Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0784Ausgegeben am 30.04.2020

Eing. Dat. 30.04.2020

 

 

 

 

 

HEGISS II: Öffentliche Grünfläche Kurze Straße

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-183 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.04.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.         Der Sanierung und Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche „Kurze Straße“ auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 270.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 09010600.0951004460, Investitionsnummer 0901060900601203 „Umsetzung HEGISS“, PN 9026, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                                       270.000,00 €

Gesamt:                                                                                     270.000,00 €

 

3.         Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Land HEGISS II, soziale Stadt,

Produktkonto 09010600.3601005560:                                227.000,00 €

Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz,

Produktkonto 09010600.3601005560:                                  18.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                    25.000,00 €

Gesamt:                                                                                     270.000,00 €

 

5.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 5.864,12 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

6.         Die Unterhaltungskosten in Höhe von 10.027,62 € (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, erhöhen sich von 6.820,26 € um 3.207,36 € auf 10.027,62 €.

7.         Der Vergabe des Nachtragsangebots Nr. 1 an das Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, zum nachgeprüften Angebotspreis von nunmehr 30.659,67 €, wird zugestimmt.

 

 

Die Gesamtvergabesumme erhöht sich damit:

 

          Von:                                                11.358,31 €

Um:                                                  30.659,67 €

Auf:                                                 42.017,98 €

 

 

Begründung:

 

Projektbeschreibung

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Juli 2016, Nr. DS-I(A)0033, über das integrierte Entwicklungskonzept für das HEGISS-Gebiet südliche Innenstadt / Senefelderviertel soll im Handlungsfeld A „Städtebauliche Stabilisierung“ unter dem Ziel „Anbindung an die Innenstadt verbessern“ die Maßnahme A.20 „Durchgang Kurze Straße“ umgestaltet werden.

Der „Durchgang Kurze Straße“ gehört zu einem Gesamtkomplex, der sich auf die Umgestaltung sämtlicher Durchgänge im Bahndamm erstreckt und eine Aufwertung dieser Bereiche als wesentlichen Baustein zur Reduzierung der heute wahrnehmbaren Barrierewirkung des Bahndamms beitragen soll.

Da sich die Unterführungen im Eigentum der Deutschen Bahn befinden und hier noch keine Klarheit zu den Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung besteht, wird zunächst der Vorplatz als Teilprojekt herausgelöst.

 

Bestandssituation

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 550 m². Es beinhaltet den gesamten Raum im Eingangsbereich des Durchgangs zwischen den Grundstücken Feldstraße 74 und 80 einschließlich des angrenzenden Gehwegs und Parkraums.

Die Fläche wird derzeit durch zahlreiche Ausstattungselemente, u. a. Altglascontainer, Mülltonnen und Fahrradständer, geprägt. Die Grünflächen sind überaltert, die Wege sanierungsbedürftig und eine vorhandene Pergola baufällig. Der Bereich wird durch ein hohes Müllaufkommen geprägt, ist in vielen Teilen schlecht einsehbar und nicht attraktiv.

Ziel ist es, diesen Bereich aufzuwerten, einen neuen kleinen Quartierstreffpunkt zu entwickeln und die Barrierewirkung des Bahndamms zu reduzieren.

 

Die geplanten Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

-       Versetzen der Altglascontainer in eine Unterfluranlage mit Ersatz des vorhandenen Straßenbaums (dann vor Haus Feldstraße 74),

-       Rückbau der Pergola, Neugestaltung eines Aufenthaltsbereichs mit Sitzgruppe, zugeordneten Balancierbändern, zwei Bänken (davon eine Seniorenbank),

-       Erhalt der drei Bäume, Erneuerung der Unterpflanzung,

-       Erneuerung der Wegeflächen,

-       gestalterische Aufwertung der Bahndammwand durch vorgestellte Rankpfosten,

-       Aufstellung von Fahrradständern,

-       Integration der Mülltonnen in das Gebäudeumfeld des Kiosks,

-       Aufwertung der Sondernutzungsfläche / Aufenthaltsbereich am Kiosk,

-       Aufstellung eines Schaukastens für Informationen aus dem Quartier.

 

 

Partizipationsarbeiten

Anwohnerinnen und Anwohner wurden in den Planungsprozess eingebunden (Januar 2019). Eine Information über die nun geplanten Maßnahmen fand am 31.10.2019 vor Ort statt.

Zudem sollen die Anwohner die Möglichkeit bekommen, sich bei der Umsetzung von Arbeiten, die dies erlauben, zu beteiligen. Das Quartiersmanagement begleitet die Maßnahmen.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll so bald wie möglich nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Naturschutz

Grünfläche mit Bäumen hat Bedeutung als Fortführung der Baumallee in Bachstraße (= Vernetzungselement im städt. Biotopverbund), erforderlich sind fachgerechte Baumschutzmaßnahmen während Baustelle gemäß DIN 18920; ökologische Baubegleitung erforderlich; Straßenbaumneupflanzung ist mit 60.2.3 (Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement) und dem ESO (Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH) abzustimmen.

 

Artenschutz

Es sollte geprüft werden, ob an den Bestandsbäumen Fledermausquartiere angebracht werden können (Tiere sind unempfindlich gegenüber Lärm und Bewegung im Umfeld), ggfs. bei Neugestaltung der Pflanzflächen Vogelhabitate in Efeu- und Knöterichbewuchs prüfen.

 

Klimaschutz

Bei Materialauswahl auf Nachhaltigkeit achten, helle Materialien zur Vermeidung von Überhitzung bevorzugen, für Verschattung im Aufenthaltsbereich sorgen.

 

Untere Naturschutzbehörde

Die Baumaßnahme ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung der Baumaßnahme.

 

Hinweise:

Bei Neubepflanzung bevorzugt heimische vogel- und insektenfreundliche Pflanzen und Sträucher einsetzen; vorhandene Baumstandorte durch Entsiegelung und bodenverbessernde Maßnahmen optimieren, es sollte auch geprüft werden, ob Efeu und Schlingknöterich-Gehölze erhalten und in die Neugestaltung integriert werden können, da sie für heimische Arten wichtig sind; ökolog. Baubegleitung durch Baumfachmann ist erforderlich.

 

Untere Wasserbehörde

Belange der unteren Wasserbehörde sind nicht betroffen. Niederschlagswasser wird wie bisher versickert bzw. über die vorhandene Rinne am Straßenrand der Feldstraße abgeleitet.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Belange des Bodenschutzes sind im Rahmen der erteilten naturschutzrechtlichen Genehmigung aufgeführt und werden berücksichtigt.

 

Immissionsschutz

Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm während der Baumaßnahme ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenschutzverordnung.

 

Klimaschutz / Energie

Der vorhandene Baumbestand (3 Gleditsien) gewährt eine ausreichende Beschattung.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1:       Übersichtskarte

Anlage 2:       Kostenkontrolle