Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 31
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650B
„Wohn- und Geschäftshochhaus Berliner Straße 43“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-296 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 31.08.2022,
2021-26/DS-I(A)0345

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 6 einstimmig wie folgt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Anlage 4) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers WasE-2 GmbH in der Fassung vom 19.08.2022 (Anlage 2) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit den Vorhabenträgern in der Fassung vom 02.08.2022 (Anlage 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650B in der Fassung vom 19.08.2022 (Anlage 1) für das Gebiet in der Gemarkung Offenbach, Flur 2, mit den Flurstücken 575/3, 575/4, 887/33 tlw., 887/34 tlw., 869/4 tlw., wird umgrenzt im Norden durch die Straßenmitte der Ziegelstraße (Flurstück 887/33, vormals 887/12), im Osten durch die Straßenmitte des Großen Biergrunds (Flurstück 869/4), im Süden durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/34, vormals 887/22 (Berliner Straße) und im Westen durch den angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650A ungefähr mittig des neuen Platzes, in Verlängerung der westlichen Seitenstraße der Sandgasse. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 19.08.2022 (Anlage 2) als Bestandteil wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 3  BauGB und in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 650B wird die Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3) gem. § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 19.08.2022 beigefügt.

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 6 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung