beschlussfassung vor.


Begründung

Der Bund stellt über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) den Kommunen in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 400 Millionen Euro für das Mittagessen von Kindern in Hortbetreuung und für Schulsozialarbeit der Jugendhilfe zur Verfügung. Für die Finanzierung hat der Bund seinen Anteil an der Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung um 2,8 Prozentpunkte erhöht. Die hierüber für die Kommunen erreichte Entlastung soll ausdrücklich für die unter 1 genannten Zwecke verwendet werden.

 

Unter Zugrundelegung der abrechnungsfähigen KdU-Kosten im laufenden Jahr ergibt sich für die Stadt Offenbach hochgerechnet (auf der Datenbasis Januar bis November 2011) eine zusätzliche Entlastung des Haushalts in Höhe von rund 1,22 Mio. Euro pro Jahr.

 

Der Magistrat beabsichtigt, diese Haushaltsentlastung – wie vorgesehen - für die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung von Hortkindern sowie für die Schaffung zusätzlicher Schulsozialarbeiter-Stellen einschließlich der notwendigen Sachmittel zu nutzen. Hierbei können den Ausgaben im Haushalt des Jugendamtes keine Einnahmen gegenüber gestellt werden, da der Bund – nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen – nicht den Weg direkter, zweckgebundener Zuweisungen gehen konnte, sondern den Umweg über die Haushaltsentlastung bei den KdU wählen musste. Im Gesamtergebnis des städtischen Haushaltes stehen dennoch den Mehrausgaben für Schulsozialarbeit und den Kosten der Mittagsverpflegung für Hortplätze Mehreinnahmen gegenüber.

 

Der Bund hat klar gemacht, dass, sofern die Kommunen diese Haushaltsentlastung nicht nachweislich für den vorgesehenen Zweck nutzen, er ab 2014 seinen Anteil an den KdU wieder um 2,8 Prozentpunkte senken wird, d.h. die Mittel für die Kommunen verlorengehen. Dies gilt es – schon aufgrund des Handlungsbedarfs an Schulsozialarbeit der Jugendhilfe in Kooperation mit den Schulen – aus der Sicht des Magistrates zu verhindern.

 

Die Kalkulation des zusätzlichen Aufwandes setzt sich wie folgt zusammen: Für das bestehende Angebot an Kosten für Mittagsverpflegung und städtische Schulsozialarbeit – saldiert mit Zuschüssen, die der Magistrat für das bestehende Angebot erhält – weist der kommunale Haushalt für das Jahr 2012 eine Gesamtbelastung in Höhe von ca. 620.000 Euro aus. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus rund 280.000 Euro für Mittagsverpflegung und 340.000 Euro saldierte Kosten für Schulsozialarbeit (hier sind Einnahmen in Form von Zuschüssen für Schulsozialarbeit in Höhe von 348.000 bereits verrechnet).

 

Aus der Differenz des KdU-Anteiles für Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung in Höhe von 1,22 Millionen Euro und den oben genannten bereits eingeplanten Kosten ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von 600.000 Euro für den Ausbau des Angebotes an Mittagsverpflegung und Schulsozialarbeit. Hieraus sollen folgende Leistungen ab 2012 finanziert werden:

·         204.000 Euro zusätzliche Kosten aufgrund des durch die SGB II Novellierung neu definierten Betrages der abzusetzenden häuslichen Ersparnis, welcher zu einer Ausgabensteigerung von 10,50 € pro Kind, welches die Essenskosten ersetzt bekommt, geführt hat

·         250.000 Euro für fünf Stellen Schulsozialarbeit

·         50.000 Euro Sachkosten im Zusammenhang mit der Erweiterung des Angebotes an Schulsozialarbeit

 

Die Summe dieser Beträge beläuft sich auf 504.000 Euro. Mit dieser Planung liegen die Ausgaben rund 96.000 Euro unter dem o.g. Verfügungsrahmen in Höhe von 600.000 Euro und steht für Mittagsverpflegung zur Verfügung, die im Rahmen der Erweiterung der Hortangebotes in den nächsten Jahren sukzessive entstehen werden. Durch die Berücksichtigung auch derjenigen Kosten für Mittagsverpflegung, die erst zukünftig durch den weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes im Hortbereich zu erwarten sind, ist gewährleistet, dass es hierdurch auch zu einem späteren Zeitpunkt zu keiner zusätzlichen Belastungen des Haushalts kommt.

 

Durch die Schaffung der neuen Schulsozialarbeiterstellen kann vor allem die Schulsozialarbeit an den Hauptschulen bzw. Schulen mit  Hauptschulzweig deutlich verstärkt werden. Bestehende Lücken, insbesondere an der Ernst-Reuter-Schule und der Bachschule, können geschlossen werden. Außerdem soll gezielt in die Arbeit mit Schulverweigerern investiert werden. Insoweit würde die Schaffung der vorgesehenen fünf Stellen im Rahmen der derzeitigen Konzeption von Schulsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe zunächst den drängendsten, bekannten Bedarf abdecken.

 

Der Magistrat weist darauf hin, dass der Bund die Absicht erklärt hat - sofern die Kommunalen Öffentlichen Träger der Jugendhilfe diese Entlastungsmittel tatsächlich für Schulsozialarbeit einsetzen - diese Entlastung ab 2014 dauerhaft fortzuführen. Aufgrund der noch nicht erklärten Verbindlichkeit der Bereitstellung der Bundesmittel ab 2014, d.h. länger als 24 Monate, empfiehlt der Magistrat jedoch, zunächst keine vertraglichen Verpflichtungen einzugehen, die über einen 24-monatigen Zeitraum hinausgehen.

 

Stattdessen sollen die Fragen der erforderlichen Bedarfe ab 2014 und der Gewährleistung einer Kontinuität der Schulsozialarbeit rechtzeitig vor der Beschlussfassung zum Haushalt 2014 erörtert werden. Die dann aktuellen Festlegungen des Bundes zu einer Fortsetzung der Kostenbeteiligung finden hierbei Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverordnetenversammlung über die weitere Ausgestaltung und den städtischen Ressourceneinsatz für Schulsozialarbeit für die Jahre ab 2014 entscheiden.

 

Die Vorlage ist mit den Ämtern 11 und 20 abgestimmt.

 

Die Vorlage wird als Nachtragsvorlage eingebracht, da die haushaltsrechtlich notwendigen Abstimmungen mit den Ämtern 11 und 20 einen hohen Zeitaufwand erforderten.