Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0846Ausgegeben am 08.10.2020

Eing. Dat. 24.09.2020

 

 

 

 

Fortsetzung der Anpassung der Betriebskostenzuschüsse zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie Korrektur für das Jahr 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-411 (Dez. III, Amt 51) vom 23.09.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.09.2017 unter Ziffer 2 formulierte Regelung hinsichtlich der Option auf eine weitere 2%ige Erhöhung der BKZ für das Jahr 2017, sofern die Werte der Landespersonalkostentabelle (LPKT) 2017 eine Erhöhung von unter 2% gegenüber der LPKT 2016 ausweisen, wird aufgehoben und durch nachfolgende Regelung ersetzt.

 

2.    Referenzwert für die Berechnung der jährlichen Anhebung der Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für Träger von Kindertagesstätten ist die Landespersonalkostentabelle (LPKT) für das Jahr 2015. Die BKZ werden für die Jahre 2017 bis 2020 auf Basis der Tabellenwerte aus dem Jahr 2015 und der für das Jahr 2016 vorgenommenen 2%igen Erhöhungen um jeweils 2% erhöht.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt über die von der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung gestellten Mittel bei Produktsachkonto 06010500.7124000451 - Zuschuss für laufende Maßnahmen für Träger von Kindertagesstätten -.

 

 

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 21.09.2017 (2016-21/DS-I(A)0268) wurde eine 2%ige Anhebung für das Jahr 2016 beschlossen. Vorsorglich wurde für das Jahr 2017 eine Erhöhung um weitere 2% auf Grundlage der LPKT für das Jahr 2016 beschlossen, sofern die Steigerung der Landespersonalkostentabelle in einem geringeren Umfang als 2% steigen würde, um Tarifsteigerungen im Rahmen der BKZ an die Träger von Kindertagesstätten weiterzugeben.

 

Obwohl die Landespersonalkostentabelle für das Jahr 2017 um mehr als 2% stieg, wurde lediglich die 2%ige Erhöhung vorgenommen. Dies war die Folge einer vorgenommenen Durchschnittsberechnung auf Grundlage der Tabellenwerte aus dem Jahr 2015, die unter 2% lag. Insofern war die Magistratsvorlage fehlerhaft und der gefasste Beschluss zu korrigieren.

Die 2%ige Steigerung wurde auch in den Jahren 2018 und 2019 jeweils fortgeschrieben und den Trägern von Kindertagesstätten bereits im Rahmen der BKZ ausgezahlt. Die Erhöhung der LPKT für das Jahr 2018 bewegte sich im durchschnittlichen Vergleich zu den Vorjahren erneut unter den fortgeschriebenen Werten. Es ist zu erwarten, dass die Steigerung der LPKT für die Jahre 2019 und 2020 ebenfalls unter der fortgeschriebenen Steigerung liegen wird. Die Veröffentlichung der LPKT des Landes Hessen für das Jahr 2019 erfolgte erst Mitte des Jahres 2020, die Fassung für das Jahr 2020 wird erst Mitte des Jahres 2021 veröffentlicht. Damit kein erneuter Stadtverordnetenbeschluss zu fassen ist, wird vorgeschlagen, gegebenenfalls die Erhöhung auch für die Jahre 2019 und 2020 entsprechend vorzunehmen.

 

Die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Mittel waren in den genehmigten Haushaltsplänen 2017, 2018 und 2019 etatisiert und Mittel für einen eventuellen Ausgleich im Rahmen der Spitzabrechnung werden im Wege der Rückstellung bereitgehalten.

 

Die Vorlage ist mit den Ämtern 20/Kämmerei und 14/Revisionsamt abgestimmt.