Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0890Ausgegeben am 19.11.2020

Eing. Dat. 19.11.2020

 

 

 

 

 

Erschließung Bürgel-Ost

hier: Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-507 (Dez. IV, Amt 60) vom 18.11.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Stadtverordnetenbeschlüsse 2016-21/DS-I(A)0424 und

2016-21/DS-I(A)0424/1 vom 14.06.2018 werden wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro DILLIG Ingenieure GmbH, Simmern, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften aktualisierten Kostenberechnung wird zugestimmt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 11.360.000,00 € auf 14.908.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt: Produktkonto 12010100.0500000160 „Erschließung Bürgel-Ost“, Investitionsnummer 1201010500601201.

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:               9.660.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                  2.296.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                   2.952.000,00 €

Gesamt:                                                        14.908.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 11.360.000,00 € auf 14.908.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltshaltplanung 2021. Die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 von 1.700.000,00 € auf 2.952.000,00 € erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2021.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung 2021 erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Kanalbeitrag:                                                               4.301.000,00 €

Produktkonto 12010100.3660003460

 

Erschließungsbeitrag ohne Lärmschutz:                5.743.440,00 €

Produktkonto 12010100.3660002560

                                                                                                                 

Erschließungsbeitrag Lärmschutz:                          1.114.560,00 €

Produktkonto 12010100.3660003660

 

Kreditmarkmittel:                                                        3.749.000,00 €

Gesamt:                                                                     14.908.000,00 €

 

Die notwendigen Anpassungen der Haushaltsansätze erfolgen über die Haushaltsplanung 2021.

 

3.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme auf Basis der aktualisierten Kostenaufstellung sind in Höhe von 430.659,62 € in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

4.  Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen unverändert weiterhin 132.239,22 €/ p. a.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Projektbeschluss 2016-21/DS-I(A)0424 und 2016-21/DS-I(A)0424/1 vom 14.06.2018 soll das Projekt „Erschließung Bürgel-Ost“ mit einem Kostenaufwand von 11.360.000,00 € zu Lasten des Produktontos 12010100.0500000160 umgesetzt werden.

 

Nach Überarbeitung der Kostenaufstellung (siehe Anlage) erhöhen sich die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 11.360.000,00 € auf nunmehr 14.908.000,00 €.

 

Die Mehrkosten stellen sich wie folgt zusammen:

 

1.  Boden- und Abfallentsorgung

Im Rahmen der Baumaßnahme wurden gemäß den geltenden Gesetzen und Richtlinien analog zum Bauablauf alle Aushubmassen im Baufeld zwischengelagert und durch externe Gutachter beprobt.

 

Vor Beginn der Baumaßnahme haben Voruntersuchungen stattgefunden, die im üblichen Umfang im Baugebiet verteilt Stichproben entnahmen. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgte auf Basis der Ergebnisse des Bodengutachtens. Gröbere Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle oder Bauschutt lassen sich mit diesen Voruntersuchungen allerdings nicht aussagekräftig ermitteln. Hier zeigte sich das Ausmaß erst während der eigentlichen Baumaßnahme mit deren großen Erdbewegungen. Es zeigte sich, dass deutlich mehr Aushub als Abfall eingestuft und entsorgt werden musste, als auf Basis der vorlaufenden Bodenuntersuchungen ursprünglich eingeplant war.

 

Bei der Zwischenlagerung, Beprobung und Entsorgung handelt es sich um einen laufenden Prozess, der entsprechend dem Baufortschritt durchgeführt wird. Deshalb konnte der Umfang der Leistung nicht vorab für die Gesamtmaßnahme definiert werden.

 

Insgesamt fielen hier elf Nachträge mit einer Gesamtauftragshöhe von rund 2.100.000,00 € an.

 

2.  Grenzbebauung an der nördlichen Grenze der Edel-Gasch-Straße

Kurz nach Baubeginn zeigte die baubegleitende Vermessung, dass die Grenzbebauung (ca. 240 Meter Zaun, Betonmauer und Betonstreifenfundament mit bis zu 80 cm Untergrundeinbindung) entlang der nördlichen Grenze der Edel-Gasch-Straße in der Vergangenheit nicht katasterkonform hergestellt wurde. Hier ergaben sich Differenzen von bis zu 20 cm. Um die Mindestbreiten des neu herzustellenden Gehwegs einzuhalten, musste die Grenzbebauung entsprechend dem Kataster versetzt werden.

 

Im ersten Arbeitsschritt wurde die bestehende Grenzanlage auf der gesamten Länge rückgebaut und der erforderliche Arbeitsraum mit 2 m Breite geräumt. Hiervon betroffen war auch das massive Betonstreifenfundament mit ca. 50 m³ Stahlbeton.

 

Im zweiten Arbeitsschritt konnte die Fläche aufgemessen und durch das Ingenieurbüro mit einer neuen Grenzanlage beplant werden, die auch die Höhen und Lasten der angrenzenden neu herzustellenden Verkehrsanlagen aufnimmt. Hierfür sind auf der gesamten Länge von ca. 240 m bis zu 80 cm hohe L-Betonsteine mit entsprechender Belastungsklasse erforderlich.

 

Im dritten Arbeitsgang wurden die erforderlichen Tiefbauarbeiten und das Setzen der L-Steine ausgeführt.

 

Im letzten Arbeitsschritt ist die Herstellung des Grenzzauns mit den erforderlichen Tor- und Türanlagen umzusetzen. Diese sind noch zu beauftragen und in der Kostenaufstellung berücksichtigt.

 

Während der gesamten Maßnahme musste zur Sicherung der betroffenen Liegenschaften ein provisorischer Grenzzaun aufgestellt und vorgehalten werden.

 

Insgesamt fielen für diese unvorhergesehenen Leistungen fünf Nachträge mit einer Gesamtauftragshöhe von ca. 280.000,00 € an.

 

3.  Kanal- und Straßenbauarbeiten

Im Rahmen der Kanal- und Straßenbauarbeiten wurden im Zuge der Kampfmittelerkundungs- und Räumarbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich. Aufgrund der starken Kontaminierung mit Fremdstoffen im Untergrund des Baugebiets mit Siedlungs- und Bauschuttabfällen erhöhte sich der Aufwand für die Sondierungs- und Räumarbeiten deutlich.

 

Aufgrund dieser Kontamination musste zudem der Oberboden vor Beginn der Kampfmittelerkundung teurer entsorgt werden als eingeplant.

Weitere Mehrkosten entstanden für Sicherungsmaßnahmen und deren Vorhaltung der Verdachtspunkte, die teilweise bis zu 5,0 m tief waren, und nur mit einem sprenggeschützten Bagger und baubegleitendem Feuerwerker geöffnet werden durften.

 

Insgesamt fielen für diese unvorhergesehenen Leistungen sechs Nachträge mit einer Gesamtauftragshöhe von ca. 215.000,00 € an.

 

4.  Bauzeitenverlängerung

Die mit dem bauausführenden Unternehmen „ARGE Bürgel-Ost“ vertraglich vereinbarte Bauzeit für die Erschließungsleistungen hat sich verlängert. Gründe hierfür sind zusätzliche erforderliche Leistungen und Behinderungen der ARGE „Bürgel-Ost“ durch die parallel laufenden Erschließungsarbeiten der ENO und des ZWO für die Fertigstellung der Versorgung mit Gas, Wasser und Strom.

 

Die beiden hierfür vorgelegten Nachträge mit einer Gesamtangebotshöhe von rd. 900.000,00 € sind noch ungeprüft und wurden von einem externen Ingenieurbüro für Baurecht mit einem Gutachten erstellt. Nach derzeitigem Wissensstand wird die Forderungssumme als plausibel betrachtet. Für die abschließende Bewertung und Prüfung wird ein Gegengutachten beauftragt.

 

5.  Lärmschutzwand

Analog zu Punkt 3 wurden für die Herstellung der Lärmschutzwand im Zuge der Kampfmittelerkundungsarbeiten, Verkehrssicherungsarbeiten und für zusätzliche Baustelleneinrichtung zusätzliche Leistungen erforderlich.

 

Insgesamt fielen für diese unvorhergesehenen Leistungen vier Nachträge mit einer Gesamtauftragshöhe von ca. 63.000,00 € an.

 

6.  Zu erwartende Mehrkosten für noch auszuführende Arbeiten

Gemäß Kostenaufstellung wurden für die noch auszuführenden Arbeiten der Freianlagen (Spiel- und Ausgleichsflächen) sowie den Endausbau der Verkehrsanlagen und des Straßenbegleitgrüns Kostensteigerungen nach Baupreisindex angenommen.

 

Hierfür werden für die Freianlagen Mehrkosten in Höhe von ca. 346.000,00 € und für die Verkehrsanlagen ca. 358.000,00 € angesetzt, somit in Summe ca. 704.000,00 €.

 

Die zusätzlichen Kosten aus den vorgenannten Punkten 1 - 6 betragen insgesamt 4.262.000,00 €. Da im Laufe des Projekts Bau- und Baunebenkosten in Höhe von 714.000,00 € eingespart werden konnten (günstige Submission, Entfall der Grundwasserhaltung), belaufen sich die hier zu beschließenden Mehrkosten zur Projekterweiterung auf 3.548.000,00 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die vom Revisionsamt geprüften Unterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Kostenaufstellung

 

 

Die nichtöffentliche Auslage wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.