Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0179Ausgegeben am 18.04.2012

Eing. Dat. 18.04.2012

 

 

 

Ausbau von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung in Offenbach
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 18.04.2012


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. eine „Wohnungsbörse“ einzurichten, die freistehende behindertenfreundliche und
    behindertengerechte Wohnungen in der Stadt Offenbach ausweist. Dabei sind
    Wohnungsangebote aus dem städtischen und privaten Bereich einzubeziehen.
    Sichergestellt werden muss, dass angebotene Wohnungen und Häuser tatsächlich
    zur Vermietung zur Verfügung stehen,

2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den
    Ausbau von barrierefreiem Wohnraum für Senioren und Menschen mit Behinderung
    schnellstmöglich voran zu treiben. Dabei sind insbesondere Um- und Aus-
    bauprojekte von städtischen Wohnbaugesellschaften sowie Förderprojekte im
    Stadtumbau (z.B.: Modellvorhaben der Stadt Offenbach „Probewohnen und Arbei-
    ten“ im Rahmen des Projektes „Innovationen für Innenstädte“ des Bundesinstituts
    für Bau-, Stadt und Raumforschung) zu berücksichtigen,

3. potenzielle Investoren in Verhandlungen über städtebauliche Verträge und in Be-
    bauungsplänen, sowie in Um- und Ausbauprojekten besonders auf das Konzept der
    Wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt Offenbach (DS I(A) 969 vom 10.2.2011)
    hinzuweisen,

4. die Einhaltung von § 43 HBO und die Anwendung der technischen Baubestimmun-
    gen der HBO insbesondere der DIN-Vorschriften 18025-1, Wohnungen für Rollstuhl-
    benutzer, und DIN 18025-2, Barrierefreie Wohnungen, bei Bauvorhaben der städti-
    schen Baugesellschaften strikt zu überwachen,

5. zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Quote von 30% an Barrierefreien Woh-
    nungen im sozialen Wohnungsbau in Offenbach eingeführt werden kann,

6. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen getroffen werden können,
    um Menschen bei der Suche nach behindertenfreundlichen oder –gerechten Woh-
    nungen im Stadtgebiet zu helfen. Dabei ist insbesondere eine Vernetzung zwischen
    Selbsthilfeinitiativen, dem städtischen Wohnungsamt, der städtischen Behinderten-
    beauftragten, dem zukünftigen Behindertenbeirat, dem Seniorenrat sowie öffentlichen
    und privaten Wohnungsanbietern anzustreben.

Begründung

Die UN-Behindertenrechtskonvention will Menschen mit Behinderungen davon befreien, sich selbst als defizitär ansehen zu müssen. Es ist davon auszugehen, dass in der Folge das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein der Betroffenen zunimmt, ihr Lebenserfolg steigt und die aufzubringenden Kosten für die Allgemeinheit eher abnehmen werden.

 

Ein wesentlicher Bestandteil dieses konzeptionellen Ansatzes ist das selbstbestimmte ohne auf fremde Hilfe angewiesene, barrierefreie Wohnen von Menschen mit den unterschiedlichen Behinderungen. Innerhalb unserer Stadt besteht ein deutlicher Mangel an bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum.

 

Die antragstellenden Fraktionen sehen in den von der GBO geplanten Um- und Neubauprojekten die Chance, Barrierefreies Wohnen in Offenbach zu einem signifikanten Anteil (Quote: 30%) herzustellen. Barrierefreies Wohnen bedeutet in Wohnungen, das Wohn- und Schlafräume, das Badezimmer, die Küche und ein möglicher Balkon ebenerdig zugänglich sein müssen. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen im Bad ebenerdig duschen können. Wohnungstüren sind gegebenenfalls zu verbreitern. Im Rahmen des Kernsanierungsprojektes Bachstraße können Badezimmer bei Bedarf vergrößert werden. Aufgrund fehlender Aufzüge können barrierefreie Wohnungen vornehmlich im Erdgeschoss neu entstehen.  

 

Auch sollen die Wohnungspolitischen Leitlinien (DS I(A) 696 vom 10.2.2011in zukünftige Verhandlungen mit potenziellen Investoren im sozialen Wohnungsbau einbezogen werden.

 

Darüber hinaus besteht in Offenbach derzeit keine wirksame Vernetzung zwischen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und Anbietern von behindertenfreundlichen, sowie behindertengerechten Wohnungen. Suchen Menschen mit Behinderung eine Wohnung, müssen verschiedene Vermieter und Hauseigentümer kontaktiert werden. Auf der Homepage der Stadt Offenbach wird unter dem Thema „Hilfe bei der Suche nach einer barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen“ lediglich auf die unterschiedlichen Wohnungsanbieter in Offenbach verwiesen. Diese jedoch verfügen in der Regel über kein gesondert ausgewiesenes Angebot an behindertengerechten Wohnungen, selbst wenn sich solche im Bestand befinden. In anderen Fällen werden behindertenfreundliche Wohnungen ausgewiesen, die längst vermietet sind.

 

Eine Vernetzung von Angebot und Nachfrage in Form einer „Wohnungsbörse“ erscheint daher wünschenswert und sinnvoll. Des Weiteren böte eine Vernetzung als Nebeneffekt die Möglichkeit, den Bedarf an behindertenfreundlichen und behindertengerechten Wohnungen in Offenbach besser einschätzen und das Angebot entsprechend verändern zu können.