Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2018

 

 

 

 

 

TOP 13

Stromanschlüsse für Schiffe am Main
Antrag SPD vom 28.02.2018, 2016-21/DS-I(A)0369
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 08.03.2018,

2016-21/DS-I(A)0369/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0369/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Ursprungsvorlage 2016-21/DSI(A)0369 wird wie folgt geändert:

 

„Der Magistrat wir beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland und den von dort zu benennenden Stellen zu prüfen und zu berichten, ob und, gegebenenfalls, in welcher Form der Luftschadstoffeintrag durch anliegende Schiffe am Offenbacher Mainufer minimiert werden kann.“

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0369/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Ursprungsvorlage 2016-21/DSI(A)0369 wird wie folgt geändert:

 

„Der Magistrat wir beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland und den von dort zu benennenden Stellen zu prüfen und zu berichten, ob und, gegebenenfalls, in welcher Form der Luftschadstoffeintrag durch anliegende Schiffe am Offenbacher Mainufer minimiert werden kann.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0369

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0369/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0369.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

  1. ob am Mainufer Stromanschlüsse für anliegende Schiffe installiert werden können. Die Gebühren für den Strom sollen in die Liegegebühren eingearbeitet werden, die Installationskosten über eine Umlage ebenfalls.

 

  1. ob und wie zu der Stromabnahme über den zu schaffenden Stromanschluss verpflichtet werden kann.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung