Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0546Ausgegeben am 15.05.2014

Eing. Dat. 15.05.2014

 

 

 

Soziale Stadt – Innenstadtrand südlich der Bahn („Hegiss 2“)

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 150/14 (Dez. I und III, Ämter 60 und 81) vom 14.05.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, das von

 

-       Bismarckstraße im Norden,

 

-       Kurzer Straße und Bachstraße sowie der südlichen Randbebauung der Feldstraße und der östlichen Randbebauung der Waldstraße im Osten,

 

-       der Gabelsbergerstraße und dem Starkenburgring im Süden sowie

 

-       der Sprendlinger Landstraße im Westen

 

umschlossene Gebiet als Programmgebiet der Sozialen Stadt gemäß § 171 e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorzubereiten und dazu die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts gemäß § 171 e Abs. 4 und 5 BauGB einzuleiten.

 

Die Umgrenzung des Planungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.

 

Das Entwicklungskonzept mit Zielen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur und Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.       Die Mittelbereitstellung der neu zu veranschlagenden Mittel in Höhe von 110.000,00 € erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2014 durch den RP Darmstadt für die Planung und Moderation des Beteiligungsprozesses sowie die Öffentlichkeitsarbeit, über das Produktkonto 09010600.6179000360 „Hegiss 2 – Innenstadt südlich der Bahn (09.01.06)“.

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage des Magistratsbeschlusses Nr. 142/10 vom 21.04.2010 hat die Stadt Offenbach am Main 2010 die Aufnahme des Programmgebietes „Innenstadtrand südlich der Bahn“ in das Städtebauförderungsprogramm „Hegiss (Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt)“ beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung beantragt. Nach Abschluss des ersten Offenbacher Soziale-Stadt-Programmgebiets in der östlichen Innenstadt (weitgehend deckungsgleich mit dem Stadtteil Mathildenviertel) wurde mit Bescheid vom 05.08.2013 das Programmgebiet „Innenstadtrand südlich der Bahn“ förmlich in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen. Gegenstand des Zuwendungsbescheides ist eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der anstehenden Planungen und Prozesskosten.

 

Als Voraussetzung der künftigen Förderfähigkeit von investiven und sonstigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Bewohnerstruktur und Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Quartiers ist die Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzepts mit Zielen und Maßnahmen erforderlich. Dieses Konzept ist unter Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger, der Eigentümer und sonstigen Betroffenen zu erarbeiten, einschließlich des Programmgebiets durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und dem Fördergeber zur Genehmigung vorzulegen. Danach schließt sich die rd. zehnjährige Umsetzungsphase des Programms an, innerhalb der die im Entwicklungskonzept beschlossenen Maßnahmen mit Förderung durch Bund und Land im Rahmen des Programms „Soziale Stadt / Hegiss“ realisiert werden sollen.

 

Das in der Anlage umgrenzte Planungsgebiet kann im Zuge der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts nochmals angepasst werden.

 

In der städtebaulichen Analyse zur Aufnahme des ehemaligen MAN-Roland-Areals in der Christian-Pleß-Straße in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ (StV-Beschluss vom 30.08.2007; DS I (A) 190) sowie in der Begründung des Aufnahmeantrags des neuen „Hegiss“-Programmstandorts gegenüber dem Land (Magistratsbeschluss Nr. 142/10 vom 21.04.2010) wurde das Untersuchungsgebiet am südlichen Innenstadtrand hinsichtlich verschiedener soziostruktureller Merkmale, dem sinkenden Arbeitsplatzangebot, seiner hohen städtebaulichen Dichte, der unzureichenden Grünflächenausstattung, sanierungs- und pflegerückständigen Teilflächen und der überdurchschnittlich starken Umweltbelastung wegen als benachteiligter Ortsteil im Sinne des § 171 e Abs. 2 BauGB ermittelt. Mit der Realisierung des Stadtumbauvorhabens „Ehem. MAN-Roland-Areal in der Christian-Pleß-Straße“ inmitten des Viertels wird ein erster Impuls zur Stärkung des Viertels gegeben. Dieser soll durch ein gezieltes Maßnahmenbündel im Programm „Soziale Stadt“ unterstützt werden und damit zur Attraktivitätssteigerung, Identitätsbildung und sozialräumlichen Vernetzung dieses Stadtviertels beitragen.

Anlage:

Übersichtsplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

   2 x Minderheitenvertreter (SOZ)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro