Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0140Ausgegeben am 12.01.2012

Eing. Dat. 12.01.2012

 

 

 

Gemeinsame Erklärung der in der Fluglärmkommission vertretenen Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus zum Frankfurter Flughafen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 015/12 (Dez. IV) vom 11.01.2012


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

Der gemeinsamen Erklärung der in der Fluglärmkommission vertretenen Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus „Die Region und der Flughafen - Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main“ wird zugestimmt.


Begründung:

 

In der Planungs- und Genehmigungsphase zum Ausbau des Frankfurter Flughafens gingen die Positionen der Kreise und Gemeinden in der Rhein-Main-Region zum Teil weit auseinander. Deshalb gab es bisher keine gemeinsame Erklärung der Region mit wesentlichen Forderungen an Landespolitik und Luftverkehrswirtschaft.

 

Auch weiterhin gibt es unterschiedliche Positionen. Unabhängig von diesen Unterschieden ist es aber gelungen, eine gemeinsame Erklärung aller in der Fluglärmkommission vertretenen Gebietskörperschaften zu erarbeiten, die wichtige Kernforderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit sowie Forderungen zum Lastenausgleich enthält. Die Fluglärmkommission hat dieser Erklärung bereits wenige Tage vor der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nord-West zugestimmt und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt. Diese Erklärung sollte möglichst auch von allen 17 Landräten und Oberbürgermeistern im Namen ihrer Gebietskörperschaften unterzeichnet werden, um ihr ein entsprechendes Gewicht zu geben und den Zusammenhalt der Region bei diesen Forderungen zu dokumentieren. Es ist zudem beabsichtigt, diese Erklärung im Februar dem Ministerpräsidenten, dem Wirtschaftsminister sowie den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen zu übergeben.

 

In der gemeinsamen Erklärung „Die Region und der Flughafen – Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main“ wird die Missachtung von verbindlichen Zusagen zum Lärmschutz, zur Nachtruhe und zum Lastenausgleich scharf kritisiert. Gleichzeitig werden seit vielen Jahren auch von der Stadt Offenbach angemahnte Maßnahmen erstmals als Forderungen der ganzen Region formuliert: Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, Rücknahme der Revision gegen das VGH-Urteil zum Nachtflugverbot in der Mediationsnacht, Umsetzung umfangreicher und wirksamer Maßnahmen des Aktiven Lärmschutzes, Festschreibung verbindlicher Lärmobergrenzen, Errichtung eines Regionalfonds, um Vorteile und Lasten aus dem Betrieb des Frankfurter Flughafens gerechter zu verteilen.

 

Nach Auffassung der Stadt Offenbach und anderer Gebietskörperschaften lässt sich auch bei Umsetzung der geforderten Maßnahmen die Raumverträglichkeit der neuen Landebahn nicht herstellen. Deshalb beantragen die Stadt Offenbach und andere Kommunen in ihren Revisionsklagen vor dem Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Planfeststellung. Unabhängig davon werden Landespolitik und Luftverkehrswirtschaft aber aufgefordert, ihre vielfältigen Zusagen aus der Vergangenheit einzuhalten und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit der Menschen unverzüglich umzusetzen.

Anlage:
Gemeinsame Erklärung der in der Fluglärmkommission vertretenen Landkreise, kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus „Die Region und der Flughafen - Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main“