Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0268Ausgegeben am 05.05.2022

Eing. Dat. 05.05.2022

 

 

 

 

 

Beitritt der Stadt Offenbach am Main zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-140 (Dez. I, Amt 10) vom 04.05.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Die Stadt Offenbach kauft und erwirbt 15 Geschäftsanteile zu einem Preis von 200,00 EUR je Geschäftsanteil aufgrund eines Kaufvertrags zwischen PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) und der Stadt Offenbach über den Verkauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an der PD entsprechend des Kaufvertragsentwurfs.

 

2.   Das Stammkapital der PD beträgt 2.004.000,00 EUR. Es wird durch Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen erbracht. Von der Stadt sind 15 Anteile, in einem Gesamtwert von 3.000,00 EUR (15 Anteile zu je 200,00 EUR), aufzubringen. Der Betrag wird auf dem Produktkonto 01010700.1690000020 - „übrige sonstige Finanzanlagen“ überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Deckung erfolgt über das Produktkonto 01011300.6179000110 - „Organisationsuntersuchung“.

 

3.   Die einmaligen Nebenkosten in Form von Notarkosten werden entsprechend der Gebührenordnung erhoben und zu gleichen Teilen von der Stadt Offenbach und der PD getragen. Der über die Gebührenordnung noch zu ermittelnde Betrag wird über das Produktkonto 01011300.6179000110 - „Organisationsuntersuchung“ finanziert.

 

4.   Darüber hinaus beschließt die Stadt Offenbach, der Gesellschafter-vereinbarung beizutreten und mit der PD die Eckpunktevereinbarung abzuschließen.

 

 

Begründung:

 

Die Organisationsabteilung des Hauptamtes hat in den vergangenen drei Jahren externe Vergaben von Organisationsberatungen und -untersuchungen geprüft und in Auftrag gegeben. Die Einbeziehung externer Beratungsleistungen wird auch in der Zukunft in ausgesuchten Projekten als sinnvoll angesehen. Die Marktsondierung und in der Folge die Vergabeverfahren für Beratungsleistungen haben die Bandbreite an Beratungsunternehmen und Qualitäten für die öffentliche Verwaltung aufgezeigt. Die Beratung der öffentlichen Verwaltung muss als ein spezialisiertes Beratungsfeld in der Beratungsbranche verstanden werden und Bedarf entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen in diesem Bereich.

 

I. Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

 

Das Ziel der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) ist, eine moderne und stabile Verwaltungsarbeit zu unterstützen. Hierzu gehört es, strategische Konzepte und nachhaltige Handlungsoptionen zu entwickeln sowie öffentliche Investitionen anzubahnen und deren Umsetzung zu begleiten. Gestützt auf die Beratungstätigkeit, seit 2009 ausschließlich für die öffentliche Hand, verfügt die PD über umfangreiche Erfahrungen in der strategischen sowie Projektberatung öffentlicher Auftraggeber. Dabei bietet die PD neben der umfangreich aufgebauten Expertise zu Kooperationsmodellen Beratung in allen Phasen eines Projektlebenszyklus sowie mit differenzierten Schwerpunkten nach Tätigkeitsfeldern an. Damit ist für die vielfältigen Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches Beratungsangebot geschaffen.

 

Die PD steht ausdrücklich für eine ergebnisoffene Prüfung unabhängig vom gewählten Realisierungs- bzw. Beschaffungsansatz, die ausschließlich im wirtschaftlichen Interesse des öffentlichen Auftraggebers erfolgt.

 

Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der PD sind die Strategie- und Organisationsberatung sowie die Beratungsleistungen für IT-Dienstleistungen für die gesamte öffentliche Verwaltung bei anspruchsvollen Veränderungsprojekten und der Verwaltungsmodernisierung. Ausgehend von einer vorgelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die Konzeption und Umsetzung von Organisationsmodellen als auch strategische Sourcing-Konzeptionen.

 

Die PD ist aus der ÖPP Deutschland AG hervorgegangen. Die Umwandlung der ÖPP Deutschland AG in eine GmbH wurde vorgenommen, um allen unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaftern eine ausschreibungsfreie Beauftragung der PD gestützt auf den Ausnahmetatbestand des § 108 GWB zu ermöglichen (sog. „Inhouse-Tatbestand“).

 

Gesellschafter der PD dürfen nach dem Gesellschaftsvertrag nur öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB sein. Die aktuellen unmittelbaren Gesellschafter sind der Gesellschafterliste der PD zu entnehmen. Die Struktur der PD wurde speziell so ausgestaltet, dass alle Gesellschafter die PD ohne öffentliche Ausschreibung des Auftrages im Wege eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen können. Hierzu wurden die sich aus § 108 GWB ergebenden Grundsätze für eine Inhouse-Beauftragung bei der Konzeptionierung der PD berücksichtigt.

 

Die PD sorgt für ein Höchstmaß an Transparenz und wird umfassend geprüft. Hierfür ist im Gesellschaftsvertrag sichergestellt, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft wird. Die PD unterliegt zudem dem Public Corporate Governance Codex (PCGK) des Bundes.

 

II. Die Beteiligung an der PD

 

Mit dem Erwerb der Geschäftsanteile erlangt die Stadt Offenbach die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters der PD mit allen gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten. Über die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der PD übt die Stadt Offenbach gemeinsam mit allen anderen Gesellschaftern der PD eine gemeinsame Kontrolle i.S.d. § 108 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 GWB aus.

 

Diese Kontrolle kann der Gesellschafter insbesondere über die Wahrnehmung von Antrags- und Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung sowie bei der Auswahlentscheidung zum Vorschlag für das Mitglied des Aufsichtsrates durch die jeweilige Gesellschaftergruppe ausüben. Die Gesellschafterversammlung kann zudem nach dem Gesellschaftsvertrag Weisungen an die Geschäftsführung erteilen. Ferner stehen dem Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen der Gesellschaftervereinbarung und des Gesellschaftsvertrags Auskunfts- und Informationsrechte eines Gesellschafters nach dem GmbHG zu.

Der Erwerb der Geschäftsanteile erfolgt durch notariellen Geschäftsanteilskauf- und - abtretungsvertrag.

 

Die Kosten der Beteiligung belaufen sich auf einmalig 200,00 EUR pro Geschäftsanteil d.h. vorliegend insgesamt in Höhe von 3.000,00 EUR.

 

Unterjährige Folgekosten, die sich aus der Beteiligung selbst ergeben könnten (z. B. Verwaltungskosten, o. ä.), gibt es nicht.

 

III. Die Beauftragung der PD

 

Die Beauftragung der PD durch ihre Gesellschafter erfolgt auf zivilvertraglicher Basis. Die Rahmenbedingungen der Beauftragung, insbesondere die Preise, sind in der Eckpunktevereinbarung für alle Gesellschafter gleich festgelegt. Auf der Grundlage dieser Eckpunktevereinbarung erfolgt dann die individuelle Beauftragung der PD durch den jeweiligen Gesellschafter.

 

IV. Vorteile einer Beteiligung an der PD

 

1. Ausschreibungsfreie Beauftragung der PD

Die Gesellschafter der PD können die PD ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftragen. Die Voraussetzungen für eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe (vgl. § 108 GWB) werden vorliegend erfüllt.

 

2. Geringer Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand, der mit der Beteiligung an der PD verbunden ist, wird möglichst gering gehalten.

Der Eintritt in die PD erfolgt vorliegend durch den Kauf von Geschäftsanteilen an der PD mittels eines in notarieller Form geschlossenen Vertrags.

Verwaltungsaufwand entsteht lediglich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung (vgl. § 48 GmbHG) und deren Vorbereitung sowie ggf. mit der Wahrnehmung sonstiger Gesellschafterrechte.

 

3. Flexible Beauftragung

Da die PD ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragt werden kann, sind ihre Gesellschafter bei der Beauftragung nicht – wie bei einer Ausschreibung – auf den ausgeschriebenen Leistungsumfang beschränkt. Der Gesellschafter kann als Auftraggeber vielmehr flexibel und schnell einen Auftrag mit der PD vereinbaren und diesen in Abstimmung mit der PD im weiteren Verlauf des Projekts an seine Bedürfnisse anpassen.

 

 

4. Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand

Die PD ist ausschließlich für die öffentliche Hand und zu weit mehr als 80 Prozent für ihren Gesellschafterkreis tätig. Dies vermeidet Interessenkonflikte zu anderen Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz zu öffentlichen Vorhaben sicher. Die PD verfügt damit über das notwendige Knowhow, um den speziellen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden. Aufgabe der PD ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentlichen Hand.

 

 

Im Rahmen der stadtinternen Prüfung hinsichtlich des Gesellschaftsbeitritts der Stadt bei der PD wurden die Organisationseinheiten Personalamt (Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung), Kämmerei, Kasse und Steuern (Finanz- und Beteilgungsmanagement) sowie das Rechtsamt (juristische Beratung und zentrale Vergabestelle) durch das Hauptamt beteiligt. Es bestehen keine Einwände gegen den Beitritt. Vielmehr wurde bestätigt, dass der Beitritt die gesamtstädtischen Möglichkeiten bei zukünftigen Beauftragungen von Beratungsleistungen sinnvoll erweitert.

 

Der Kaufvertragsentwurf, der Gesellschaftsvertrag, die Gesellschaftervereinbarung, die Eckpunktevereinbarung und die Gesellschafterliste liegen im Büro des ehrenamtlichen Magistrats und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.