Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

TOP 15

Anlagerichtlinien für die Stadt Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0225

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 02.03.2022, 2021-26/DS-I(A)0225/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0225

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0225/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0225 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Die erstellte Anlagenrichtlinie ist im Ausschuss HFDB vorzustellen sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0225

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt eine Anlagerichtlinie zu erstellen, die sowohl die Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung beachtet als auch sozial-ökologische Kriterien wo umsetzbar einbezieht.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob durch Veränderungen am Markt, z.B. durch neue Optionen für Anlagen nach sozial-ökologischen Kriterien, eine Anpassung der Anlagerichtlinie angezeigt ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung