Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0042Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24

Bereitstellung von fünf Klassenraummodulen sowie zwei Gruppenraummodulen inklusive notwendiger Sanitärräume zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort Turnhalle Integrierte Gesamtschule Lindenfeld (IGS Lindenfeld), Friedensstraße 130, Offenbach am Main

hier: Beauftragung der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung in zwei Bauabschnitten für das Schuljahr 2022/23 und 2023/24

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-174 (Dez. IV, Amt 60) vom 09.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Bereitstellung von zwei Klassenraummodulen, einem Gruppenraummodul und notwendiger Sanitärmodule für das Schuljahr 2022/23 sowie drei weiteren Klassenraummodulen und einem weiteren Gruppenraummodul für das Schuljahr 2023/24 zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs am Standort IGS Lindenfeld auf Grundlage der Bedarfsplanung des Stadtschulamts, mit einem Grobkostenansatz in Höhe von 1.200.000,00 €, auf Basis eines von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) ermittelten Kostenrahmens, wird zugestimmt.

 

2.    Die OPG wird im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach mit dem Projektmanagement (Projektleitung und Projektsteuerung) zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung beauftragt.

 

Das Honorar der OPG für das Projektmanagement orientiert sich an den Regelungen im aktuellen Rahmenvertrag, Fassung vom 02.11.2020, zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der OPG für die Stufen I bis III und wird durch diesen Beschluss beauftragt. Das Honorar ist im Grobkostenansatz in Höhe von 1.200.000,00 € enthalten.

 

3.    Aufgrund der kurzfristigen Bedarfsmeldung und der daraus resultierenden Dringlichkeit des Projekts soll auf die Herbeiführung weiterer Stadtverordnetenbeschlüsse (inkl. eines Projekt- und Vergabebeschlusses zur Durchführung der Baurealisierung) verzichtet werden. Stattdessen wird die OPG dem Magistrat der Stadt Offenbach einen quartalsweisen Projektstatusbericht zur Verfügung stellen und halbjährlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr berichten.

 

4.    Die OPG wird beauftragt, stellvertretend alle erforderlichen Beteiligungsprozesse, Planer- und Gutachtervergaben sowie Vergaben der Bauleistungen zur Vorbereitung der Bauausführung und zur Durchführung der Baurealisierung im Namen des Magistrats der Stadt Offenbach herbeizuführen. Die Beauftragungen, die Koordination und die Abrechnung von erbrachten Leistungen der Ingenieurbüros und der Sonderfachleute sowie der ausführenden Firmen erfolgen durch die OPG im Namen und auf Rechnung des Magistrats der Stadt Offenbach. Dafür wird ein Treuhandkonto geführt. Geprüfte Rechnungen einschließlich des Nachweises der Rechnungsbegleichung sind in Form von Finanz-Mittelabrufen dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement, ohne dortige Prüfung lediglich zur Begleichung vorzulegen, jeweils gebündelt zu Quartalsbeginn.

 

5.    Seitens der zu beauftragenden Planungsbüros und Gutachter werden die erforderlichen Teilleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbracht. Die hierfür erforderlichen Mittel werden ebenso auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der OPG werden ebenfalls aus diesen Mitteln vergütet.

 

6.    Die für die Vergabe und Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Mittel werden der OPG außerdem auf dem Treuhandkonto zur Verfügung gestellt.

 

7.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 650.000,00 € werden für die Jahre 2022 bis 2024 über das Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2022:                rd. 200.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                rd. 300.000,00 €
Haushaltsmittel 2024:                rd. 150.000,00 €
Gesamt:                                    rd. 650.000,00 €

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 550.000,00 € werden für die Jahre 2021 bis 2023 über das Produktkonto 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V1015, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2021:                rd. 100.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                rd. 275.000,00 €

Haushaltsmittel 2023                 rd. 175.000,00 €
Gesamt:                                    rd. 550.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für die Haushaltsjahre 2022 ff werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Da noch nicht feststeht, ob es sich um ein Miet- oder Kaufmodell handeln wird, kann eine genaue Aufteilung auf die betroffenen Produktkonten erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse erfolgen.

Bei einer etwaigen Budgetüberschreitung im Rahmen der vertiefenden Planung ist darüber von der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Ergänzungsvorlage zu entscheiden.

 

 

Begründung:

 

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017

(DS I (A) 0227) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24, temporäre Klassenraummodule zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Schulplätzen“ zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 2 des Beschlusses beauftragt, zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs an Schulplätzen ab Schuljahr 2018/2019 Klassenraummodule an verschiedenen Standorten zu planen und bereitzustellen.

 

Die aktuellen Berechnungen des Stadtschulamts haben einen kurzfristigen Bedarf von zwei zusätzlichen Klassenräumen und einem zusätzlichen Gruppenraum inklusive notwendiger Sanitärräume für das Schuljahr 2022/23 sowie drei weiteren zusätzlichen Klassenräumen und einem weiteren zusätzlichen Gruppenraum für das Schuljahr 2023/24 ergeben.

 

Die IGS Lindenfeld ist eine schulformübergreifende integrierte Gesamtschule (IGS) und befindet sich in der Friedensstraße 81 - 83. Sie nimmt die Jahrgangsstufen fünf bis zehn auf und versteht sich als offene Ganztagsschule mit Förderstufe und Intensivklassen.

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“ hat die Stadtverordnetenversammlung auch der Errichtung einer zweizügigen Grundschule im Innenstadtbereich zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 4 des Beschlusses beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten und die vom Stadtschulamt ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen.

 

Dabei hat sich die IGS Lindenfeld (vormals Bachschule) als geeigneter Standort ergeben.

 

Infolge der Grundstückswahl ist es erforderlich, die auf dem Gelände befindliche „Kindertagesstätte Friedensstraße“ (Kita 1) mit einem Neubau auf eine nahegelegene städtische Fläche zu verlegen. Diese Baumaßnahme wurde durch Beschluss vom 10.12.2020 (DS I (A) 0889) von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt.

 

Die Schule wird nach Erweiterung um den neuen Grundschulzweig in zwei Klassenzügen in der Grundstufe und vier Klassenzügen in der IGS geführt werden. Der Grundschulneubau soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Es wird ein dreigeschossiger U-förmiger Baukörper als Massivbau entstehen, der mit seinen seitlichen Flanken den Grundstücksgrenzen folgt und sich mit seinem zentralen (Haupteingangs-) Bereich zur Friedensstraße hin orientiert. Er ist nach Süden erweiterbar und erhält ein begrüntes Flachdach. Die im Zusammenhang mit den für die Grundschulnutzung geplanten Funktionen neu entstehenden Pausenhöfe samt Pausensanitärräume sowie Mensa, Begegnungsraum und Gymnastikraum werden von beiden Schulformen gemeinsam genutzt.

 

 

Die zusätzliche temporäre Modulanlage zur Deckung des zwischenzeitlich bestehenden Bedarfs der IGS Lindenfeld soll auf der südlich der Turnhalle der IGS Lindenfeld gelegenen Wiese an der Friedensstraße 130 errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich in der Tagschutzzone 2 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Im weiteren Projektverlauf ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.

 

Momentan ist unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitbedarfs für die Realisierung der zwei Bauabschnitte des Neubaus der zweizügigen Grundschule auf dem Gelände der IGS Lindenfeld davon auszugehen, dass die Module für einen Zeitraum von circa zwei Jahren vorzuhalten sind.

 

Übertragung an OPG

Wegen weiterhin fehlender Personalressourcen im Bereich Hochbaumanagement wird dieses Projekt vollständig der OPG zur weiteren Planung und fristgerechten Realisierung übertragen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

Anlage:

Grobkostenschätzung OPG

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.