Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Februar 2021

 

 

TOP 28
Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP 2035)
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-042 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.01.2021,
2016-21/DS-I(A)0931

Ergänzungsantrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.02.2021,

2016-21/DS-I(A)0931/1

 

 

2016-21/DS-I(A)0931/1, 2016-21/DS-I(A)0931

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1     Der Finanzierung der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Verkehrsmanagementplans 2015 zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP 2035) mit dem Ziel ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen (Leitlinien: Digitalisierung, Elektrifizierung und Verlagerung im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur), durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, wird zugestimmt.

 

2     Die Mittelbereitstellung für die Erarbeitung des VEP 2035 erfolgt über das Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“. Für die Umsetzung der im Rahmen des VEP 2035 zu erarbeitenden Einzelmaßnahmen werden jeweils Projektbeschlüsse gefasst.

 

3     Die Mittelbereitstellung ist bei dem Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ wie folgt vorgesehen:

 

Haushaltsmittel bis 2020:                                                              145.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 145.000,00 €)

Haushaltsmittel 2022:                                                                    400.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                    200.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                                      35.000,00 €

Gesamt:                                                                                            780.000,00 €

 

Die Anpassung der Haushaltsmittel 2022 bis 2024 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

4     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschuss zur „Förderung von nachhaltigen

Mobilitätskonzepten“:                                                                    300.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                            480.000,00 €

Gesamt:                                                                                            780.000,00 €

 

Der „Zuschuss zur Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten“ im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 -2020“ wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt. Die Bewilligung steht aktuell jedoch noch aus.

 

5. Nach gegenwärtigem Stand wird der VEP 2035 folgende Handlungsfelder beinhalten:

 

·         Nahmobilität (Radverkehrskonzept, Fußverkehrskonzept, Barrierefreiheit / barrierefreie Netze), Integration Stadtteilentwicklungskonzepte (z. B. Bürgel, Nordend, Bieber).

·         Schnittstellen VEP zu Planungen im öffentlichen Verkehr (NVP, RegNVP, NVP Frankfurt): Bestehende und potenzielle Verkehrssysteme wie Bus, Straßenbahn, Seilbahn, Taxis, Mobilitätsstationen.

·         MIV: Zielbestimmung Grundversorgung / Verkehrskonzept Innenstadt.

·         Parkraumkonzept.

·         Umweltwirkungen (Klimaschutz, Lärm, Luftschadstoffe, Flächenverbrauch).

·         Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement.

·         Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr / Lkw-Führungskonzept.

·         Alternative Mobilitätskonzepte (E-Mobilität (Scooter, E-Fahrräder), Car-Sharing, Wasserstoffantrieb).

·         Service und Marketing/ Kommunikation.

·         Digitalisierung (Datenmanagement, Informations- und Datenverarbeitung und Weitergabe, Benutzerfreundlichkeit und Akzeptanz von Mobilitäts-Informationssystemen, Förderung Intermodalität etc.)

·         Verlagerung

 

Die Kriterien für die Erstellung eines SUMP (sustainable urban mobility plan) finden Anwendung.

 

6. Die Anforderungen aus dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0087/1 und 2016-21/DS-I(A)0087 vom 17.11.2016 sowie die des Beschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0070/1 und Nr.  2016-21/DS-I(A)0070 der Stadtverordnetenversammlung vom 29. September 2016 werden gemeinsam mit der Erstellung des VMP bearbeitet und berücksichtigt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2016-21/DS-I(A)0931/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die im Text fett markierten Ergänzungen mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1       Der Finanzierung der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Verkehrsmanagementplans 2015 zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP 2035) mit dem Ziel ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen (Leitlinien:  Digitalisierung, Elektrifizierung und Verlagerung im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur), durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, wird zugestimmt.

 

2       Die Mittelbereitstellung für die Erarbeitung des VEP 2035 erfolgt über das Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“. Für die Umsetzung der im Rahmen des VEP 2035 zu erarbeitenden Einzelmaßnahmen werden jeweils Projektbeschlüsse gefasst.

 

3       Die Mittelbereitstellung ist bei dem Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ wie folgt vorgesehen:

 

Haushaltsmittel bis 2020:                                                                          145.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen      145.000,00 €)

Haushaltsmittel 2022:                                                                               400.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                               200.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                                                 35.000,00 €

Gesamt:                                                                                                   780.000,00 €

 

Die Anpassung der Haushaltsmittel 2022 bis 2024 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

4      Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschuss zur „Förderung von nachhaltigen

Mobilitätskonzepten“:                                                                                300.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                                     480.000,00 €

Gesamt:                                                                                                   780.000,00 €

 

Der „Zuschuss zur Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten“ im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 -2020“ wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt. Die Bewilligung steht aktuell jedoch noch aus.

 

5. Nach gegenwärtigem Stand wird der VEP 2035 folgende Handlungsfelder beinhalten:

 

·         Nahmobilität (Radverkehrskonzept, Fußverkehrskonzept, Barrierefreiheit / barrierefreie Netze), Integration Stadtteilentwicklungskonzepte (z. B. Bürgel, Nordend, Bieber).

·         Schnittstellen VEP zu Planungen im öffentlichen Verkehr (NVP, RegNVP, NVP Frankfurt): Bestehende und potenzielle Verkehrssysteme wie Bus, Straßenbahn, Seilbahn, Taxis, Mobilitätsstationen.

·         MIV: Zielbestimmung Grundversorgung / Verkehrskonzept Innenstadt.

·         Parkraumkonzept.

·         Umweltwirkungen (Klimaschutz, Lärm, Luftschadstoffe, Flächenverbrauch).

·         Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement.

·         Stadtverträglicher Wirtschaftsverkehr / Lkw-Führungskonzept.

·         Alternative Mobilitätskonzepte (E-Mobilität (Scooter, E-Fahrräder), Car-Sharing, Wasserstoffantrieb).

·         Service und Marketing/ Kommunikation.

·         Digitalisierung (Datenmanagement, Informations- und Datenverarbeitung und Weitergabe, Benutzerfreundlichkeit und Akzeptanz von Mobilitäts-Informationssystemen, Förderung Intermodalität etc.)

·         Verlagerung

 

Die Kriterien für die Erstellung eines SUMP (sustainable urban mobility plan) finden Anwendung.

 

6. Die Anforderungen aus dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0087/1 und 2016-21/DS-I(A)0087 vom 17.11.2016 sowie die des Beschlusses Nr. 2016-21/DS-I(A)0070/1 und Nr.  2016-21/DS-I(A)0070 der Stadtverordnetenversammlung vom 29. September 2016 werden gemeinsam mit der Erstellung des VMP bearbeitet und berücksichtigt.

 

 

 

 

2016-21/DS-I(A)0931

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1.      Der Finanzierung der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Verkehrsmanagementplans 2015 zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 (VEP 2035) durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird zugestimmt.

 

2.      Die Mittelbereitstellung für die Erarbeitung des VEP 2035 erfolgt über das Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“. Für die Umsetzung der im Rahmen des VEP 2035 zu erarbeitenden Einzelmaßnahmen werden jeweils Projektbeschlüsse gefasst.

 

3.      Die Mittelbereitstellung ist bei dem Produktkonto 12010100.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“ wie folgt vorgesehen:

 

Haushaltsmittel bis 2020:                                                            145.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 145.000,00 €)

Haushaltsmittel 2022:                                                                 400.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                 200.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                                   35.000,00 €

Gesamt:                                                                                     780.000,00 €

 

Die Anpassung der Haushaltsmittel 2022 bis 2024 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuschuss zur „Förderung von nachhaltigen

Mobilitätskonzepten“:                                                                    300.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                         480.000,00 €

Gesamt:                                                                                       780.000,00 €

 

Der „Zuschuss zur Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten“ im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 -2020“ wurde beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beantragt. Die Bewilligung steht aktuell jedoch noch aus.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung