Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0137/1Ausgegeben am 08.11.2021

Eing. Dat. 08.11.2021

 

 

 

 

 

Finanzielle Förderung für Kinder und Jugendliche aus SGB-II-Bedarfsgemeinschaften zwecks des Erwerbs des Frankfurter Kultur- und Freizeittickets (KUFTI)

Änderungsantrag Ofa vom 08.11.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

  1. Der Magistrat wird im Rahmen der Haushaltsplanungen beauftragt, Mittel bereitzustellen, um Offenbacher Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren, welche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften aufwachsen, den Erwerb eines Frankfurter Kultur- und Freizeittickets zu erstatten.

 

  1. Sollte eine Finanzierung möglich sein, wird der Magistrat beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen der Stadt verstärkt für diese Möglichkeit bei den Eltern und Jugendlichen werben.

 

 

Begründung:

 

Der Ursprungsantrag ist textgleich mit einem Änderungsantrag, den die SPD vor einem Jahr gestellt hat.

(https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&aktiv=doc&docid=2020-00016780&year=2020&view=&suche[volltext]=kufti).

Wir haben ihn unverändert übernommen, weil wir darauf vertraut haben, dass der Finanzierungsvorschlag der SPD sinnvoll ist. Der Antrag, den er ändern sollte, war vom Stv. Dominik Imeraj (Junges Offenbach) gestellt worden und sah stattdessen vor, die Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanung zu prüfen. Nun hat sich herausgestellt, dass eine Finanzierung aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets, wie von der SPD vorgeschlagen, widerrechtlich ist. Weil wir das Anliegen, auch bedürftigen Kindern und Jugendlichen aus Offenbach die Teilhabe am KUFTI zu ermöglichen, trotzdem sinnvoll finden, beantragen wir nun, wie im ersten Antrag des Jungen Offenbach, zu prüfen, ob die Mittel im Rahmen des Offenbacher Haushalts bereitgestellt werden müssen.

Ende 2019 beschloss die Stadt Frankfurt die Einführung des Kultur- und Freizeittickets (KUFTI) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. KUFTI-Inhaber*Innen haben freien Eintritt in den Frankfurter Zoo und eine Reihe von nicht-städtischen Frankfurter Museen (die Frankfurter Museen in städtischer Hand waren vorher bereits eintrittsfrei für Kinder und Jugendliche).

Das KUFTI kann von allen Frankfurter Kinder und Jugendlichen beantragt werden, die in Haushalten aufwachsen, deren monatliches Nettoeinkommen unter 4.500 Euro liegt. Kinder und Jugendliche, deren Haushalte ein höheres monatliches Nettoeinkommen aufweisen, sowie Kinder und Jugendliche, die nicht in Frankfurt wohnhaft sind, können das KUFTI zu einem jährlichen Preis von 29 Euro erwerben.

Auf Initiative des Offenbacher Kinder- und Jugendparlaments verabschiedete die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung 2011 den folgenden Antragstext einstimmig: „Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob eine Kulturcard Offenbach für sozial benachteiligte Kinder in Offenbach eingeführt werden kann“ (2011-16/DS-I(A)0234). Zu einer Verwirklichung einer Offenbacher Kulturcard kam es in den vergangenen 9 Jahren offenkundig nicht.

Um den Kern des damaligen Antragwillens, die Förderung von kultureller und sozialer Teilhabe von Offenbacher Kinder und Jugendlichen, die in finanziell schwächer aufgestellten Familien aufwachsen, über bereits getätigte Maßnahmen der Stadt Offenbach hinaus gerecht zu werden, verfolgt der hier vorliegende Antrag das Ziel, dies über die Erstattung für den Erwerb des Frankfurter Kultur- und Freizeittickets zu erreichen.

Die Zielgruppe umfasst nach Definition dieses Antrages 3.777 Offenbacher Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften im SGB-II Bezug aufwachsen (Sozialbericht Stadt Offenbach, Stand Dezember 2019). Der Fokus liegt auf dieser Altersgruppe, da für 0-5-Jährige bei einer Mehrheit der Museen und dem Frankfurter Zoo ohnehin kein Eintritt anfällt.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.