Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0348Ausgegeben am 01.09.2022

Eing. Dat. 01.09.2022

 

 

 

 

 

Erneuerung des Waldschwimmbades Rosenhöhe

hier:  Interessenbekundung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ - Kleinhallenbad

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-299 (Dez. I, Amt 49.2) vom 31.08.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abteilung Sportmanagement, und der OPG beabsichtigten Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch Einreichung einer Projektskizze für das Vorhaben „Sanierung des Waldschwimmbades / Neubau Kleinhallenbad“ wird zugestimmt.

 

2.    Sollte die Stadt nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages aufgefordert werden, einen Zuwendungsantrag zu stellen, ist ein separater Beschluss zu fassen, der den kommunalen Finanzierungsanteil nachweist.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sollen investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Die Projekte sollen zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

 

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, werden aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BSSR) bis zum 30. September 2022 Projektskizzen zu unterbreiten. Vorab müssen die kommunalen Projekte bis zum 23.09.2022 bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium angezeigt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags wählt voraussichtlich noch in diesem Jahr die Projekte aus, die für eine Förderung vorgesehen sind.

 

Aus der abgeschlossenen Konzeptstudie mit dem Gesamtprojektziel „die langfristige Sicherstellung von ganzjähriger Nutzung und ganzjährigem Betrieb sowohl für die Offenbacher Schulen, den Ersten Offenbacher Schwimmclub (EOSC) und die Öffentlichkeit“ leiten sich mehrere Teilprojekte ab. Die Beschaffung und Errichtung der neuen Traglufthalle über dem 50m-Schwimmerbecken ist bereits nahezu abgeschlossen, die Errichtung eines neuen Infrastrukturgebäudes inkl.der Erneuerung der Badewassertechnik befindet sich in Planung.

 

Um den ganzjährigen Betrieb auch für die Nichtschwimmer sicherzustellen, muss das 25m-Mehrzweckbecken überdacht und unabhängig davon auch baulich sowie technisch ertüchtigt werden, um den Anforderungen gemäß der KOK-Richtlinie für den Bäderbau als Lehrschwimmbecken zu genügen. Aktuell entspricht es dieser Nutzung nicht.

 

Im Rahmen der Konzeptstudie wurden daher unterschiedliche Varianten evaluiert und final 2 Varianten gegenübergestellt sowie kostentechnisch bewertet:

 

1.    Provisorium: Ertüchtigung 25m-Mehrzweckbecken zum Lehrschwimmbecken sowie Anschaffung einer weiteren Traglufthalle für das 25m-Becken

2.    Neubau eines kleinen Hallenbades mit 6 Bahnen á 25m sowie einem Lehrschwimmbecken; voraussichtlich Entfall des bisherigen 25m-Beckens im Freien

 

Die bisher zur Realisierung der Ziele geplante Anschaffung einer zweiten Traglufthalle für das 25m-Becken erfüllt dieses Ziel dem Grunde nach, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende und der stark steigenden Energiepreise allerdings nicht optimal. Der Inhalt dieses Antrags ist daher die Anmeldung des Kleinhallenbades beim o. g. Förderprogramm des Bundes.

 

Die Stadt Offenbach mit insgesamt ca. 140.000 Einwohnern ist eine sehr junge Stadt. Soweit dies seitens der Stadt bekannt ist, liegt der Anteil der Nichtschwimmenden hoch, mindestens teilweise auch bedingt durch Herkunftsländer von zahlreichen Offenbacherinnen und Offenbachern, in denen kein Schwimmunterricht existiert. Das einzige öffentliche Schwimmbad in der Stadt ist gleichzeitig Treffpunkt für verschiedene soziale Schichten und für alle Offenbacher Bürgerinnen und Bürger. Es hat eine besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration.

Das Schwimmbad im Neubau der Fröbelschule dient als einziges städtisches Lehrschwimmbecken für mittlerweile 17 Offenbacher Grundschulen. Das Lehrschwimmen muss ganzjährig und nachhaltig für alle Offenbacher Kinder sichergestellt werden.

 

Die Gesamtkosten für ein Kleinhallenbad beliefen sich nach einer Grobkostenschätzung mit Stand 08.10.2021 auf netto 16,4 Mio. € (brutto 19,52 Mio €). Davon sind bereits netto 3,8 Mio.€ (brutto 4,52 Mio. €) in der Finanzplanung eingestellt, da alternativ zum Hallenbad eine weitere Traglufthalle für das 25m-Becken sowie die Ertüchtigung zum Lehrschwimmbecken erforderlich sind. Diese provisorische Variante wäre mit Realisierung eines Kleinhallenbades obsolet.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Situation seit Ausbruch des Krieges und der einhergehenden Inflation ist mit einer Baupreissteigerung von mindestens 30% gegenüber 2021 zu rechnen. Die aktuell prognostizierten Gesamtkosten für das Kleinhallenbad belaufen sich danach auf ca. 21,32 Mio. € netto (25,37 Mio. € brutto), die Gesamtkosten für die provisorische Variante auf 4,94 Mio. € (5,88 Mio. €).

 

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sieht eine Zuschussfinanzierung in Höhe von bis zu 75 % vor (Zuschussbetrag „in der Regel“ zwischen 1 und 6 Mio. € netto).

 

Des Weiteren ist parallel eine Förderung der Maßnahme durch das Landesprogramm SWIM möglich („in der Regel“ bis 30 % bzw. bis 1 Mio. € netto).

 

Sollte eine positive Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages erfolgen, erhält die Stadt die Möglichkeit, nächstes Jahr einen vollständigen Zuwendungsantrag zu stellen.

 

Die Beschlussfassung über die Umsetzung des Vorhabens sowie alle damit verbundenen haushaltsrechtlichen Beschlüsse (inkl. Bereitstellung der Mittel im Haushalt) sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Diese müssten im Falle einer positiven Auswahlentscheidung und des fortbestehenden Interesses an der Teilnahme am Bundesprogramm noch herbeigeführt werden.

 

Der vorliegende Beschluss dient ausschließlich dem Versuch, eine möglicherweise gute Option für die Stadt Offenbach zu sichern. Sollte die Stadt die Möglichkeit erhalten einen Antrag zu stellen, ist sie dazu jedoch nicht rechtlich verpflichtet.

 

Eine Betrachtung im Detail, einschließlich einer belastbareren aktualisierten Kostenermittlung erfolgt, falls dies relevant wird.

 

Die Stellungnahme vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) ist hier noch nicht erforderlich. Die Stellungnahme wird im Zuge der planerischen Konkretisierung eingeholt.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da im Rahmen der Anmeldung des Projektes beim Bund ein kommunaler politischer Beschluss erfolgen muss, der spätestens bis zum 21.10.2022 (allerdings, das ist entscheidend: Poststempel) nachgewiesen werden muss.

 

*redaktionell geändert

Anlagen:

Variante „Provisorium“

Variante „Kleinhallenbad“

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.