Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. November 2021

 

TOP 19
Digitale Visualisierung des Haushalts umsetzen
Antrag Ofa vom 25.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0139
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 11.11.2021,

2021-26/DS-I(A)0139/1

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0139/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Haushalt der Stadt Offenbach durch eine geeignete digitale Aufbereitung visualisiert und auf der Webseite der Stadt Offenbach in aufbereiteter digitaler und interaktiver Form veröffentlicht werden kann.

 

2.    Es ist zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich interaktiv in den Haushaltsprozess miteinbezogen werden können.

 

3.    Es ist zu prüfen und zu berichten, ob zusätzliche öffentliche Informationen (Begleitdokumente) und andere Formen der öffentlichen Darstellung (Haushaltsbroschüre) verlinkt und zum Download bereitgestellt werden können.

 

4.    Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die Daten des Haushalts in maschinenlesbarer Form zum Download bereitgestellt werden können.

 

5.    Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die Veröffentlichung des visualisierten Haushalts mit dem zu beschließenden Haushalt 2022 erfolgen kann und ob eine Möglichkeit zur Einbeziehung zurückliegender Haushalte besteht.

 

6.    Es sind die Kosten für die Einrichtung, die laufende Pflege und die dazu notwendigen personellen Ressourcen zu ermitteln und zu berichten.

 

7.    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, ob die durch den Hessischen Städtetag, den Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städte- und Gemeindebund und die ekom21 empfohlene Lösung durch Haushaltsdaten.de eingesetzt oder eine andere digitale Plattform umgesetzt werden kann.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass der Änderungsantrag

2021-26/DS-I(A)0139/1 auf die Absätze 1, 2, 6 und 7 des Ursprungsantrags 2021-26/DS-I(A)0139 verweist, so dass er beabsichtigt, bei einer Annahme nur über diesen Änderungsantrag abstimmen zu lassen und auf eine weitere Abstimmung des Ursprungsantrags in der geänderten Form verzichtet. Hierzu erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

2021-26/DS-I(A)0139/1

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 3. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob zusätzliche öffentliche Informationen (Begleitdokumente) und andere Formen der öffentlichen Darstellung (Haushaltsbroschüre) verlinkt und zum Download bereitgestellt werden können.

 

Punkt 4. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die Daten des Haushalts in maschinenlesbarer Form zum Download bereitgestellt werden können.

 

Punkt 5. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die Veröffentlichung des visualisierten Haushalts mit dem zu beschließenden Haushalt 2022 erfolgen kann und ob eine Möglichkeit zur Einbeziehung zurückliegender Haushalte besteht.

 

Die Punkte 1., 2., 6., und 7 bleiben unverändert.

 

 

2021-26/DS-I(A)0139

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0139/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0139.

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Haushalt der Stadt Offenbach durch eine geeignete digitale Aufbereitung visualisiert und auf der Webseite der Stadt Offenbach in aufbereiteter digitaler und interaktiver Form veröffentlicht werden kann.

 

2.     Es ist zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich interaktiv in den Haushaltsprozess miteinbezogen werden können.

 

3.     Zusätzliche öffentliche Informationen (Begleitdokumente) und andere Formen der öffentlichen Darstellung (Haushaltsbroschüre) sollen verlinkt und zum Download bereitgestellt werden können.

 

4.     Die Daten des Haushalts sollen in maschinenlesbarer Form zum Download bereitgestellt werden.

 

5.     Die Veröffentlichung des visualisierten Haushalts soll mit dem zu beschließenden Haushalt 2022 erfolgen. Eine Möglichkeit zur Einbeziehung zurückliegender Haushalte ist zu prüfen und zu berichten.

 

6.     Es sind die Kosten für die Einrichtung, die laufende Pflege und die dazu notwendigen personellen Ressourcen zu ermitteln und zu berichten.

 

7.     In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, ob die durch den Hessischen Städtetag, den Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städte- und Gemeindebund und die ekom21 empfohlene Lösung durch Haushaltsdaten.de eingesetzt oder eine andere digitale Plattform umgesetzt werden kann.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung