Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2012
TOP 8
Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Offenbach am Main
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 27.09.2012, 2011-16/DS-I(A)0257
Änderungsantrag Piraten vom 08.11.12, 2011-16/DS-I(A)257/1
Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0257 und 2011-16/DS-I(A)0257/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2011-16/DS-I(A)0257/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der ursprüngliche Antrag wird wie folgt geändert:
Die Wörter "Bürgerinnen und Bürger" werden durch "Einwohnerinnen und Einwohner" ersetzt.
2011-16/DS-I(A)0257 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.
2011-16/DS-I(A)0257 (alt)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Informationsfreiheitssatzung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach unter Berufung auf §§ 5 I S.1 und § 51 Nr. 1 und 6 der HGO erlassen werden kann.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.11.2012
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung