Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0135Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

Bebauungsplan Nr. 580 C - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 580 B „Bürgel- Ost/ Mainzer Ring“
1. Aufstellung des Bebauungsplanes
2. Billigung des Planentwurfes

Antrag Magistratsvorlage Nr. 004/12 (Dez. I, Amt 60) vom 11.01.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Für das im Kartenauszug (Anlage 1) umrandete Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 580 B „Bürgel-Ost/ Mainzer Ring“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Bürgel, Flur 4, und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:
- von der Süd- und Ostgrenze der Wegeparzelle Nr. 401, teilw. der Ostgrenze des
  Flurstücks 402 auf einer Länge von 8,50 m sowie einer davon im rechten Winkel
  abgehenden Geraden (den Mainzer Ring überspringend) bis zur Westgrenze des
  Flurstücks Nr. 546

im Osten:
- von der Westgrenze der Flurstücke 546 teilw. und 547

im Süden
- von der Nordgrenze des Karl- Herdt- Weges, Flurstück 302/3

im Westen
- von der Westgrenze des Flurstücks 396.

Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 4, folgende Flurstücke: 396, 397, 398, 399, 400 sowie Teilflächen der Flurstücke 525, 526 und 530.

2. Billigung des Planentwurfes

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 C (Anlage 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4) jeweils in der Fassung vom 02.01.2012 werden zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Pkt. 2 und 3 BauGB gebilligt.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB abgesehen.


Begründung:

 

Zu 1:

 

Das Gebiet, für das der Bebauungsplan Nr. 580 C aufgestellt werden soll, ist ein Teilbereich des mit amtlicher Bekanntmachung vom 29.11.2004 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 580 B „Bürgel- Ost/ Mainzer Ring“. Es handelt sich um den nördlichen Kreuzungsbereich Mainzer Ring / Einmündung  Schönbornstraße bzw. Karl-Herdt-Weg.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 04.03.2010- DS I (A) 568- der Planung zugestimmt, dass an den Kreuzungspunkten des Mainzer Ringes Kreisverkehrslösungen umgesetzt werden.

 

Bei der Kreisverkehrslösung Mainzer Ring/ Ecke Schönbornstraße ergeben sich gegenüber der ursprünglichen, ampelgeregelten Kreuzung Verschiebungen bei den Verkehrsflächen und den Zufahrten zu den Stellplätzen der angrenzenden Grundstücke nördlich der Schönbornstraße. Außerdem verschiebt sich die Anbindung der Anliegerstraße östlich des Mainzer Ringes, die bisher in den Karl-Herdt-Weg mündete nach Norden, und schließt jetzt an den Mainzer Ring an.

Hieraus ergeben sich Abweichungen von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes 580 B, die durch den Bebauungsplan 580 C an dieser Stelle entsprechend geändert werden sollen. Die Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplanes 580 B gelten im Übrigen auch für den Planbereich des B- Planes 580 C fort.

 

Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB liegen vor.

 

·         Die Grundzüge des Bebauungsplanes 580 B werden nicht berührt, da die grundlegenden Festsetzungen des B- Planes 580 B, z.B. über Art und Maß der baulichen Nutzung, unverändert bleiben.

·         Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht begründet, da mit der Änderung keine zusätzlichen Eingriffe verbunden sind.

·         Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b.

 

Einzelheiten können den beigefügten Bebauungsplanunterlagen entnommen werden.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 580 C mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. § 13 BauGB sieht hierfür ein einstufiges Beteiligungsverfahren vor, in dem den v.g. Beteiligten innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Die soll im Rahmen einer 14- tägigen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen.

 

Gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB kann im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Zwecke der Erörterung abgesehen werden. Da die Änderungen räumlich und inhaltlich sehr begrenzt sind und der Ausbau des Mainzer Ringes an dieser Stelle zeitnah geplant ist, soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Anlagen:

1.    Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes

2.    Bebauungsplanentwurf/ Planzeichnung

3.    Bebauungsplanentwurf/ Textliche Festsetzungen

4.    Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter ALB

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter ALB

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro