Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0861Ausgegeben am 22.10.2020

Eing. Dat. 22.10.2020

 

 

 

 

 

Errichtung einer Raummodulanlage am Standort Kita Rödernstraße (3) zur Interimsunterbringung der Kita Rödernstraße während der Bauphase

hier: Ergänzender Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-458 (Dez. IV, Amt 60) vom 21.10.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Errichtung einer Raummodulanlage für vier Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Bauphase der Kindertagesstätte Rödernstraße (3), wird zugestimmt.

 

2.    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 650.000,00 € um 70.000,00 € auf 720.000,00 €.

 

3.    Die ursprüngliche Mittelbereitstellung verändert sich wie folgt:

 

01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 6016

Rückstellungen in Höhe von

521.500,00 €                  um      + 58.900,00 €           auf      580.400, 00 €

 

01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“,

PN V 6016, Rückstellungen in Höhe von

128.500,00 €                  um      + 11.100,00 €           auf       139.600,00 €

 

Gesamt: 650.000,00 €              + 70.000,00 €                        720.000,00 €

 

Die beiden Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

Eine Erhöhung der Planansätze 2020 auf den Produktkonten 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“ und 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ ist nicht notwendig, da auf beiden Konten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

 

4.     Die Planung, Projektsteuerung sowie die Abwicklung der Maßnahme für die Leistungsstufen I bis III wurde der OPG gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses vom 29.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0516, treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

5.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für die Sanierung anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss vom 29.11.2018, Nr. 2016-21/DS-I(A)0516, der Errichtung einer Modulanlage am Standort Kita Rödernstraße (3) während der Bauphase dieser Kita, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 650.000,00 € zu Lasten der Produktkonten „Gebäudesanierung,

-unterhaltung und -reparatur“ 01010800.6161000260 und „Allgemeine Planungsleistungen“ 01010800.6120000060, zugestimmt.

 

Die Ergänzungsvorlage zum Projekt- und Vergabebeschluss wird wegen baukonjunkturell bedingter Baupreissteigerungen erforderlich. Die Kostenüberschreitung für die Außenanlagen, die Herstellung der Gründung für die Raummodulanlage sowie die Lieferung und Montage der Raummodulanlage, liegt mit insgesamt 70.000,00 € über der Kostenberechnung des Projekt- und Vergabebeschlusses.

 

In einem freihändigen Vergabeverfahren gemäß § 10 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) wurden die Außenanlagen sowie die Herstellung der Gründung für die Raummodulanlage öffentlich ausgeschrieben. Es wurden fünf wertungsfähige Angebote abgegeben. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

 

Weiterhin wurde in einem öffentlichen Vergabeverfahren gemäß § 10 HVTG die Lieferung und Montage der eingeschossigen Raummodulanlage öffentlich ausgeschrieben. Es wurden fünf wertungsfähige Angebote abgegeben. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

 

Die Trinkwasseranbindung des Bestandsgebäudes an die Raummodulanlage wurde in einem freihändigen Vergabeverfahren gemäß § 10 HVTG öffentlich ausgeschrieben. Es wurden 15 Bieter angefragt. Nur ein Angebot wurde abgegeben. Nach technischer und wirtschaftlicher Prüfung wurde der Auftrag an den einzigen Bieter vergeben. Ein erneutes Verfahren wäre bei der aktuellen konjunkturellen Lage voraussichtlich ohne Erfolg gewesen. Gleichzeitig hätte dies die rechtzeitige Inbetriebnahme der Raummodulanlage gefährdet, da mit der daraus verursachten Terminverschiebung das Risiko der Überschreitung der ohnehin knappen Umsetzungsfristen einhergegangen wäre.

 

Die konjunkturelle Lage in Deutschland weist insgesamt Kostensteigerungen aus, insbesondere auch in der Bauwirtschaft. Vornehmlich in den Ballungsgebieten zeigt sich dies mittlerweile, neben den erheblichen und nicht mehr vorhersehbaren Kostensteigerungen, vielerorts an ausgeschöpften Baukapazitäten sowie am eklatanten Mangel an Fachkräften in allen Bereichen des Bauens, wie Baufirmen, Versorgungsbetrieben, Architekten- und Fachingenieuren.

Alle Beteiligten zeigen sich erheblich überlastet und es ist derzeit nicht seriös möglich, solche Umstände im Voraus einzuplanen.

 

Für die Dauer der Errichtung des Neubaus werden vier Kindergartengruppen aus dem abzubrechenden Altbau in die Raummodulanlage ausgelagert. Die Raummodulanlage besteht insgesamt aus 33 Modulen für bis ca. 100 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Raummodulanlage wird Ende 2020 abgebaut.

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung innerhalb der Projektbeschlusssumme wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe Planungs- und Kostendaten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts, vom Revisionsamt geprüft, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 70.000,00 €.

 

Die OPG begründet den zusätzlichen Mittelbedarf damit, dass aufgrund der Vergabeergebnisse der beschlossene Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG zu den Planungs- und Kostendaten werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 650.000,00 € erhöhen sich somit auf 720.000,00 €.

 

Die Haushaltsbereitstellung sowie Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan

 

 

Die Auslage wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.