Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0049/1Ausgegeben am 15.06.2021

Eing. Dat. 15.06.2021

 

 

Verkehrsberuhigung Wilhelmsplatz

Änderungsantrag FREIE WÄHLER vom 14.06.2021

 

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach der erfolgreichen Testphase vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie im vergangenen Jahr wird die Verkehrsberuhigung des Wilhelmsplatz dauerhaft umgesetzt: die öffentlichen Flächen am Wilhelmsplatzes werden für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Gastronomie dauerhaft freigegeben, die westliche und östliche Seitenstraßen zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße werden für den durchfahrenden Autoverkehr gesperrt.

 

1.    Bis zu einer dauerhaften baulichen Lösung mittels versenkbarer Poller wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde gebeten, die Befreiung der Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes vom motorisierten Durchgangsverkehr mit Hilfe von Hinweistafeln sowie Absperrungen und Kontrollen umgehend durchzusetzen.

 

2.    Ausgenommen davon sind: Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker:innen zwecks Aufbau und Abbau an den drei wöchentlichen Markttagen zu den Marktzeiten sowie die generelle Zufahrt für Bewohner:innen, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Ausgenommen davon sind außerdem Lieferanten der ansässigen Gastronomien und Einzelhändler. Des weiteren muss die Anlieferung von Waren von z.B. Paket- und Pflegediensten sichergestellt werden. Bis zur Erstellung eines Ladezonenkonzeptes unter Beteiligung aller involvierten Seiten soll es für Marktkund:innen ein „early shopping“-Zeitfenster geben, das bis 11 Uhr die Befahrung der Seitenstraßen für das Einladen größerer Einkäufe gestattet. Mit der Erarbeitung eines Ladezonenkonzeptes ist umgehend zu beginnen, so dass diese Lösung nur temporären Charakter hat.

 

3.    Die Parkplätze vor den Gastronomien an der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes entfallen im Rahmen der Verkehrsberuhigung. Der frei gewordene Platz wird den ansässigen Gastronomen - auf Wunsch - nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahmen sollen zeitnah beginnen.

 

Begründung:

 

bleibt unverändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.